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Bundesamt für Verfassungsschutz

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Dieser Artikel behandelt eine deutsche Behörde. Zum österreichischen Pendant siehe Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
BfV ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für weitere Bedeutungen siehe BFV.
Bundesamt für Verfassungsschutz
— BfV —
Logo
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern
Gründung 7. November 1950
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Hans-Georg Maaßen, Präsident
Bedienstete ca. 2.750 (Stand: 2012)
Website www.verfassungsschutz.de
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlandsnachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er verfügt über keine polizeilichen Befugnisse.

Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gehört das BfV zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2012 waren im BfV rund 2.750 Personen beschäftigt (2011: rund 2.700).[1] Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt betrug für das Jahr 2012 rund 210 Millionen Euro.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt gemäß § 5 Abs. 2 BVerfSchG bei gegen den Bund gerichteten oder länderübergreifenden Bestrebungen und Tätigkeiten (siehe Auftrag), bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Der Bund hat Weisungsrechte gegenüber den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, wenn ein Angriff auf die „[…] verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt“ (§ 7 BVerfSchG).

Geschichte

Bericht über das im Auftrag der US-Army arbeitende „Amt für Verfassungsschutz” vom September 1950

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet. Bereits vorher betrieb die United States Army in Deutschland eine Tarneinrichtung namens „Amt für Verfassungsschutz“, deren Agenten unter anderem die Aufgabe hatten, Informationen über die 1945 wieder zugelassene KPD zu sammeln.[2]

Bis 1955 stand die Behörde unter Aufsicht der Alliierten. Die Befugnisse und die Arbeitsweise des Amtes entsprachen den Vorgaben des Polizeibriefes der Alliierten vom 14. April 1949; dieser erlaubte die Einrichtung einer „Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten“. Grundlage der Tätigkeit sollte von Anfang an das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse sein. Diese Trennung geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeiten (sog. Trennungsgebot, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 BVerfSchG) ist eine Reaktion auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei als politischer Polizei.[3]

Trotz dieser organisatorischen Abgrenzung gab es starke personelle Kontinuitäten; bis zum Ende der alliierten Aufsicht 1955 waren viele ehemalige Mitarbeiter der Gestapo als inoffizielle Mitarbeiter beschäftigt, danach auch offiziell. Der Präsident des Amtes, Heinz Fromm, hat 2009 eine Kommission einberufen, die diese Vergangenheit und weitere Bezüge des Amtes zur NS-Zeit auf Grundlage der Archivdaten detailliert aufklären soll.[3] Die Kommission nahm erst im November 2011 ihre Arbeit auf.[4] Am 1. Oktober 2013 wurden ein erstes Zwischenergebnis veröffentlicht, bei dem die verantwortlichen Bochumer Historiker Constantin Goschler und Michael Wala einen "durch vielerlei Umstände stark reduzierte[n] Quellenbestand" feststellten. Durch Auswertung von Impflisten, Dokumenten von Personalratswahlen sei eine Personaldatenbank mit etwa 1500 Namen erstellt worden. Bei 13 % aller BfV-Mitarbeiter sei ein NS-Hintergrund feststellbar gewesen.[5]

Ein indirekter Vorläufer war in der Weimarer Republik der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung, der von 1920 bis 1929 existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte, sondern die Nachrichtengewinnung über verfassungsfeindliche Bestrebungen im Deutschen Reich koordinierte.

Die Änderung des Zuschusses aus dem Bundeshaushalt sieht man in folgendem Diagram:

Auftrag

Einsatzfelder

Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergeben sich aus § 3 BVerfSchG (Aufgaben des Verfassungsschutzes) i. V. m. § 5 BVerfSchG (Abgrenzung zwischen Bund und Ländern):

Informationsbeschaffung und -auswertung

Eine wesentliche Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Sammeln und Auswerten von Informationen, beispielsweise sach- oder personenbezogene Auskünfte, Nachrichten oder Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehören unter anderem politische oder gewalttätige Aktivitäten, die aufgrund ihrer antidemokratischen Einstellungen bzw. Absichten die Sicherheit bzw. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden, wie zum Beispiel extrem links beziehungsweise rechts gerichtete Parteien und Organisationen oder terroristische Vereinigungen. So stehen beispielsweise die als rechtsextrem eingestufte NPD, die Vereinigung Scientology oder das Terrornetzwerk Al-Qaida aufgrund von als verfassungsfeindlich oder terroristisch eingestuften Aktivitäten unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz beschäftigt im Bereich der Informationsbeschaffung sogenannte V-Personen, die z. B. auch bei der NPD aktiv sind, woran letztlich das NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil sie aus Gründen des Quellenschutzes nicht als Zeugen im Verbotsverfahren benannt werden konnten.

Das Informations- und Kommunikationstechnikzentrum der Bundespolizei unterstützt das BfV gemäß § 10 BPolG auf dem Gebiet der Funktechnik.

Im Jahr 2008 forderten die Leiter der Verfassungsschutzämter gezielt die strategische Überwachung von relevanten Internet-Knoten (wie z. B. dem DE-CIX).[6]

Spionageabwehr

Ebenso gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Aufklärung von „sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten […] für eine fremde Macht“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG), d. h. die sog. Spionageabwehr. Hier gilt es, Modus Operandi fremder Nachrichtendienste aufzuklären und deren Spionagetätigkeit gegen politische und öffentliche Institutionen (z. B. politische Parteien oder Regierungsbehörden) oder Wirtschaftsunternehmen zu verhindern.[7] Hierzu gehört auch die Aufdeckung von illegalen Geschäften oder Know-How-Abflüssen, die der Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen dienen könnten.

Die Abwehr von Spionage im Bereich der Bundeswehr bzw. des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (§ 1 Abs. 1 MADG) ist Aufgabe des Amt für den militärischen Abschirmdienst.

Geheim- und Wirtschaftsschutz

Ein weiteres Aufgabengebiet des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Geheim- und Wirtschaftsschutz. Bezogen auf die Arbeit des BfV sind hierunter Vorschriften und Handlungsanweisungen bzw. -empfehlungen zu verstehen, die den Schutz von Verschlusssachen des Staates und der von ihm beauftragten Industrie (Geheimschutz) bzw. von Geschäftsgeheimnissen (Wirtschaftsschutz) vor unbefugtem Zugriff gewährleisten sollen. Das BfV bietet hierzu Publikationen im Internet[8] sowie Beratungen von Wirtschaftsunternehmen an. Zudem führt das BfV Sicherheitsüberprüfungen für Personal in geheimschutzbetreuten Bereichen von Wirtschaftsunternehmen durch. Die Informationsvermittlung zwischen dem BfV und der Wirtschaft wird seit 2008 im „Ressortkreis Wirtschaftsschutz“ von der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft übernommen.[9]

Einsatzmethodik

Das BfV verwendet zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz ein Computersystem mit dem Namen NADIS zur Speicherung von personenbezogenen Daten.

