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Comitia centuriata

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Die Römische Republik (res publica) verteilte die gesetzgebende Gewalt formal auf drei separate Versammlungen: die comitia centuriata, die comitia tributa und das concilium plebis. Anders als in modernen Parlamenten kannten diese Körperschaften keine Gewaltenteilung, sondern kombinierten legislative, richterliche und wahlrechtliche Funktionen. Sie verfügten über die Möglichkeit, Gesetze rückwirkend (ex post facto) zu ändern. Der Römische Senat dagegen war formal eine beratende Kammer und besaß (zumindest theoretisch) keine legislative oder richterliche Macht.

Die comitia centuriata umfassten Patrizier und Plebejer, die in fünf Klassen organisiert waren (Ritter und Senatoren bildeten die erste Klasse), die auf Abteilungen verteilt waren, Centurien genannt. Die Gliederung nach Centurien stammt aus dem Heerwesen, die comitia centuriata sind also gewissermaßen die Versammlung des römischen Volkes als Heeresversammlung. Entsprechend ihrem Vermögen und dem Beitrag, den sie auf Grund dessen im Heer leisten konnten, waren die Centurien in fünf Klassen für Fußsoldaten, daneben in Abteilungen für Reiter, Handwerker, Musiker sowie alle anderen eingeteilt. In klassischer Zeit sah die Einteilung in Zenturien und Klassen vermutlich wie folgt aus:

Reiter 18 Centurien
Fußsoldaten 1. Klasse 80 Centurien
2. Klasse 20 Centurien
3. Klasse 20 Centurien
4. Klasse 20 Centurien
5. Klasse 30 Centurien
unterhalb der Klassen Handwerker 2 Centurien
Musiker 2 Centurien
alle anderen nicht Wehrpflichtigen 1 Centurie

Die Comitia Centuriata kamen alljährlich zusammen, um die Konsuln und Praetoren des nächsten Jahres zu wählen, und in der Regel alle fünf Jahre, um die Censoren zu bestimmen. Darüber hinaus befasste man sich mit Fällen von Hochverrat (perduellio), obwohl diese Funktion außer Gebrauch kam, nachdem Lucius Appuleius Saturninus hier eine Änderung eingeführt hatte (maiestas).

Die Stimme des Bürgers wurde nicht in den comitia centuriata direkt abgegeben, sondern innerhalb der Centurie und trug zum Stimmverhalten der Centurie bei. Bei der Abstimmung hatte jede Centurie eine Stimme. Da die oberen Centurien für reiche Bürger weit weniger Mitglieder hatten als die unteren für ärmere Bürger, verfügten die Mitglieder dieser Centurien – also die begüterten Ritter und Senatoren – über einen überproportionalen Einfluss auf das Wahlergebnis. Die Centurien wurden der Reihe nach befragt, so dass das Stimmverhalten der Reitercenturie die Entscheidung der folgenden Klassen beeinflussen konnte. Wenn sich die Reitercenturie und die 1. Klasse einig waren, die Mehrheit also bereits erreicht war, wurde die Abstimmung beendet, ohne die übrigen Klassen zu befragen. Diese erschienen daher häufig gar nicht erst zur Versammlung, ebenso wie die nicht in Rom oder in der Nähe ansässige Landbevölkerung. Da die comitia centuriata ursprünglich eine militärische Versammlung waren, mussten sie außerhalb der Stadtgrenze Roms (Pomerium) auf dem Marsfeld abgehalten werden. Dadurch waren sie schwerfällig einzuberufen und zu leiten.

Während seines Konsulats 88 v. Chr. und besonders als Dictator (81/80) erließ Sulla viele Gesetze (Leges Corneliae), die die politische Struktur der Republik radikal änderten. Sein drittes Gesetz verbot dem concilium plebis und den comitia tributa, Gesetze zu beraten, die nicht durch Senatsbeschluss (senatus consultum) eingebracht waren. Sein viertes Gesetz strukturierte die comitia centuriata so um, dass die erste Klasse, die Senatoren und die mächtigsten Ritter fast die Hälfte der Stimmen hatten. Sein fünftes Gesetz entkleidete beide Stammesversammlungen, concilium plebis und comitia tributa, ihrer legislativen Funktionen, so dass die gesamte Gesetzgebung bei den comitia centuriata lag. Die Stammesversammlungen wurden dadurch beschränkt auf die Wahl bestimmter Magistrate und der Leitung von Verhandlungen – die aber nicht ohne Autorisierung durch ein senatus consultum aufgenommen werden durften.

Diese Reformen wurden durch die Populares unter Führung von Marius und Lucius Cornelius Cinna rückgängig gemacht, von Sulla während seiner Diktatur rei publicae constituendae („zur Wiederherstellung des Staates“) wieder eingeführt und erweitert und bald nach seinem Tod erneut ausgesetzt. Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des römischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar.

Im Jahr 14 n. Chr. entzog dann Kaiser Tiberius der Versammlung das Recht, Konsuln und Praetoren zu wählen; damit versank sie in faktischer Bedeutungslosigkeit.

Literatur

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Comitia centuriata aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.