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Correctio fraterna

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Correctio fraterna (lat. brüderliche Zurechtweisung) ist in der christlichen Theologie der lateinische Begriff für die Pflicht zur geschwisterlichen Zurechtweisung, um Mitchristen auf Verfehlungen und Sünde aufmerksam zu machen.

Biblisch vorgezeichnet ist eine graduelle Abstufung (vgl. Mt 18,15-17 EU):

  1. Gespräch unter vier Augen,
  2. Gespräch vor Zeugen,
  3. Gespräch innerhalb der Gemeinde,
  4. Ausschluss aus der Gemeinde.

Der lat. Begriff geht vermutlich auf die Regel des hl. Benedikt von Nursia zurück.

Die brüderliche Zurechtweiung ist eine wichtige Verfahrensrichtlinie im Kirchenrecht geworden und als solche Teil des Katholischen Erwachsenenkatechismus, aber auch in der protestantischen Theologie präsent.[1] Auch in Freikirchen wird die brüderliche Zurechtweisung nach den biblisch vorgezeichneten Verfahrenszügen praktiziert.

Zitat

Papst Benedikt XVI. mahnte im Jahr 2005 zur Übung der Correctio fraterna:

"Die brüderliche Korrektur ist ein Werk der Barmherzigkeit. Keiner von uns sieht sich selbst gut, sieht gut seine Fehler. Und so ist es ein Akt der Liebe, einer dem anderen zu helfen, einander zu helfen, sich besser zu sehen, einander zu korrigieren. Ich denke, dass es genau eine der Funktionen der Kollegialität ist, sich zu helfen […], die Mängel zu erkennen, die wir selbst nicht sehen wollen – “ab occultis meis munda me” sagt der Psalm EU –, uns zu helfen, damit wir offen werden und diese Dinge sehen können. Natürlich erfordert dieses große Werk der Barmherzigkeit, dass wir uns gegenseitig helfen, damit ein jeder wirklich die eigene Integrität, die eigene Funktionalität als Instrument Gottes finde, viel Demut und Liebe, mit einem demütigen Herzen, das sich nicht über andere stellt, sich nicht als besser als der andere betrachtet, sondern allein als demütiges Instrument, um sich gegenseitig zu helfen."[2]

Weblinks

Anmerkungen

  1. „Der Auftrag der Pastoren ... ist, das Wort Gottes zur Lehre, zur Ermahnung, zur Zurechtweisung und zum Tadel öffentlich und den einzelnen zu verkündigen, die Sakramente zu verwalten und zusammen mit den Ältesten (und Ratsbeauftragten) die brüderliche Zurechtweisung durchzuführen.“ (Jean Calvin, Ordonnances ecclésiastiques, [1561], I.2.4.) Zitiert nach [1].
  2. Betrachtung von Papst Benedikt XVI. am 3. Oktober 2005
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Correctio fraterna aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.