Zur Sammlung von Informationen bedient sich das Bundesamt für Verfassungsschutz verschiedener Möglichkeiten:

Öffentliche Quellen

Den größten Teil seiner Informationen bezieht das Bundesamt für Verfassungsschutz aus öffentlichen Quellen, wie Zeitungen, Fernsehen, dem Internet, Flugblättern und ähnlichem. Zudem besuchen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz öffentliche Informationsveranstaltungen beobachteter Organisationen.

Hauptartikel: Open Source Intelligence

Nachrichtendienstliche Mittel

Das BfV darf gemäß § 8 BVerfSchG sog. nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. So werden zum Beispiel durch das BfV Informationen von V-Personen (Quellen) gewonnen, die sich in extremistischen oder terroristischen Kreisen bewegen. Auch darf das BfV Observationen durchführen, heimliche Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen und Tarnkennzeichen und Tarnpapiere nutzen.

Das BfV ist zudem zur Brief- und Telekommunikationsüberwachung (Aufzeichnung von Telefongesprächen, Internet- und sonstige Datenübertragungen, Mobilfunkzellenabfragen) ermächtigt. Bei der Durchführung dieser Aktionen ist es jedoch an das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gebunden. Die Überwachung von sog. gebündelter Telekommunikation (etwa über Satellit oder in Internet-Knoten) ist gemäß § 5 G10 dem Bundesnachrichtendienst vorbehalten.

Online-Durchsuchungen

Die Behörde macht gegenüber der Öffentlichkeit keine Angaben zur Praxis der Online-Durchsuchungen. Ob grundsätzlich Online-Durchsuchungen durch Behörden zulässig sind, ist umstritten.[10] Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs im Oktober 2011 berichteten über Mängel polizeilich und nachrichtendienstlich eingesetzter Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und lösten die sog. Staatstrojaner-Affäre aus.

Steuersatz

Informanten (V-Leute) der Geheimdienstbehörden in Deutschland müssen nur einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 Prozent auf ihre Einkünfte zahlen.[11]

Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten

Das Bundesamt arbeitet mit inländischen und ausländischen Geheimdiensten zusammen. Dabei kam es in mindestens einem Fall vor, dass der Verfassungsschutz sich für die Enttarnung eines US-Spions um Mithilfe an US-Behörden gewandt hat. Es handelte sich um einen Spion der US-Geheimdienstbehörde NSA, der den NSA-Untersuchungsausschuss ausspionierte.[12]

Rechtsgrundlage und Kontrolle

Kontrolle bzw. Rechenschaftslegung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird, wie BND und MAD, im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags in Zusammenarbeit mit der Budgetöffentlichkeit (sog. Vertrauensgremium nach § 10a Abs. 2 BHO), welchem die Bewilligung der geheimzuhaltenden Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste obliegt, überwacht.

Zur Rechenschaftslegung und zur allgemeinen Information über politischen Extremismus, Spionageabwehr und Geheimschutz veröffentlicht der Bundesinnenminister jährlich einen kostenfrei auf Anforderung erhältlichen Verfassungsschutzbericht, der auch auf der Homepage heruntergeladen werden kann.

Vom Staat unabhängige Beobachter

Besonders in den 1980er Jahren gab es bundesweit Gruppen wie die Initiative „Bürger beobachten die Polizei”, die die Aktivitäten des Verfassungsschutzes kritisch begleiteten. Auch in der Humanistischen Union und in vielen (links-)liberalen und linken Organisationen ist der Verfassungsschutz seit langem eines der zentralen Themen, wenn es um die Fragen nach einer offenen und demokratischen Gesellschaft geht. Dazu zählt auch das „Komitee für Grundrechte und Demokratie” und andere Menschenrechtsorganisationen. Das Magazin Bürgerrechte & Polizei/CILIP berichtet seit dieser Zeit regelmäßig auch über Problematiken, die mit dem Verfassungsschutz verbunden sind.

Zu einem Skandal kam es 1991, als in der Berliner Autonomen-Szene der Verfassungsschutzbericht bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung auf Plenen und im autonomen Wochenblatt „interim” vorgestellt und diskutiert wurde. So genannte „Ansprechversuche” seitens des Verfassungsschutzes wurden publik gemacht. Die Diskussionen um die „Militanz” wurden dabei auch vor dem Hintergrund der Verfassungsschutzaktivitäten geführt, dessen Aktionen, wie die Bereitstellung einer Bombe für die Gruppe „Tupamaros West-Berlin” für einen (gescheiterten) Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus in Berlin 1968, auch Anlass zur grundsätzlichen Ablehnung politischer Gewalt waren. Im Fall „Celler Loch” wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutz zugleich Auftraggeber und Drahtzieher sowie Sprengstoff-Lieferant für die Sprengung eines Loches in die Außenmauer der JVA Celle in Niedersachsen war, um mit entsprechender Legendierung einen Lockspitzel in eine bis dahin nicht ausreichend überwachte Häftlingsgruppierung einzuschleusen.

Organisation

Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
Der Neubau auf dem Kasernengelände Am Treptower Park in Berlin

Struktur

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird durch einen Präsidenten (seit August 2012 Hans-Georg Maaßen) und einen Vizepräsidenten (seit 1. August 2013 Thomas Haldenwang) geleitet.[13] Das Amt ist in Abteilungen untergliedert:[14]

  • Abteilung 1 – Grundsatz
  • Abteilung 2 – Rechtsextremismus/-terrorismus
  • Abteilung 3 – Zentrale Fachunterstützung
  • Abteilung 4 – Spionageabwehr, Geheim- und Sabotageschutz
  • Abteilung 5 – Ausländer- und Linksextremismus
  • Abteilung 6 – Islamismus und islamistischer Terrorismus
  • Abteilung Z – Zentrale Dienste
  • Abteilung IT – Informations- und Sondertechnik

Im Jahr 2006 wurde der Beschluss des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble öffentlich,[15] die Abteilung 6 an den Standort Berlin-Treptow zu verlagern. In der Folge gab es öffentliche Proteste von Mitarbeitern des BfV.[16]

