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Beschreibung
BeschreibungFlagge Preußen - Provinz Ostpreußen.svg
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Lizenz
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Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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Dieses Werk unterliegt keinem Urheberrecht gemäß Artikel 1259 des Buches IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Nr. 230-FZ vom 18. Dezember 2006.
Die folgenden Werke unterliegen keinem Urheberrecht:
offizielle Dokumente staatlicher Regierungsstellen und lokaler Regierungsbehörden von Gemeinden, einschließlich Gesetze, andere Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen, andere Materialien legislativen, administrativen und juristischen Charakters, offizielle Dokumente internationaler Organisationen, sowie deren offizielle Übersetzungen;
Staatssymbole und -zeichen (Flaggen, Embleme, Orden, jegliche Formen von Geld und dergleichen) sowie Symbole und Zeichen von Gemeinden;
Werke der Volkskunst (Folklore), die keine spezifischen Urheber besitzen;
Nachrichten über Ereignisse und Fakten, die einen rein informativen Charakter haben (Tagesnachrichten, Fernsehprogramme, Fahrpläne und dergleichen).
Warnung - Diese Lizenzvorlage gilt nicht für Entwürfe offizieller Dokumente, vorgeschlagener offizieller Symbole und Zeichen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein.
Warnung - Dieses russische offizielle Dokument, Staatssymbol oder -zeichen (hauptsächlich Briefmarken, Münzen und Banknoten) kann ein oder mehrere Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie von diesem Dokument, Symbol oder Zeichen getrennt sind. In einem solchen Fall unterliegt dieses Werk keinem Urheberrecht, wenn es in seiner Gesamtheit wiederverwendet wird, aber gleichzeitig kann das Extrahieren bestimmter Teile dieses Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum Beispiel müssen auf Briefmarken die Wertangabe und der Landesname erhalten bleiben.
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil nach Artikel 4, Absatz 2 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2022 r. poz. 2509 mit späteren Neuerungen) „Gesetze und Gesetzesentwürfe ebenso wie offizielle Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole nicht urheberrechtlich geschützt sind“. Dennoch kann die Verwendung dieses Bildes in Polen in einigen Fällen durch andere Gesetze eingeschränkt sein.
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Gemäß dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (erlassen am 18. Mai 1999 und geändert im Jahr 2010) Kapitel II, Abschnitt 1, Artikel 5, Fall 3 der Republik Litauen gilt das Urheberrecht nicht für „offizielle staatliche Symbole und Insignien (Flaggen, Wappen, Hymnen, Entwürfe für Banknoten und andere staatliche Symbolen und Insignien), deren Schutz durch andere Rechtsakte geregelt wird.“ Daher wird angenommen, dass dieses Bild gemeinfrei ist. In einigen Fällen kann die Verwendung dieses Bildes jedoch durch andere Gesetze geregelt sein.
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.