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Datei:Erivangub.png

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Erivangub.png(200 × 231 Pixel, Dateigröße: 22 KB, MIME-Typ: image/png)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung Yerevan Governorate Coat of Arms
Datum 05.07.1878
Quelle http://geraldika.ru/symbols/205
Urheber Vector-Images.com
Andere Versionen
File:Coat of arms of the Erivan Governorate.svg ist eine vektorisierte Version dieses Bildes. Diese sollte an Stelle des Rasterbildes verwendet werden, sofern sie nicht schlechter ist.


Für weitere Informationen siehe Help:SVG.

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Lizenz

Public domain
Dieses Werk unterliegt keinem Urheberrecht gemäß Artikel 1259 des Buches IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Nr. 230-FZ vom 18. Dezember 2006.

Die folgenden Werke unterliegen keinem Urheberrecht:

  • offizielle Dokumente staatlicher Regierungsstellen und lokaler Regierungsbehörden von Gemeinden, einschließlich Gesetze, andere Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen, andere Materialien legislativen, administrativen und juristischen Charakters, offizielle Dokumente internationaler Organisationen, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • Staatssymbole und -zeichen (Flaggen, Embleme, Orden, jegliche Formen von Geld und dergleichen) sowie Symbole und Zeichen von Gemeinden;
  • Werke der Volkskunst (Folklore), die keine spezifischen Urheber besitzen;
  • Nachrichten über Ereignisse und Fakten, die einen rein informativen Charakter haben (Tagesnachrichten, Fernsehprogramme, Fahrpläne und dergleichen).

Anmerkung – Diese Lizenzvorlage gilt auch für offizielle Dokumente, Staatssymbole und Zeichen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Unionsebene[1]).

Warnung - Diese Lizenzvorlage gilt nicht für Entwürfe offizieller Dokumente, vorgeschlagener offizieller Symbole und Zeichen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein.

Warnung - Dieses russische offizielle Dokument, Staatssymbol oder -zeichen (hauptsächlich Briefmarken, Münzen und Banknoten) kann ein oder mehrere Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie von diesem Dokument, Symbol oder Zeichen getrennt sind. In einem solchen Fall unterliegt dieses Werk keinem Urheberrecht, wenn es in seiner Gesamtheit wiederverwendet wird, aber gleichzeitig kann das Extrahieren bestimmter Teile dieses Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum Beispiel müssen auf Briefmarken die Wertangabe und der Landesname erhalten bleiben.


  1. Offizielle Dokumente, Staatssymbole und -zeichen von den 14 anderen Unionsrepubliken unterliegen dem Recht ihrer Rechtsnachfolger. Siehe entsprechende Lizenzvorlagen.
Public domain
Republik Armenien

Gesetz über Urheberrechte und verwandte Rechte - Kompletter Gesetzestext auf Englisch (PDF)

Artikel 4. Nicht geschützte Werke

  1. Der urheberrechtliche Schutz wird nicht gewährt für:
    a) Ausdrücke traditioneller Folklore und Kunst;
    b) Tagesnachrichten oder Informationen zu aktuellen Fakten und Ereignissen;
    c) offizielle Dokumente: Rechtsakte, Verträge und deren offizielle Übersetzungen;
    d) Staatsembleme und -zeichen (Flaggen, Wappen, Medaillen, Banknoten und Münzen);
    e) politische Reden, Reden vor Gericht;
    f) Ergebnisse, die mit technischen Mitteln ohne den Eingriff menschlicher schöpferischer Tätigkeit erzielt wurden.
  2. Das Urheberrecht gilt nicht für wissenschaftliche Entdeckungen, Ideen, Prinzipien, Methoden, Verfahren, Standpunkte, Systeme, Zeremonien, wissenschaftliche Theorien, mathematische Formeln, statistische Diagramme, Spielregeln, auch wenn sie in Werken geäußert, beschrieben, veröffentlicht, kommentiert werden.

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