Führung, Personal und V-Leute

Präsidenten

Hans-Georg Maaßen
Seit 1. August 2012 Präsident des BfV
Zeitraum Vorsitzender Bemerkung
1950–1954 Otto John Im Juli 1954 tauchte der ehemalige britische Geheimdienstler John in der DDR auf. Nach dortigen Rundfunk-Propagandaauftritten und Verhören durch MfS und KGB kehrte er überraschend Ende 1955 zurück und wurde zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der freiwillig bzw. erzwungen erfolgte Aufenthalt Otto Johns in der DDR war einer der ersten großen politischen Skandale der jungen Bundesrepublik.
1954–1955 Hanns Jess (CDU), (kommissarisch) Nach der mutmaßlichen Flucht von Otto John in die DDR wurde Jess mit der kommissarischen Leitung des Amtes bis zur Ernennung von Hubert Schrübbers betraut.
1955–1972 Hubert Schrübbers (CDU) Rücktritt, nachdem seine Tätigkeit in der NS-Justiz während der Zeit des Nationalsozialismus bekannt wurde. Unter Schrübbers sollen auffällig viele hohe Positionen im Bundesamt mit ehemaligen SS- bzw. SD-Angehörigen besetzt worden sein. 1962–1967 war Ernst Brückner sein Vizepräsident.
1972–1975 Günther Nollau Rücktritt nach der Entdeckung des DDR-Spions Günter Guillaume im Bundeskanzleramt von Willy Brandt.
1975–1983 Richard Meier Rücktritt wegen einer Privataffäre (verurteilt wegen fahrlässiger Tötung in einem Verkehrsunfall).
1983–1985 Heribert Hellenbroich (CDU) Im Juli 1985 wurde er Präsident des Bundesnachrichtendienstes und bereits am 29. August in den Ruhestand geschickt, nachdem sich sein ehemaliger Untergebener, der Regierungsdirektor im BfV Hansjoachim Tiedge in die DDR abgesetzt hatte. Tiedge war Gruppenleiter in der Spionageabwehr.
1985–1987 Ludwig-Holger Pfahls (CSU) Im Juli 1999 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in seinem späteren Amt als Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung untergetaucht und international gesucht, im Juli 2004 in Paris verhaftet, am 12. August 2005 wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu 2 Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, der Vorwurf der Bestechlichkeit musste fallengelassen werden; seit 1. September 2005 unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Im November 2011 für 4½ Jahre Haft verurteilt, wegen Betrugs und Bankrotts.[17]
1987–1991 Gerhard Boeden (CDU)
1991–1995 Eckart Werthebach (CDU) Rücktritt aufgrund Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Verdachts auf Geheimnisverrat.
1995–1996 Hansjörg Geiger
1996–2000 Peter Frisch (SPD) Mitglied im „Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland e. V.”
2000–2012 Heinz Fromm (SPD) Nach Pannen bei den Ermittlungen gegen die Neonazi-Zelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ bat Fromm um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand[18] zum 31. Juli 2012,[19] die von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich angenommen wurde.[20]
seit 1. August 2012 Hans-Georg Maaßen

Bekannte Mitarbeiter (BfV und LfV)

  • Rita Breuer, Referatsleiterin in der Abteilung 6 (Islamismus und islamistischer Terrorismus) des BfV, Autorin von Broschüren des BMI
  • Sena Ceylanoglu, Historikerin, Referentin, BfV, Bundesministerium des Innern
  • Wolfgang Cremer (bis Ende 2006), Jurist, Leiter der Abteilung 4 Spionageabwehr, zuvor Leiter der Abteilung 2 Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus des BfV, Autor in Sammelbänden; Anfang 2007 Wechsel zum BND
  • Klaus-Dieter Fritsche, Vizepräsident des BfV von 1996 bis 2005
  • Heinz Fromm, Präsident des LfV Hessen von 1991 bis 1993, Präsident des BfV von 2000 bis 2012
  • Rudolf van Hüllen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung 2 (Deutscher Links-/Rechtsextremismus, -terrorismus) des BfV
  • Bodo W. Becker, Pressesprecher des BfV
  • Armin Pfahl-Traughber, Autor zahlreicher Zeitschriften, seit 1994 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, Abt. Rechtsextremismus, zunächst als Referent, später zum Referatsleiter befördert. Heute Professor an der Fachhochschule des Bundes, Außenstelle BMI-Schule I
  • Tânia Maria Puschnerat, Autorin im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Referatsleiterin in der Abteilung 6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus des BfV, Privatdozentin an der Ruhr-Universität Bochum
  • Hans Elmar Remberg, Vizepräsident des BfV von 2006 bis 2010, vorher Leiter der Abteilung 5 (Beschaffung und Auswertung von Informationen zu Terrorismus und Organisierter Kriminalität) des Bundesnachrichtendienstes, Eintritt in den BND 1974
  • Helmut Roewer (bis 1994), im Juni 2000 als Chef des Thüringer Verfassungsschutzes suspendiert
  • Monika Rose-Stahl, Dozentin an der Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Öffentliche Sicherheit/Schule für Verfassungsschutz
  • Thomas Sippel, Jurist, bis 2012 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes als Nachfolger von Roewer, 1987–2000 BfV
  • Matthias Weber, Diplom-Politologe, Autor im Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Referent in der Abteilung 2 Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus des BfV
  • Alexander Eisvogel, Leiter der Abteilung 6 des BfV von 2004 bis 2006, Präsident des LfV Hessen von 2006 bis 2010, Vizepräsident des BfV seit Mai 2010
  • Werner Pätsch, Mitarbeiter bis 1963, der die Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis durch deutsche, amerikanische und britische Geheimdienste sowie die Beschäftigung ehemaliger Nazis aufdeckte

Bekannte V-Leute (BfV und LfV)

