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Daktyloskopie

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Die Daktyloskopie (von altgriechisch δάκτυλος dáktylos ‚Finger‘ und σκοπιά skopiá ‚Ausschauen‘, ‚Spähen‘)[1] beschäftigt sich mit den Papillarleisten in den Handinnen- und Fußunterseiten. Auf ihr basiert das biometrische Verfahren des daktyloskopischen Identitätsnachweises – auch Fingerabdruckverfahren genannt –, das auf der biologischen Unregelmäßigkeit menschlicher Papillarleisten in den Handinnenseiten und Fußunterseiten beruht. Es wird in der Kriminalistik zur Identifizierung von Personen verwendet.

Hintergrund

Die Papillarleisten bilden sich im vierten Embryonalmonat innerhalb des Mutterleibs. Die durch die Papillarleisten gebildeten Muster bleiben bis zur Auflösung des Körpers nach dem Tod unverändert, nicht jedoch Mustergrößen und Linienabstände, die sich durch das Körperwachstum und Alterungsprozesse im Lauf des Lebens ändern[2][3]. Das Muster ist genetisch festgelegt, wird aber auch durch Umgebungseinflüsse im Mutterbauch, beispielsweise durch Druck, Ernährung und Temperatur beeinflusst. Letzteres ist nicht eindeutig belegt. Eineiige Zwillinge haben Fingerabdrücke, die sich ähnlich sein können, sich aber in kleinen Details, den Minutien, unterscheiden. Diese kleinen Unterschiede können ausreichen, um einen Menschen eindeutig zu identifizieren, wohingegen monozygotische eineiige Zwillinge bei einer DNS-Analyse nicht bzw. nur mit einem sehr hohen Aufwand voneinander zu unterscheiden sind.

Beschaffenheit, Anordnung und Verlauf der Papillarleisten machen die Individualität der Fingerabdrücke aus. Dies führt zu einer Identifizierung von Personen, unbekannten Toten oder unbekannten Personen. Die Daktyloskopen (speziell ausgebildete Kriminaltechniker der Kriminalpolizeien), bis hin zu den durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden geprüften und leitenden Sachverständigen für Daktyloskopie, sprechen von Bogenmuster, Schleifenmuster und Wirbelmuster. Hierbei handelt es sich um die Grundmuster. Schaut man sich einen Finger genauer an und betrachtet das Papillarleistengebilde, sieht man andererseits auch die anatomischen Merkmale, die vom Grundmuster aus eine weitere und tiefere Spezifikation zulassen. Papillarleisten, die plötzlich enden, solche die sich verzweigen oder öffnen, Merkmale wie Augen oder Inseln, sich ausweichende Endstücke, Haken oder Gabelungen in verschiedene Richtungen oder auch nur einzelne kurze Linien. Dies ist nur eine kleine Auswahl aus mehreren fest definierten anatomischen Merkmalen, die den Kriminaltechnikern der Daktyloskopie weltweit und in der Definition auch ohne Sprachinterferenzen absolut gleichlautend zur Verfügung stehen. Diese Merkmale werden „anatomische Merkmale“ oder „Minutien“ (lat. für Kleinigkeiten) genannt. Poroskopie (Porenverlaufsbilder innerhalb der Papillarleistenhaut und deren Lage sowie Abstand zueinander) und Edgeoskopie (Kantenverlauf der Papillarleisten) werden in der Bundesrepublik Deutschland bislang teilweise angewandt, wobei eine Neuüberlegung der AG Kripo zu dieser Detailanwendung noch aussteht.

Die Verwendung von Fingerabdrücken in der Kriminalistik ist zum Teil kontrovers. Da Fingerabdrücke in keiner Naturwissenschaft (Biologie, Anthropologie) eine direkte Anwendung finden, wurde die Verwendung von Fingerabdrücken schon früh von der Kriminalistik monopolisiert. Deshalb ist die Frage berechtigt, ob der Vergleich von Fingerabdrücken naturwissenschaftlichen Kriterien standhält.[4] Im Vergleich zu DNA-Profilen oder Spuren-Analysen mit Gaschromatographie-Geräten, wo die Wahrscheinlichkeit eines Fehlschlusses bekannt ist, gibt es zur Zuverlässigkeit von Fingerabdruck-Vergleichen (z. B. die Häufigkeit eines falsch-positiven Ergebnisses) erst wenige Studien. Außerdem verändern sich Fingerabdrücke im Gegensatz zur weit verbreiteten Auffassung durchaus im Laufe des Lebens.[3]

Verfahren

Da jeder Mensch ein eigenes Hautleistengebilde auf den acht Fingerbeeren (proximal gesehen letzte Fingerglieder), den zwei Daumen, den Handflächeninnenseiten sowie den Fußunterseiten und Fußzehenunterseiten besitzt, ist es möglich, dass die Zugehörigkeit eines solchen Abdruckes zu einem bestimmten Individuum rechtswissenschaftlich gesichert und ohne jeden Zweifel zugeordnet werden kann.

