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Datei:Flag of the Teutonic Order.svg

Aus Jewiki
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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 240 × 180 Pixel, Dateigröße: 3 KB)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
English: The Banner of the Order of Teutonic Knights
Deutsch: Banner des Deutschen Ordens
Datum 12. Jahrhundert
date QS:P,+1150-00-00T00:00:00Z/7
Quelle "Teutonic Knight 1190-1561", Osprey
Urheber SVG by the uploader
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Diese Fahne wurde mit Inkscape erstellt.
llink=Category:Qs icons SVGThis SVG flag shows a very simple image. Drawing uncomplicated graphics with a text editor seems more adequate than using a vector graphics program, and will often result in a dramatic reduction of file size.

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Creative Commons CC-Zero Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Kurzbeschreibungen

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aktuell19:21, 25. Sep. 2013Vorschaubild der Version vom 19:21, 25. Sep. 2013240 × 180 (3 KB)TRAJAN 117Updated

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