  • Andreas Szypa (FAP), V-Mann mit Einwilligung seiner „Kameraden”, Ziel war die zusätzliche Geldbeschaffung. 50 Prozent des Honorars gingen an seine „Kameraden”.
  • Bernd Schmitt, V-Mann, Anfang der 1990er Mitbegründer des Solinger „Deutschen Hochleistungs-Kampfkunstverbands”. Schmitt schulte die später als rechtsextrem eingestuften jugendlichen Attentäter von Solingen in seiner Kampfsportschule „Hak Pao”. Schmitt war verantwortlich für den Saalschutz der zugelassenen Partei „Deutsche Liga für Volk und Heimat” in Köln.[21]
  • Hans Dieter Lepzien (NSDAP-Aufbauorganisation), konstruierte die Bomben für die Attentate der in Niedersachsen operierenden „Gruppe Otte”.[22]
  • Joachim Apel (Propagandaarbeit, Waffenbesorgung, Mithilfe bei Brandanschlägen bei der Emder „Kampfgemeinschaft Nationaler Sozialisten”, lt. Prozess vor dem Landgericht Aurich 1984.).
  • Karl Peter Weinmann, u. a. für das Bundesamt für Verfassungsschutz. (Wehrsportgruppe Hoffmann u. a.)[23][24]
  • Mathias Meier (NPD), von 1998 bis 2000 V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz.
  • Michael Grube (NPD), von 1997 bis 1999 („ohne förmlich verpflichtet zu werden”) V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. 1998 kandidierte er für die NPD bei den Landtagswahlen. Im März 1999 beteiligte er sich an der Planung und Durchführung eines Brandanschlages auf eine Pizzeria. Grube hatte vom VS Listen mit Namen vermeintlicher Linker aus Wismar und Umgebung erhalten.[25]
  • Michael Wobbe, Rechtsextremist aus Quakenbrück, Sicherheitschef bei der Nationalistischen Front. Nach seinem Ausstieg wurde über ihn ein Buch geschrieben (Der V-Mann, Rotbuch Verlag); ist heute Vater von drei Kindern.
  • Mike Layer (NPD), von 1996 bis 1997 V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
  • Norbert Schnelle, „Junge Nationaldemokraten” (JN), später „Nationalistische Front” (NF), war von 1983 bis 1985 V-Mann. „Er war beteiligt an mehreren Straftaten und warnte seine Kameraden vor Hausdurchsuchungen”.[25]
  • Thomas Dienel (Thüringer Neonazi-Szene).
  • Tino Brandt, von 1994 bis 2001 für das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen tätig; treibende Kraft im neonazistischen Kameradschaftsnetzwerk „Thüringer Heimatschutz”; seit 1999 in der NPD; seit April 2000 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD.
  • Udo Holtmann (NPD), von 1978 bis 2002 für das Bundesamt für Verfassungsschutz als omni modo facturus.
  • Werner Gottwald (Mitbegründer und Waffenlieferant für die NSDAP/AO, dort aktiv bis 1980).[26]
  • Wolfgang Frenz (NPD), von 1961 bis 1995 für das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen tätig als omni modo facturus.
  • Klaus Steinmetz (RAF, s. GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen).
  • Ulrich Schmücker (Bewegung 2. Juni) – der Prozess um seinen Tod gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vielfach manipuliert und vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten massiv behindert wurde.
  • Peter Urbach, genannt „S-Bahn-Peter”. Er versorgte am 11. April 1968 Demonstranten gegen den Springer-Konzern „mit einem guten Dutzend zündfertiger Molotowcocktails[27] und lieferte Bomben und Waffen an Personen aus der Berliner APO, die später zu den Gründungsmitgliedern der Rote Armee Fraktion gehörten. Außerdem lieferte er die Bombe für den Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus in Berlin 1969.
  • Hans Müller-Beuthow[28]
  • Verena Becker[29]

Personalrekrutierung und Ausbildung

Das BfV beschäftigt Beamte und Tarifbeschäftigte. Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst, eine Tätigkeit im BfV erfolgt

Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst erfolgt im BfV sowie der Akademie für Verfassungsschutz (AfV).[31] Auszubildende sind während der Ausbildung Beamte auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Verwendung in allen Fachbereichen möglich, Schwerpunkte sind der Einsatz in der Observation oder als Bürosachbearbeiter.[32]

Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst erfolgt im BfV und an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Der Fachbereich Nachrichtendienste ist für die Beamtenausbildung von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) zuständig. Der FH Bund sind Ausbildungseinrichtungen einzelner Bundesbehörden angegliedert (z. B. Schule des BND (SBND), Akademie für Verfassungsschutz (AfV)). Die FH-Ausbildung gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte, die an der FH Bund sowie – als Praktika – im BfV und einem LfV absolviert werden. Die verfassungsschutzspezifischen Lehrinhalte werden in der Außenstelle der FH Bund in Swisttal-Heimerzheim vermittelt. Einzelne Abschlussarbeiten/Seminararbeiten von Nachwuchsbeamten des Verfassungsschutzes werden in der Schriftenreihe Beiträge zur inneren Sicherheit der FH Bund veröffentlicht.

Die Ausbildung und Laufbahn der Beamten des Verfassungsschutzes ist in einer Verordnung geregelt.[33]

Im Gegensatz zum Bundesnachrichtendienst führt das BfV keine Laufbahnausbildungen für technische Beamte durch. Das Bundesministerium des Innern fördert jedoch ausgewählte Informatikstudenten, die gegebenenfalls auch im BfV zum Einsatz kommen können.[34]

Das BfV zahlt eine monatliche Sicherheitszulage in Höhe von 120,80 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A2 bis A5, 161,06 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A6 bis A9 und 201,32 Euro für Beamte der Besoldungsgruppen A10 und höher.[35]

Gemäß § 10 SÜG ist für Mitarbeiter des BfV vor Beginn der Tätigkeit eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) durchzuführen.

Beobachtete Organisationen und Personen

Beispiele für Personengruppen, von denen einzelne Mitglieder vom BfV und angeschlossenen Organisationen befragt oder beobachtet worden sind:

Fälle bekanntgewordener Überwachung

Abhöraffäre 1963

1963 deckte der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Werner Pätsch die Verletzung von Post- und Fernmeldegeheimnis durch den Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit amerikanischen und britischen Geheimdiensten auf, sowie die Beschäftigung ehemaliger Nazis. Es kam zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um das Aufdecken von Staatsgeheimnissen, in deren Folge das Öffentlichmachen von illegalen Aktivitäten juristisch gestärkt wurde.

Lauschaffäre Traube

1976 begann ein mehrmonatiger „Lauschangriff” auf den des RAF-Terrorismus verdächtigten ehemaligen Atom-Manager Klaus Traube, der in der Öffentlichkeit als „Lauschaffäre Traube” bekannt wurde. Der Terrorismusverdacht erwies sich als falsch, der damals verantwortliche Innenminister Werner Maihofer musste zurücktreten.

