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Chief Executive Officer

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CEO ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter CEO (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Chief Executive Officer (CEO) ist die US-amerikanische Bezeichnung für das geschäftsführende Vorstandsmitglied (Schweizer und österreichischer Begriff: Geschäftsführer) bzw. den Vorstandsvorsitzenden oder Generaldirektor (Schweizer und österreichischer Begriff: Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung) eines Unternehmens oder einfach dessen allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer.

Der Titel CEO wird unabhängig von Größe und Rechtsform des Unternehmens gebraucht. Der CEO vertritt die strategische Orientierung des Unternehmens und gibt damit die Ziele für das operative Geschäft vor, leitet dies aber in der Regel nicht selbst. Das ist Aufgabe eines Chief Operating Officer in der hierarchisch obersten Management- oder Leitungsfunktion.

Im britischen Englisch wird diese Position mit dem Titel Managing Director bezeichnet, was jedoch im US-Amerikanischen mit einer niedrigeren (mittleren) Hierarchieebene assoziiert wird. In solchen US-amerikanischen Unternehmen, in denen zwischen geschäftsführendem Vorstandsmitglied und Gremienvorsitzendem unterschieden wird, wird das geschäftsführende Vorstandsmitglied häufig als CEO bezeichnet und der Vorsitzende dieses Gremiums als President, der allerdings nicht mit einem deutschen Vorstandsvorsitzenden zu verwechseln ist, da Mitglieder eines deutschen Vorstands aufgrund ihrer gesetzlich zugeordneten Rolle alle "geschäftsführend" sind.

Auch in der Politik bzw. in der öffentlichen Verwaltung kommt der Titel CEO vor. So hat der von der Zentralregierung des chinesischen Sonderdistrikts Hongkong ernannte Präsident oder Gouverneur in der englischen Übertragung die Amtsbezeichnung Chief Executive (Officer).

CEO und President sind zu unterscheiden vom Chairman of the Board (COB), der einem Aufsichtsratsvorsitzenden (Schweiz: Verwaltungsratsvorsitzender) von Aktiengesellschaften bzw. einem Beiratsvorsitzenden (o. ä.) von Unternehmen mit anderen Gesellschaftsformen entspricht.

Abzugrenzen von dem an der Gremiumsspitze stehenden CEO ist auch der C.O oder CxO, der Chief … Officer, welcher ein „normaler“ Vorstand (Mitglied des Vorstandes) und in dieser Funktion für meist ein bestimmtes Fachgebiet (z. B. Finanzen - CFO) zuständig ist.

Im Zuge der Internationalisierung von Unternehmen werden die aufgeführten angelsächsischen Titulierungen vermehrt auch von Organisationen im deutschsprachigen Raum verwendet, ohne dass sie jedoch eine handels- oder gesellschaftsrechtliche Relevanz besäßen.

Für Personen, die in deutschen Unternehmen arbeiten, stellt beispielsweise der Titel CEO lediglich eine Zusatzbezeichnung dar, die rechtlich nicht relevant ist, d.h. von der die handels- und gesellschaftsrechtlichen Bedeutungen der Titel „Geschäftsführer“ und/oder „Vorstandsvorsitzender“ nicht berührt werden.

Auch im Schweizer Handels- und Gesellschaftsrecht hat der Begriff des CEO keine Bedeutung. Er gilt lediglich als Funktionsumschreibung meist für den Geschäftsführer, wenn dieser in Personalunion auch als Vorsitzender oder Präsident der Geschäftsleitung amtiert.

Siehe auch

Weblinks

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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