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Chaim Cohn

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Chaim Cohn (1952)

Chaim Herman Cohn (חיים הרמן כהן) (geb. 11. März 1911 in Lübeck; gest. 10. April 2002 in Jerusalem[1]) war ein israelischer Jurist, Politiker und kurze Zeit Justizminister.

Biografie

Cohn stammte aus einer religiösen jüdischen Lübecker Familie und war der Sohn des Bankiers Zeev Wilhelm Cohn (1883–1980) und seiner Frau Mirjam (1886–1962), geb. Carlebach, einer Tochter von Salomon und Esther Carlebach. Er selbst war einige Zeit Vorsitzender der Agudat Jisra’el in Hamburg. 1930 immigrierte er nach Palästina und studierte kurze Zeit an der von Abraham Isaak Kook gegründeten Jeschiwa Merkas HaRaw Kook. Im Anschluss war er Chasan (Kantor) in Me'a Sche'arim, einem Stadtviertel von Jerusalem. Er kehrte jedoch nach Deutschland zurück und absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und erwarb dort einen Doktortitel. Nach seiner Rückkehr nach Palästina erhielt er 1936 zunächst die Zulassung als Rechtsanwalt und eröffnete im folgenden Jahr eine eigene Kanzlei in Jerusalem.

Da Michal Semora geschieden war, durfte er sie nicht in Israel heiraten und musste dies im April 1966 in New York tun. Das Heiratsverbot bezieht sich auf eine Stelle im 3. Buch Mose, die Männern, die Kohanim sind, verbietet geschiedene Frauen zu heiraten.[2]

Nach der Gründung des Staates Israel 1948 wurde er zum Leiter der Abteilung für Gesetzgebung im Justizministerium ernannt und bald darauf zum Staatsanwalt. 1949 wurde er zum Generaldirektor des Justizministeriums und schon ein Jahr darauf zum Generalstaatsanwalt ernannt und übte dieses Amt bis 1960 aus. In dieser Position traf er wichtige Entscheidungen: Er erhob Anklage gegen Malchiel Grünwald, dessen Aussagen zum Beginn des Prozesses gegen Rudolf Kasztner geführt haben, und er gab Anweisung, homosexuellen Geschlechtsverkehr nicht zu bestrafen,[3] obwohl die aus der britischen Mandatszeit stammenden Gesetze dies (bis 1988) vorsahen.

Am 25. Juni 1952 wurde er als Nachfolger von Dov Yosef von Ministerpräsident David Ben Gurion neben seinem Amt als Generalstaatsanwalt auch zum Justizminister ernannt, obwohl er parteilos und nicht Mitglied der Knesset war. Allerdings übte er dieses Amt nur bis zum 24. Dezember 1952 aus und wurde dann durch Pinchas Rosen abgelöst. Von 1954 bis 1976 war er Gastprofessor an der Hebräischen Universität Jerusalem, zudem von 1956 bis 1969 Gastprofessor an der Universität Tel Aviv.

1960 erfolgte seine Berufung zum Richter am Obersten Gerichtshof (Beit haMishpat ha'Elyon), dem er bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand 1981 angehörte. Zeitweise war er auch Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. Viele seiner bemerkenswertesten Entscheidungen als Richter waren Minderheitsmeinung in Menschenrechtsfragen. In einem Fall stimmte er der Mehrheitsmeinung des Obersten Gerichtshofes nicht zu, die einer extremistischen arabischen Partei das Recht zur Kandidatur für die Knesset absprach. Später wurde sein Standpunkt im umgekehrten Kontext verwendet, als dem jüdischen Extremisten und Rabbiner Meir Kahane die Kandidatur für die Knesset verboten wurde. In einer seiner letzten Minderheitsmeinungen argumentierte Cohn 1980 gegen das Recht der Regierung, palästinensische Aktivisten aus Gaza und dem Westjordanland auszuweisen.[4]

Des Weiteren war er Repräsentant Israels im UN-Menschenrechtsrat sowie Mitglied des Ständigen Schiedshofs. Darüber hinaus gehörte er der „T'hila“-Bewegung an, die sich für Säkularismus in Israel einsetzte.

Für seine Verdienste wurde ihm 1980 die höchste Auszeichnung des Staates Israel, der Israel-Preis, verliehen. Darüber hinaus erhielt er Ehrendoktortitel mehrerer amerikanischer Universitäten, wie der Georgetown University.

Veröffentlichungen

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Chaim Cohn aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.