Der Fall Tatjana Wolfhart

1992 war das Bundesamt für Verfassungsschutz mitverantwortlich für die Entlassung von Tatjana Wolfhart. Wolfharts Arbeitgeber kündigte der durch das BfV als „Sicherheitsrisiko“ eingestuften Presseassistentin des Anlagenbaukonzerns Lurgi auf Grund ihrer Kontakte zu zwei ehemaligen, aber aus der Haft entlassen RAF-Terroristen. Tatjana Wolfhart selbst hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Für das BfV war es ausreichend, dass Tatjana Wolfhart Kontakt zu diesen Personen hatte, um sie bei ihrem Arbeitgeber anzuschwärzen.[36]

Weitergabe von privaten Informationen an politische Gegner

Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Eckart Werthebach hat private Informationen von Thilo Weichert an die FDP-Abgeordnete Rosemarie Fuchs weitergeben als dieser sich für das Amt des brandenburgischen Datenschutzbeauftragten bewarb. Seine Kandidatur scheiterte daraufhin.[36]

NPD-Verbotsverfahren

Ebenso machte das BfV im Rahmen des Verbotsverfahrens gegen die NPD von sich reden. Ein wesentlicher Grund, warum das Verbotsverfahren scheiterte, ist, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich in Übereinstimmung mit dem verantwortlichen Innenminister Otto Schily weigerte, mitzuteilen, welche Parteiaktivitäten von der Partei selbst und welche vom Verfassungsschutz beziehungsweise durch in den Parteiapparat als Funktionäre eingeschleuste Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes initiiert wurden. Da das Bundesverfassungsgericht somit nicht beurteilen konnte, welche Handlungen der Partei originär zuzurechnen waren und für welche Aktivitäten indirekt der Verfassungsschutz mitverantwortlich war, lehnte es den Antrag auf Verbot der NPD ab.

Unwidersprochen blieb die Agenturmeldung der dpa, dass etwa jeder siebente Funktionsträger in der NPD-Leitungsebene vom Kölner Bundesamt finanziert wird.

Junge-Freiheit-Urteil

Junge-Freiheit-Urteil: Im Mai 2005 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rechtsstreit zwischen der Wochenzeitung Junge Freiheit und dem Land Nordrhein-Westfalen fest, dass die Erwähnung des konkreten Presseorgans als rechtsextreme Publikation im entschiedenen Einzelfall im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit darstelle.

Urteil zur Beobachtung der Partei „Die Republikaner“

Im April 2006 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg,[37] dass die Partei „Die Republikaner“ zu Unrecht in den Berliner Verfassungsschutzbericht aufgenommen wurde, nachdem im Dezember 1992 der Berliner Innensenator Weisung erteilte, die Republikaner beobachten zu lassen.

Urteil zur Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner

Aufgrund einer „Kontaktschuld“ wurde der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner 38 Jahre vom Bundesamt für Verfassungsschutz dauerüberwacht. Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit vor dem Verwaltungsgericht Köln teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz überraschend mit, dass die Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden sei.[38] Mit der Klage sollte der Inlandsgeheimdienst verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.

Am 3. Februar 2011 urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass die andauernde Beobachtung von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.[39][40]

Aktenschredder-Affäre

Kurz nach dem bekannt werden der NSU-Mordserie wurden beim Verfassungsschutz potenziell relevante Akten zum Umfeld der Täter vernichtet, daraufhin trat der Präsident Heinz Fromm zurück.[41] Fromm sagte vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass der Vorfall zu einem „schwerwiegenden Verfall für das Ansehen des BfV geführt“ habe, „dessen Folgen für die Funktionsfähigkeit des Amtes nicht vorhersehbar sind“. Er sei von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters Licht geführt worden“ und schloss nicht aus, dass ein Referatsleiter etwas vertuschen wollte.[42][43]

Dabei sollen insgesamt 7 Operativakten in zwei Schritten im Abstand von 2 Tagen vernichtet wurden seien.[44][45] Der größte Teil der 7 Akten zur Operation Rennsteig wurde am 11. November 2011 geschreddert; ein kleiner Teil, nach Angaben Sebastian Edathys, aber erst 2 Tage später, nachdem die Behördenleitung zunächst einen Stopp verfügt hatte.[46]

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat äußerte sich:

„Die Verfassungsschutzämter führen ein Eigenleben, […] Hier wird getrickst, getäuscht und vertuscht. […] Wer Akten schreddere, wolle etwas verbergen“[47]

Nach den Ermittlungsfehlern kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Anfang Juli 2012 einen grundlegenden Umbau des Verfassungsschutzes an. Dabei schloss er eine Verringerung der bisher 16 Landesämter für Verfassungsschutz nicht aus und sprach von einer möglichen Ausweitung der Befugnisse des Generalbundesanwalts.[48][49]

Die Familien der Mordopfer erstatteten Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz mit dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt.[50]

„Das ARD-Magazin Report Mainz hat 50 V-Leute aus der Neonazi-Szene identifiziert und deren Wirken analysiert […]: Fast jeder Vierte war demnach während seiner Tätigkeit für die Sicherheitsbehörden an Straftaten beteiligt.“[51]

Es gibt eine zeitliche Überschneidung bei 2 Fahrzeuganmietungen in Zwickau durch den V-Mann mit dem Decknamen „Primus“ und zwei NSU-Morden in Nürnberg und München. In einer Befragung durch Beamte des Bundeskriminalamts gab der V-Mann an, nichts davon zu wissen.[52]

Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss wirft den Verfassungsschutzämtern "mittelbare Unterstützung" und "Begünstigung" rechtsextremer Strukturen vor.[53]

Innerhalb des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde der Beamte, der die NSU-Akten schreddern ließ, in die Sonderkommission zur Aufklärung des "Themenkomplex NSU" berufen.[54]

Seit 2005 lag dem BfV eine Daten-DVD mit dem NSU-Kürzel vor. Das Bundesamt hatte jedoch immer beteuert, nie substanzielle Informationen über das Terrortrio zu haben.[55]

Die Linke

Von den 53 Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke wurden während der 16. Legislaturperiode 27 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Auf Beschwerde des Abgeordneten Bodo Ramelow urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 17. September 2013, dass die Überwachung von Ramelow gegen das Grundgesetz verstoße und einzustellen sei, da die Überwachung nur an seiner Parteimitgliedschaft festgemacht wurde und er selbst nicht verdächtig sei, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen“.[56]

