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Containern

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Containern

Containern, auch Mülltauchen oder Dumpstern genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern.

Das Containern erfolgt in der Regel bei Abfallbehältern von Supermärkten, aber auch bei Fabriken. Die Lebensmittel werden meist wegen abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten, Druck- und Gammelstellen oder als Überschuss weggeworfen. Viele dieser Lebensmittel sind jedoch ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne erhöhtes gesundheitliches Risiko eine gewisse Zeit genießbar.

Hintergrund

Gemüse und Obst aus Containern

Unter den Personen, die sich von Container-Abfall ernähren, sind einerseits bedürftige Menschen und andererseits politische Aktivisten, die auf diese Weise ein Zeichen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln in großen Mengen setzen oder die Lebensmittelwirtschaft nicht durch Konsum unterstützen wollen.[1][2]

Containern ist die bekannteste Praxis des Freeganismus und ein fixer Teilbereich dieser Lebensweise, die auf weitgehender Konsumverweigerung und einer Boykottierung der sogenannten Wegwerfgesellschaft beruht.

Vernetzung

Da sie oft viel von einem Produkt, aber selten eine ausgewogene Auswahl in den Abfällen finden, vernetzen sich manche Containerer: So hat sich in Wien das Gemüse- und Obstkollektiv die Straßenzüge und Stadtteile aufgeteilt. Nach dem Containern treffen sich die einzelnen Gruppen und tauschen ihre Waren aus.

Rechtslage

Deutschland

Containern könnte gemäß § 123 Abs I StGB (Hausfriedensbruch) und/oder gemäß §§ 242 f. StGB (Diebstähle) strafbar sein. Im konkreten Fall kommt es auf die genauen Umstände an. In der Rechtspraxis (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Polizei) wurde das Containern bereits in der zweiten Straf-Instanz verhandelt. Zu einem Strafurteil gegen einen Angeklagten kam es bisher jedoch noch in keinem Fall. Trotzdem verfolgen verschiedene Staatsanwaltschaften und die Polizei das Containern. Eine Strafbarkeit kommt vor allem bei der Überwindung eines physischen Hindernisses – der einem Container vorgelagert ist, als Hausfriedensbruchs in Betracht.[3] Oder als Diebstahl, wenn man nicht von dem Eigentumsverlust durch wegwerfen (Dereliktion) ausgeht, was sehr rechtlich vertretbar ist (Die Ansichten zur Eigentumsaufgabe sind etwa hälftig geteilt). In der Literatur wird für die Legalität plädiert, entweder über § 153 StPO (Einstellen wegen Geringfügigkeit)[4], oder nach § 170 Abs. 2 StPO (Keine Straftat).[5]

Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keinen Strafantrag stellte.[6] In einer Pressemitteilung von März 2012 forderte die Linkspartei anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Bundesregierung auf, das „Containern“ nach Lebensmitteln straffrei zu stellen.[7]

In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken gesammelt und den kommunalen und privaten Städtereinigungsbetrieben zur Entsorgung bereitgestellt wird, nach dem Abfallrecht bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfers bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Allerdings verfolgt das zugrundeliegende Umweltrecht hierbei nur den Zweck, Pflichten von Erzeuger und Entsorger von Abfällen zu regeln sowie die aus Pflichtverletzung entstehende Haftung vor allem bei Umweltschäden zuordnen zu können. Die Abfallentnahme durch Containern ist kein Straftatbestand, wenn im konkreten Fall zu erkennen ist, dass der Abfallerzeuger kein ernsthaftes Interesse am Einbehalt der Sache haben kann. Eine Anzeige wegen Diebstahls ist in solchen Fällen als unzulässiger Rechtsmissbrauch nach § 226 BGB zu werten, da es hier nur darum geht, jemand anderem Schaden zuzufügen. Beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke kann aber der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht sein, wenn der Grundstückseigner Strafantrag stellt. Da es sich aber durchgehend um geringwertige Sachen handelt und bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers meist nur eine Ermahnung erfolgt und kein Strafantrag gestellt wird, wird regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet. Wird dennoch Strafantrag gestellt, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt. 2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.[8]

Im Juni 2013 hob das Landgericht Aachen ein Urteil des Dürener Amtsgerichts auf, das zwei Containerer wegen Diebstahls zu Geldbußen verurteilt hatte. Das Verfahren wurde ohne jede Auflage eingestellt, weil der Fall zu geringfügig sei und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe.[9]

Österreich

Gemäß österreichischem Recht stellt Containern prinzipiell keine Straftat dar, da Müll als herrenlose Sache gilt, wenn keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird.[10]

Schweiz

Markus Melzel, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: „Was weggeworfen wird und nicht für Dritte bestimmt ist, gehört niemandem mehr. Wenn man nicht über einen Zaun steigen oder ein Schloss aufbrechen muss, um an die Waren heranzukommen, dann ist gegen das Containern nichts einzuwenden.“[11]

Weblinks

Wiktionary: containern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Containern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Supermarktkette vergiftete Obdachlose. Abgerufen am 16. März 2012.
  2. Just eat it: Lebensmittel aus der Mülltonne format.at, abgerufen am 1. September 2011
  3. Malkus: Containern - strafbar und strafwürdig?, in Magazin für Restkultur, 2016, S. 3. http://www.magazin-restkultur.de/wp-content/uploads/2016/04/MGZNRK_MaxMalkus-Containern-strafbar-strafwuerdig_.pdf
  4. Vergho: Containern – Kann die Mitnahme von Lebensmittelmüll strafbar sein. In: DLR. Nr. 9, 2014, S. 414.
  5. Malkus: Containern - strafbar und strafwürdig?, in Magazin für Restkultur, 2016, S. 5. http://www.magazin-restkultur.de/wp-content/uploads/2016/04/MGZNRK_MaxMalkus-Containern-strafbar-strafwuerdig_.pdf
  6. Antwort der Landesregierung Sachsen
  7. „Containern“ ist kein Verbrechen. Website der Fraktion Die Linke im Bundestag. Abgerufen am 30. März 2012.
  8. http://www.taz.de/pt/2004/12/21/a0047.nf/text
  9. Mutmaßliche Diebe triumphieren vor Gericht n-tv.de vom 26. Juni 2013
  10. Joghurt, Krapfen, Paprika: Von der Mülltonne frisch auf den Tisch, derstandard.at, 30. März 2009
  11. Artikel von Mena Kost: [ (Link nicht mehr abrufbar) Mülltaucher beim Einkaufsbummel] auf streetnewsservice.org und in surprise vom 14. April 2008
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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