Während auf einem vollständigen Fingerabdruck etwa 40 bis 100 anatomische Merkmale erkennbar sein können, müssen sich Daktyloskopen oft mit weniger anatomischen Merkmalen begnügen, weil solche „nicht bewusst und freiwillig gelegte“ Fingerabdrücke oft nur noch in Teilbereichen (Fragmenten) vorhanden sind.

Die Formel, mit der ein Fingerabdruck ausgewertet wird, enthält bis zu 1.000 Zeichen und Ziffern. Erfasst werden nur etwa 40 Mustermerkmale, weshalb die Iriserkennung und die Gesichtserkennung heute immer öfter verwendet werden. Verletzungen und Schweiß verändern den Fingerabdruck nicht, bereiten jedoch Probleme bei der Identifizierung und machen sie teilweise sogar unmöglich.

Sicherung

Gesicherte Fingerabdrücke im Rahmen einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (Rosa Parks,1955)

Notwendig für eine Spurenauswertung ist das Auffinden, Sichtbarmachen, also insbesondere das Erzeugen eines optischen Kontrastes zur Spurenträgeroberfläche, und die Sicherung der Spur.

Je nach Beschaffenheit der Oberfläche werden dazu physikalische oder chemische Verfahren verwendet.[5] Vor allem bei der Suche außerhalb von Spurensicherungslaboren ist immer noch die Anwendung von Spurensicherungspulvern gebräuchlich, die adhäsiv an den Substanzen der Fingerspur haften. Sie werden jedoch zunehmend durch andere Techniken ergänzt. Zum Standard in den Laboren der deutschen Kriminalpolizei gehören das Ninhydrin-Verfahren und die Behandlung mit DFO (1,8-Diaza-9-fluorenon) für Papiere sowie die Cyanacrylatbedampfung[6] oder die Hochvakuum-Metallbedampfung für die sogenannten „nichtsaugenden“ Oberflächen, also Oberflächen, die keine Diffusion in die Tiefe des Spurenträgers zulassen. Fingerabdrücke werden auch mit Lasertechnologien auffindbar[7] und sogar dreidimensional sichtbar gemacht und gesichert.[8]

Geschichte

Das Fingerabdruckverfahren ist das älteste aller biometrischen Verfahren. Schon im Jahre 1858 kam Sir William James Herschel (1833–1917), britischer Kolonialbeamter in Bengalen (Indien), auf die Idee, Personen anhand ihrer Fingerabdrücke zu unterscheiden. Er registrierte damit ab 1860 Zahlungsempfänger, um Identitätsschwindel zu verhindern. Pensionsbetrug durch Mehrfachauszahlungen in der britischen Kolonialarmee konnte er so wirksam unterbinden. Trotz seiner Erfolge in Bengalen gelang es ihm nicht, dieses System über Indien hinaus durchzusetzen. Er unternahm einen Anlauf, auf diese Weise auch neu eingelieferte Straftäter zu erfassen, doch zielte er bei seinem Verfahren vorwiegend auf administrative Verwendungszwecke ab. Herschels Verdienst ist es, als erster über eine Sammlung verfügt zu haben, mittels derer er zeigen konnte, dass sich Fingerabdrücke im Zeitablauf nicht verändern und zur Identifizierung von Menschen dienen können.

Etwa zur gleichen Zeit gelangte, unabhängig von Herschel, ein in Japan lebender Schotte namens Henry Faulds nach eingehenden Untersuchungen der menschlichen Hautleisten zu den gleichen Erkenntnissen. Er machte 1880 den Vorschlag, die Fingerabdrücke am Tatort zur Überprüfung von Verbrechern zu nutzen und dafür alle zehn Finger zur Aufnahme von Fingerabdrücken zu daktyloskopieren. Seine Bemühungen führten jedoch zu keinem Erfolg.

Als wesentliches Problem wurde gesehen, dass eine durchgängige und einfache Klassifizierung gewonnener Fingerabdrücke noch nicht gelungen war und daher die praktische Verwendung durch Polizeibehörden im Erkennungsdienst skeptisch betrachtet wurde. Ohne Klassifizierungssystem würde das Herausfinden eines bestimmten Fingerabdrucks aus einer Sammlung von Abdruckblättern den Vergleich eines am Tatort gewonnenen Abdrucks mit sämtlichen in einer polizeilichen Sammlung vorhandenen Abdruckblättern erfordern. Demgegenüber bestand zugunsten der Bertillonage vorübergehend noch der Vorteil, dass jene über ein Klassifizierungssystem verfügte, welches das Herausfinden des Datenblattes auch einer umfangreichen Sammlung binnen weniger Minuten ermöglichte.