Bekannte Kritiker

Dietrich Murswiek

Ein wichtiger Kritiker der Verfassungsschutzpraxis ist der Staatsrechtler Dietrich Murswiek. In verschiedenen Publikationen setzte er sich mit der Problematik des Grundrechtseingriffs durch Verfassungsschützer auseinander.[57] Zuletzt hatte er sich im Dezember 2006 auf einer Tagung zum Thema „Islam und Verfassungsschutz“ zu diesem Themenkomplex geäußert und die Praxis der Verfassungsschutzberichte erneut kritisiert.[58] Murswieks Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die sog. „Verdachtsberichterstattung“: „In den meisten Verfassungsschutzberichten wird nicht nur über erwiesene Verfassungsfeinde berichtet, sondern auch über solche Organisationen, die von der Verfassungsschutzbehörde lediglich verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Diese Praxis ist rechtswidrig. Sie findet in den Verfassungsschutzgesetzen keine Grundlage und verstößt zudem gegen das Grundgesetz.“[59] Voraussetzung für die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht sei laut den Verfassungsschutzgesetzen nämlich, dass es sich bei den Organisationen, über die berichtet werde, um Organisationen handele, die tatsächlich extremistische Bestrebungen verfolgten und nicht um solche, bei denen es nur tatsächliche Anhaltspunkte dafür gäbe, dass sie möglicherweise solche Bestrebungen verfolgen könnten. Der Verfassungsschutz dürfe im Verfassungsschutzbericht also nicht über alle Organisationen berichten, die er rechtmäßig beobachte. Tatsächlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg deshalb für Berlin die Verdachtsberichterstattung verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Münster sowie das Bundesverfassungsgericht erklärten sie dagegen für zulässig.[60] Wenn man die Verdachtsberichterstattung aber für zulässig erachte, so muss laut Murswiek sichergestellt sein, dass in den Berichten die Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und von Verdachtsfällen möglich sei. Zwar habe der Verfassungsschutzbericht des Bundes aus dem Junge-Freiheit-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mittlerweile Konsequenzen gezogen, indem er seine Rubriken ausdrücklich als „Bestrebungen und Verdachtsfälle“ kennzeichne, die gegenwärtigen Verfassungsschutzberichte genügten aber auch unter diesem Aspekt nicht den Anforderungen des Grundgesetzes. Es dürfe in der amtlichen Berichterstattung im Sinne einer „negativen Sanktion“ keine „Herrschaft des Verdachts“ herrschen: „Die Verfassungsschutzgesetze sowie die vom Bundesverfassungsgericht für den Verfassungsschutz aufgestellten Kriterien lassen nicht zu, dass die Berichterstattung nur auf den Verdacht eines Verdachts gestützt wird.“[61]

Für besonders problematisch hält Murswiek die Praxis der Verfassungsschutzberichte, „Kaskaden des Verdachts“[62] aufzubauen: „Der Verfassungsschutz bekämpft also Organisationen, für die er lediglich Anhaltspunkte dafür hat, dass sie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, genauso wie erwiesene Verfassungsfeinde, und er setzt sein Sanktionsinstrumentarium auch gegen diejenigen ein, die sich – weil sie den Verdacht nicht teilen – an der Ausgrenzung dieser des Extremismus lediglich verdächtigten Organisationen nicht beteiligen. Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung auch desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht, muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist. So lassen sich Kaskaden des Verdachts konstruieren.“[63]

Rolf Gössner

Der selbst jahrzehntelang überwachte Bürgerrechtler Rolf Gössner hat die Methoden des Verfassungsschutzes mit denen der Stasi verglichen.[39] Diese seien ähnlicher, „als viele Politiker das wahrhaben wollten“. Er hält deshalb die Bezeichnung als „Verfassungsschutz“ für verfälschend und spricht von „Geheimdienst“.

Gössner bezweifelt die Rechtsstaatlichkeit des sogenannten In-camera-Verfahrens wegen weitgehender Geheimhaltungsbefugnisse des Verfassungsschutzes und damit einhergehend eingeschränkter Entscheidungsgrundlage der Tatgerichte. Zudem kritisiert er die Verschwendung von Steuergeldern für rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen.[64]

Bündnis 90/Die Grünen

Im Jahr 2001 forderte der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[65] Für eine derartige Auflösung sprach sich im darauffolgenden Jahr auch der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Jürgen Trittin, aus.[66]

Niedersachsens Grüne haben im Oktober 2012 in ihrem Wahlprogramm festgeschrieben, den Verfassungsschutz auf Landesebene abschaffen zu wollen.[67] Dies geschah, nachdem bekannt wurde dass Jan Wienken, Vorstandsmitglied der Grünen Jugend Niedersachsen vom Landesamt für Verfassungsschutz überwacht wurde. Daraufhin stellten mehr als 100 Mitglieder der Grünen Jugend Anfragen an den Verfassungsschutz, ob auch über sie beim Landesamt für Verfassungsschutz Akten geführt werden.[68] Der Bundessprecher der Grünen Jugend, Karl Bär forderte im September 2012 die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[69]

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat im November 2012 beschlossen, die Verfassungsschutzämter abschaffen zu wollen.[70][71] Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der Mangel an Respekt der Verfassungsschutzbehörden gegenüber der Untersuchungsarbeit im Bundestag bzw. in den Landtagen.

Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth äußerte sich:

„Verfassungsschutzämter in Bund und Ländern haben sich zum blinden Fleck der Demokratie entwickelt“[72]

Angesichts der mutmaßlichen Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die rechtsterroristische Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds sagte Cem Özdemir, der Kollege Roths im Vorsitz der Bündnisgrünen in einem Interview mit dem Reutlinger Generalanzeiger, veröffentlicht in der Wochenend-Zeitung Sonntag Aktuell im April 2013:

„Am Ende brauchen wir eine neue Sicherheitsarchitektur, denn mit diesem Verfassungsschutz ist die Verfassung nicht zu schützen. Die dortigen Beamten sind bestenfalls überfordert, schlimmstenfalls haben sie selbst Ansichten, die es unmöglich machen, Rechtsradikalismus wirksam zu bekämpfen. Im Prinzip brauchen wir eine institutionelle Neugründung mit neuem Personal.“[73]

Jugendorganisation der SPD (Jusos)

Die Jungsozialisten unter der ehemaligen Führung von Sascha Vogt sprechen sich ebenfalls für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern aus.[74]

„Es ist ein Skandal, dass der Verfassungsschutz rechtsradikale Parteien und rechtsextreme Mörder finanziert“

Sascha Vogt

Die Linke

Viele Politiker der Partei Die Linke kritisieren die Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz, dessen Abschaffung sie fordern. Während der von seiner Fraktion beantragten Aktuellen Stunde, die am 26. Januar 2012 in der 155. Bundestagssitzung stattfand, nannte ihr Fraktionschef im Bundestag, Gregor Gysi, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den „Inlandsgeheimdienst“, wörtlich „ballaballa und ein[en] Pfeifenverein“. Bei dieser persönlichen Erklärung berief er sich auf die Tatsache, dass seit Jahren vom Rechtsterrorismus organisierte Morde in Deutschland verübt werden und dieses Bundesamt nicht in der Lage ist, „einen einzigen Beitrag zu leisten, um sie zu verhindern, oder wenigstens [...] darauf hinzuweisen, dass der Rechtsterrorismus dahintersteckt“, während 27 Abgeordnete der Linken die ganze Zeit beobachtet werden.[75]

Laut Medienberichten soll ein Drittel der 76-köpfigen Linksfraktion überwacht werden. Der saarländische Linken-Abgeordnete Thomas Lutze und der hessische Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken fordern die Abschaffung des Verfassungsschutzes.[76][77]

