Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Checks and Balances

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Checks and Balances (Überprüfung und Ausgleich[1]) ist die Bezeichnung für ein System, das die Aufrechterhaltung der Gewaltenteilung in einem Staat ermöglichen und langfristig sicherstellen muss. Angestrebt wird die gegenseitige Kontrolle und die Machthemmnis von Verfassungsorganen eines Staates zur Herstellung eines dem Erfolg des Ganzen förderlichen Systems partieller Gleichgewichte. Es gilt als ein Wesensmerkmal des politischen Systems der Vereinigten Staaten[2].

Verhältnisse in den USA

Dieses Prinzip, das in der Aufklärung 1748 (in Vom Geist der Gesetze, l'esprit des lois, 1748) von Montesquieu neu aufgegriffen worden ist, wurde 1787 erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgeschrieben.

Die verschiedenen Machtzentren des US-amerikanischen politischen Systems: Kongress – bestehend aus Repräsentantenhaus und Senat –, Präsident und Supreme Court sollen einander kontrollieren und damit verhindern, dass eine der Institutionen mehr Macht gewinnt, als ihr durch die Verfassung zugesichert wird und damit das Machtgleichgewicht zerstört.

Durch Checks and Balances soll das System der Gewaltenteilung aufrechterhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern man müsse den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand geben, die eigenen Interessen zu verteidigen.
So hat einerseits der Präsident das Recht, sein Veto gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des Federal Supreme Court als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben (siehe Impeachment) sowie Untersuchungsausschüsse einrichten. Auch innerhalb der Legislative gilt der Grundsatz der Checks and Balances, da Gesetze von zwei verschieden zusammengesetzten Kammern verabschiedet werden müssen. Streitigkeiten und korrupte Gesetze sollen somit ausbalanciert und verhindert werden, wodurch man sich einerseits die ausgeglichene Umsetzung des Volkswillens, andererseits ein stabiles politisches System erhofft. Der Politikwissenschaftler Richard Neustadt, enger Berater mehrerer US-Präsidenten, spricht von „separate institutions sharing power“, von getrennten Institutionen, die aber in der Ausübung von Macht kooperieren müssen, also gegenseitige Unabhängigkeit mit Zwang zur Zusammenarbeit verbinden. Dadurch entsteht jedoch eine auch personelle Verbindung zwischen den im Sinne Montesqieus eigentlich getrennt bleiben sollenden Gewalten. James Madison wies 1788 darauf hin, dass „in keiner einzigen Verfassung[...] unserer Einzelstaaten“ (die als Vorbilder der Bundesverfassung der USA gelten) „die drei Zweige der Regierung absolut getrennt sind.“ Er verweist weiterhin auf Beispiele der englischen Verfassung seiner Zeit, in denen Institutionen, insbesondere Exekutive und Legislative, sich gegenseitig beeinflussen.[3] Der Tenor des Artikels ist verteidigend, offenbar eine Reaktion auf zeitgenössische Kritik.

Deutsches Aktienrecht

Der Begriff wird auch im Rahmen des deutschen Aktienrechts für das Verhältnis von Vorstand zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat verwendet. Dieses wird insbesondere durch den gesetzgeberischen Versuch gekennzeichnet, die Organe in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu stellen. Der systematische Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei der die Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer einseitig kontrolliert.

Literatur

  • Peter Lösche (2004): Merkmale der Präsidialdemokratie. In: Informationen zur politischen Bildung, Politisches System der USA. Heft 283, S. 12

Einzelnachweise

  1. Checks and Balances (Memento vom 22. April 2017 im Internet Archive), americanet.de
  2. Imanuel Geiss, Geschichte griffbereit, Bd. 5, Dortmund 1993, S. 411/Sp. 2.
  3. Vergl.: Alexander Hamilton u. a., Der Föderalist. Artikel 47, hrsg. von Felix Ermacora, Manzsche Verlagsbuchhandlung, Wien 1958, S. 277ff.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Checks and Balances aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.