Dem Engländer Francis Galton (1822–1911) war es vorbehalten, das im Wesentlichen heute noch verwendete Klassifizierungssystem der Daktyloskopie zu entwickeln, die der praktischen Verwendung als Identifizierungsmittel bei Polizeibehörden den Weg ebnete.

Edward Richard Henry

Ende des 19. Jahrhunderts hatte der britische Forscher Edward Richard Henry zusammen mit zwei indischen Assistenten die Muster klassifiziert und im sogenannten „Henry-System“ erfasst. Diese Codierung, sozusagen das Handlinien-Alphabet, ermöglicht den Experten erst einen Vergleich von individuellen Fingerabdrücken.

Heute erstellt das AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) mit Hilfe von Computern die geometrische und topografische Analyse einer Fingerspur, welche durch die Polizei gesichert wurde und vergleicht das Ergebnis mit den im Archiv gespeicherten Fingerabdrücken. Die übereinstimmenden Treffer in der Datenbank werden dann nochmals von ausgebildetem Personal manuell überprüft, um Irrtümer zu vermeiden.

Nachdem 1892 in La Plata (Argentinien) weltweit erstmals ein Doppelmord mit Hilfe eines Fingerabdrucks aufgeklärt wurde, sorgte der Kriminologe Ivan Vučetić (1858–1925) im Jahr 1896 für die landesweite Einführung der Daktyloskopie und gründete das Büro für Statistik und Erkennungswesen in La Plata. Argentinien war somit das erste Land der Erde, das die Daktyloskopie als Identifizierungssystem einführte.

Die Einführung der Daktyloskopie in Europa war dagegen nicht unumstritten, da ab Mitte der 1880er Jahre die Bertillonage in vielen Ländern Europas eingeführt worden war. Der Erfolg der Daktyloskopie war jedoch nicht mehr aufzuhalten und so wurde das Verfahren in Großbritannien im Jahre 1901 eingeführt. In Frankreich löste sie 1914 die Bertillonage ab, nachdem sich die Schwächen des Systems unter anderem im Fall des Vincenzo Peruggia gezeigt hatten. Dieser hatte beim Diebstahl der Mona Lisa zwar seine Fingerabdrücke am Tatort hinterlassen, aber diese konnten trotz Registrierung in nach Körpermaßen sortierten Karteikästen nicht gefunden werden. In Deutschland wurde die Daktyloskopie 1903 eingeführt, zuerst durch Paul Koettig (1856–1933) am Polizeipräsidium Dresden.[9]

Siehe auch

Literatur

  • P. Voss-de Haan: Physik auf der Spur – Kriminaltechnik heute. Wiley-VCH, Berlin 2005, ISBN 3-527-40516-X.
  • Udo Amerkamp: Spezielle Spurensicherungsmethoden – Verfahren zur Sichtbarmachung von daktyloskopischen Spuren –, 158 Seiten, Frankfurt am Main, Verlag für Polizeiwissenschaft, 2002, ISBN 3-935979-02-9

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Gemoll: Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch. München/Wien 1965.
  2. Presseinformation: Wachstum jugendlicher Fingerabdrücke ist vorhersagbar, Presseinformation der Georg-August-Universität Göttingen, abgerufen am 22. September 2014.
  3. 3,0 3,1 Auch die Fingerabdrücke verändern sich langsam, 3sat nano, abgerufen am 5. November 2011.
  4. Patrick Imhasly: Spur unter Verdacht, NZZ am Sonntag, 30. Mai 2010.
  5. Max M. Houck (Ed.): Forensic Fingerprints, S. 21, 50ff
  6. Mit Sekundenkleber auf Verbrecherjagd. In: Süddeutsche Zeitung vom 2. März 2015. Abgerufen am 3. Februar 2017.
  7. Matthias Schulze, Roy Harris: Neue Lasertechnologie deckt verborgene Fingerabdrücke auf. In: Optik & Photonik 2009, 25 – 27, doi:10.1002/opph.201190003
  8. „Fingerabdruck-Scanner“ in pvt. Polizei Verkehr Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement, Technik und Ausstattung 2017, 43, „Digitaler Pinsel macht Forensik schneller“ in Rhein-Zeitung vom 20. Dezember 2016, Patent für IR-Laser zur 3D-Darstellung von Fingerabdrücken DE102014203918B4
  9. BDK-Sachsen vergibt Paul-Koettig-Preis auf der Webseite des Landesverbandes Sachsen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter.

Weblinks

Wiktionary: Daktyloskopie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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