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Carl Heyland

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Carl Heyland (geb. 1889 in der Nähe von Gießen, gest. 1952 in Münster (Westfalen) war einer der namhaftesten deutschen Staats- und Beamtenrechtler vom Ende der Weimarer Republik, während der NS-Diktatur und in der frühen Nachkriegszeit.

Nach dem Abitur in Wetzlar, und seinem Studium der Rechtswissenschaften in München, Gießen und Marburg, promovierte er 1912/13 in Gießen, wo er 1923 auch habilitiert wurde. Im Anschluß an eine kurze Tätigkeit als Zivilrichter entschied er sich für die Wissenschaft. Er wurde Privatdozent in Gießen und - aus finanziellen Gründen - Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. 1929 wurde er nichtplanmäßiger außerordentlicher Professor, 1939 außerordentlicher Professor, 1941 ordentlicher Professor, jeweils in Gießen. Als Wissenschaftler war Heyland im Völkerrecht, im Staatsrecht und im Verwaltungsrecht ausgewiesen. Sein Hauptgebiet wurde das Beamtenrecht, das er insgesamt monographisch darstellte.

Während des NS-Regimes war Heyland Mitglied im Unterausschuß Beamtenrecht der Akademie für Deutsches Recht (1934). Der NSDAP gehörte er ab Mai 1933 an. Er fungierte ab 1933 als Schriftleiter der Zeitschrift für Beamtenrecht, dann ab 1936/37 Zeitschrift für Beamten-und Behördenangestelltenrecht. Von etwa der Mitte der Diktatur an publizierte er nicht mehr, ein Akt bewußter Abstinenz. Heyland hielt Distanz; er vertrat als Rechtsanwalt z.B. den ehemaligen SPD-Reichstagsabgeordneten Christian Stock (nach dem Krieg hessischer Ministerpräsident). Die Spruchkammer Gießen entlastete Heyland im Entnazifizierungsverfahren (1948), er habe "nach Maß seiner Kräfte Widerstand geleistet".

Schriften (Auswahl)

  • Die Rechtsstellung der besetzten Rheinlande, in: Stier-Somlo: Handbuch des Völkerrechts II/7, 1923.
  • Zur Lehre von der staatsrechtlichen Stellung der Reichsratsmitglieder nach dem deutschen Reichs- und Landesstaatsrecht, 1927; zu diesem Thema auch in: Anschütz/Thoma: Handbuch des Deutschen Staatsrechts I. 1930, § 48.
  • Die Rechtsgültigkeit von Zusicherungen nach deutschem und preussischem Beamtenrecht, 1932.
  • Das Deutsche Beamtenrecht, eine systematische Darstellung, 1938.
  • Das Widerstandsrecht des Volkes gegen verfassungswidrige Ausübung der Staatsgewalt, 1946.
  • Das Berufsbeamtentum im neuen demokratischen Staat, 1949.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Carl Heyland aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.