Die Jugendorganisation Solid der Linken in Nordrheinwestfalen fordert die Abschaffung des Verfassungsschutzes, da 26 Mitglieder im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (Nadis) erfasst sind.[78] Die Linken in Nordrheinwestfalen haben eine Broschüre mit dem Titel „Ausser Kontrolle: Wie der Verfassungsschutz die Verfassung bedroht“ erstellt. Darin wird die Verstrickung der Verfassungsschützer in die Terrorakte des Nationalsozialistischen Untergrundes thematisiert.[79]

Ausstellungen

Die braune Falle – Eine rechtsextremistische Karriere“ ist eine Wanderausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für Verfassungsschutz (Hrsg.): 50 Jahre im Dienst der inneren Sicherheit. Carl Heymanns, Köln 2000, ISBN 3-452-24669-8.
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutz in der Demokratie. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Carl Heymanns, Köln 1990.
  • Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Verfassungsschutz und Rechtsstaat. Beiträge aus Wissenschaft und Praxis. Carl Heymanns, Köln 1981.
  • Stefan Aust: Kennwort Hundert Blumen. Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1980, ISBN 3-922144-04-7.
  • Hendrik van Bergh: Köln 4713. Geschichte und Geschichten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz. Naumann, Würzburg 1981, ISBN 3-88567-010-0.
  • Jochen Bölsche: Der Weg in den Überwachungsstaat. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek 1979, ISBN 3-499-14534-0.
  • Rolf Gössner: Geheime Informanten. Knaur-Taschenbuch, München 2003, ISBN 3-426-77684-7.
  • Christoph Gusy: Geheimdienstliche Aufklärung und Grundrechtsschutz. In: bpb (Hrsg.): Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, B 44/2004; ISSN 0479-611X
  • Hans Josef Horchem: Auch Spione werden pensioniert. E.S. Mittler & Sohn, Herford / Berlin / Bonn 1993.
  • Lars Oliver Michaelis: Politische Parteien unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes – Die Streitbare Demokratie zwischen Toleranz und Abwehrbereitschaft. Univ.-Diss. Hagen 1999; Schriftenreihe zum Parteienrecht 26, Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6695-8.
  • Markus Mohr, Klaus Viehmann (Hrsg.): Spitzel. Eine kleine Sozialgeschichte. Assoziation A., Berlin, Hamburg 2004, ISBN 3-935936-27-3.
  • Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2004, S. 769–778.
  • Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte. In: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2004, S. 481–503.
  • Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2/2006, S. 121–128.
  • Hans Joachim Schwagerl: Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. C.F. Müller Juristischer Verlag, Heidelberg 1985.
  • Hans Joachim Schwagerl, Rolf Walther: Der Schutz der Verfassung. Ein Handbuch für Theorie und Praxis. Heymann, Köln / Berlin / Bonn / München 1968.
  • Burkhard Schröder: Der V-Mann. Rotbuch, Hamburg 1997, ISBN 3-88022-516-8.
  • Jürgen Seifert: Vereinigungsfreiheit und hoheitliche Verrufserklärungen. In: Joachim Perels (Hrsg.): Grundrechte als Fundament der Demokratie. Suhrkamp, Frankfurt a. M. 1979, ISBN 3-518-10951-0; S. 157 ff.
  • Hansjoachim Tiedge: Der Überläufer. Eine Lebensbeichte. Das Neue Berlin, Berlin 1998, ISBN 3-360-00863-4.

