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Chancengerechtigkeit

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Der Begriff der Chancengerechtigkeit bezeichnet üblicherweise gesellschaftliche Institutionen, die einen fairen bzw. gerechten Zugang zu sozialen Gütern und Positionen ermöglichen. Dabei kann eine Sozialordnung als "chancengerecht" beurteilt werden, wenn die Chancen nicht völlig gleich verteilt sind (Chancengleichheit), etwa, wenn eine Ungleichverteilung Benachteiligten zugleich zum Vorteil gereicht. Die genauen Begriffsbestimmungen und Verhältnisbestimmungen von "Chancengerechtigkeit" und "Chancengleichheit" sind allerdings abhängig von den zugrundegelegten Auffassungen über Gerechtigkeit, insb. über Soziale Gerechtigkeit, und ggf. auch über wünschenswerte Wirtschafts- und Sozialordnungen und deren erwartete Effekte. Eine für die philosophische Diskussion einflussreiche Begriffsunterscheidung stammt beispielsweise von John Rawls, dem zufolge "faire Chancengerechtigkeit" Benachteiligungen, die durch "zufällige" Zuteilung natürlicher und sozialer Güter entstehen, berücksichtigen und ggf. ausgleichen muss.

Der Begriff der "Chancengleichheit" kann u.a. auch so gebraucht werden, dass damit die Forderung verbunden wird, jede Person solle, gleichgültig, welcher sozialen Schicht sie entstammt, exakt gleiche Chancen (z.B. auf Ausbildungsgänge) erhalten, während "Chancengerechtigkeit" entsprechende Zugangsrechte relativiert auf die individuellen Begabungen.

Begriffsverwendung im politischen Diskurs

Der Begriff der Chancengerechtigkeit wurde von den 1970er bis 1990er Jahren hauptsächlich von Bildungspolitikern der CDU benutzt, gehört nun aber seit einigen Jahren auch zum Vokabular von liberalen und sozialdemokratischen Bildungspolitikern.

Kritik am Begriff der Chancengerechtigkeit

Von der Bourdieuschen Bildungsforschung wird der Begriff Chancengerechtigkeit als Teil einer politischen Kampagne kritisiert: „‚Chancengerechtigkeit‘, wie sie seit Anfang der 80er Jahre in der Bundesrepublik diskutiert wurde, meint jene ‚Gerechtigkeit‘, die die ‚Leistungen‘ der Eltern ‚gerechterweise‘ an die Kinder weiterzugeben erlaubt und die ‚ungerechte Gleichmacherei‘ konterkariert. Sie meint somit nichts als die Legitimation sozial-hereditärer Privilegienweitergabe.“[1]

Einzelnachweise

  1. Axel Bolder / Margareta Steinrücke: Vorwort, in: Pierre Bourdieu: Wie die Kultur zum Bauern kommt. Über Bildung, Klassen und Erziehung. Schriften zu Politik & Kultur 4[1]
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Chancengerechtigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.