Weblinks

 Commons: Bundesamt für Verfassungsschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Bundesamt für Verfassungsschutz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2012 (Vorabfassung). Bundesministerium des Innern, Berlin 2013, S. 381 (Verfassungsschutzbericht 2012 (Vorabfassung) (PDF; 2,4 MB), abgerufen am 13. Juni 2013).
  2. William L. Parkinson: Conflicting DAD Operations. Memorandum for Major Daniels. 66th Counter Intelligence Corps Detachment, Stuttgart 1950 (PDF 0,1 MB (Memento vom 27. Februar 2012 im Internet Archive), abgerufen am 28. Oktober 2011).
  3. 3,0 3,1 Peter Carstens: Vergangenheitsbewältigung beim Verfassungsschutz. Braune Kellergeister. In: FAZ.NET. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. März 2009, abgerufen am 5. April 2011.
  4. Forschungsvorhaben zur Organisationsgeschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz 1950–1975, unter besonderer Berücksichtigung der NS-Bezüge früherer Mitarbeiter in der Gründungsphase. Bundesamt für Verfassungsschutz, 19. März 2009, abgerufen am 8. Juli 2011.
  5. Forschungsvorhaben „Organisationsgeschichte des BfV 1950 – 1975“, Zwischenergebnisse Oktober 2013, abgerufen am 8. Juli 2014.
  6. Heise-Online vom 12. April 2008: Netze: Bericht: Verfassungsschutz will Internet-Knoten abhören
  7. Spionageabwehr, Proliferationsabwehr, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz, Auswertung „Elektronischer Angriffe“. Bundesamt für Verfassungsschutz, 19. Mai 2003, abgerufen am 3. Dezember 2011.
  8. Publikationen der Verfassungsschutzbehörden → Spionageabwehr und Geheimschutz. Bundesamt für Verfassungsschutz, 18. Mai 2003, abgerufen am 3. Dezember 2011.
  9. Randalf Neubert: Netzwerke der Information: Wirtschaft und Staat als „Sicherheitspartner“? In: CILIP 99, 2011, „Bürgerrechte und Polizei“ des Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e. V. 1996–2012; abgerufen am 3. Mai 2012
  10. Vgl. die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag, Innenministerium: Verfassungsschutz, MAD und BND können Online-Durchsuchungen durchführen; Heise-Newsticker vom 24. März 2007
  11. Spiegel Online vom 10. September 2012: NSU-Untersuchungsausschuss: Die 1,5-Millionen-Frage
  12. Spiegel Online vom 5. Juli 2014: Mutmaßlicher Doppelspion: Verfassungsschutz wollte Agenten beim BND mit US-Hilfe enttarnen
  13. Website des BfV: Amtsleitung des BfV. BfV, abgerufen am 28. November 2011.
  14. Website des BfV: Organisation des BfV. BfV, abgerufen am 31. August 2012.
  15. Agenten schunkeln gegen Umzug. Spiegel Online, abgerufen am 6. Dezember 2011.
  16. Fernsehbeitrag „Lokalzeit aus Köln“ vom 1. Dezember 2006. Westdeutscher Rundfunk/Youtube, abgerufen am 6. Dezember 2011.
  17. spiegel.de Spiegel Online
  18. http://tagesschau.de/multimedia/video/video1140516.html. tagesschau.de, 2. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2012.
  19. Verfassungsschutzchef Fromm tritt zurück. tagesschau.de, 2. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2012.
  20. Verfassungsschutzpräsident bietet Rücktritt an RP-Online, 2. Juli 2012. Abgerufen am 2. Juli 2012
  21. Das wäre eine Bombe. In: Der Spiegel. Nr. 22, 1994, S. 16–19 (online).
  22. Der Spiegel Ausgabe 39/1984 vom 24. September 1984: Verfassungsschutz: Was dürfen die eigentlich
  23. Magazin Der Spiegel Ausgabe 7/1994 vom 14. Februar 1994: Geheimdienste: Spion aus Leidenschaft: Die unaufhaltsame Karriere des Mehrfachagenten Peter Weinmann
  24. Die Wehrsportgruppe Hoffmann. 2. November 2003, archiviert vom Original am 1. Januar 2011; abgerufen am 1. Januar 2011.
  25. 25,0 25,1 Christoph Ellinghaus: Rechte Spitzel des Verfassungsschutzes, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66 – 2/2000
  26. Magazin Telepolis vom 28. Januar 2002: Ein System, das das Problem, über das es informieren will, selbst erschafft, ist absurd
  27. Ulrich Chaussy: Die drei Leben des Rudi Dutschke. Eine Biographie. ISBN 3-472-86576-8, S. 253.
  28. Der Spiegel Ausgabe 46/1985 vom 11. November 1985: Der Verfassungsschutz hat mein Leben verpfuscht: Wie die DDR-Staatssicherheit einen West-Agenten enttarnte
  29. Verena Becker: RAF-Mörderin bekam Geld vom Verfassungsschutz (de) 14. Februar 2013. Abgerufen am 9. April 2015.
  30. Website des BfV: Die Laufbahn des gehobenen Dienstes. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 2. Juni 2014.
  31. Website des BfV: Akademie für Verfassungsschutz. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 2. Juni 2014.
  32. Website des BfV: Die Laufbahn des mittleren Dienstes. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 2. Juni 2014.
  33. LAP-gDVerfSchV: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
  34. Studienförderung des Bundesinnenministeriums für Informatikstudenten (PDF)
  35. Anlage I zum Beamtenbesoldungsgesetz, dort II 8 i.V.m. Anlage IX, siehe auch Stellenanzeige für den Leiter der Abteilung IT im BfV (PDF)
  36. 36,0 36,1 Geheimdienste: Blaues Wunder. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1992 (online). (Archiv (Memento vom 19. Dezember 2012 auf WebCite))
  37. OVG, Az. 3 B 3.99, VG 26 A 623.97 Berlin
  38. Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein. In: heise online. 18. November 2008, abgerufen am 18. November 2008.
  39. 39,0 39,1 Big Brother verwechselte Freund und Feind. (HTML) In: Spiegel online. 5. April 2011, abgerufen am 5. April 2011.
  40. Justiz gibt Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner Recht. (HTML) In: ngo-online. 3. Februar 2011, abgerufen am 4. Februar 2011.
  41. taz.de
  42. Fromm: Meine Mitarbeiter haben mich getäuscht. Faz.net, 5. Juli 2012
  43. Schredder-Skandal bei Verfassungsschutz: Deckname Lothar Lingen. Spiegel Online, 5. Juli 2012:
  44. ARD-Bericht: Verfassungsschutz soll NSU-Akten in zwei Schüben vernichtet haben. Spiegel Online, 12. Juli 2012
  45. ARD Magazin „Monitor“ vom 12. Juli 2012: Versagen: Wie der Verfassungsschutz gegen die Polizei arbeitete bzw. ARD Magazin „Monitor“ vom 12. Juli 2012: Pressemeldung vom 12. Juli 2012: Weitere Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz
  46. Ausschuss will Sondersitzung zu Aktenvernichtung. In: Hamburger Abendblatt vom 12. Juli 2012
  47. Focus Online vom 4. Juli 2012: Affäre um Neonazi-Terror des NSU: Türkische Gemeinde fordert Ende des Verfassungsschutzes
  48. Innenminister Friedrich zu Ermittlungspannen: „Dringender Reformbedarf“ beim Verfassungsschutz bei tagesschau.de, 8. Juli 2012 (abgerufen am 8. Juli 2012).
  49. Extremismus – Kriminalität: Friedrich kündigt Umbau des Verfassungsschutzes an bei newsticker.sueddeutsche.de, 8. Juli 2012 (abgerufen am 8. Juli 2012).
  50. Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz: Familien von NSU-Opfern erstatten Anzeige. Spiegel Online, 6. Juli 2012
  51. Tagesschau vom 2. April 2013: Jeder Vierte V-Mann an Straftaten beteiligt (Archiv (Memento vom 12. April 2013 auf WebCite))
  52. Süddeutsche Zeitung vom 30. März 2013: Ermittlungen in der NSU-Mordserie: Auf der Spur der Mietautos
  53. Spiegel Online vom 20. August 2014: Fahndung nach Nazi-Trio: NSU-Opfer verklagt das Land Thüringen
  54. NSU-Affäre: Sonderermittler am Reißwolf. In: Spiegel Online. 2. August 2014, abgerufen am 30. September 2014.
  55. Spiegel Online vom 1. Oktober 2014: NSU-Material: Sonderermittler soll DVD-Panne bei Verfassungsschutz aufklären
  56. Leitsätze zum Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2013 – 2 BvR 2436/10 – – 2 BvE 6/08 –. 17. September 2013, abgerufen am 30. September 2014.
  57. Dietrich Murswiek: Staatliche Warnungen, Wertungen, Kritik als Grundrechtseingriffe – Zur Wirtschafts- und Meinungslenkung durch staatliches Informationshandeln. In: Deutsches Verwaltungsblatt, 1997, S. 1021–1030. Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – das scharfe Schwert der streitbaren Demokratie. Zur Problematik der Verdachtsberichterstattung. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2004, S. 769–778. Dietrich Murswiek: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung. Zu den rechtlichen Anforderungen und zur Praxis der Verfassungsschutzberichte. In: Stefan Brink, Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.): Gemeinwohl und Verantwortung. Festschrift für Hans Herbert von Arnim zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2004, S. 481–503. Dietrich Murswiek: Neue Maßstäbe für den Verfassungsschutzbericht – Konsequenzen aus dem JF-Beschluss des BVerfG. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 2/2006, S. 121–128
  58. Dietrich Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht – Funktionen und rechtliche Anforderungen; gekürzte Fassung eines Vortrages, gehalten auf der Tagung „Islam und Verfassungsschutz“ am 7. Dezember 2006 in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Im Internet abrufbar als PDF. Der Text ist erschienen in: Janbernd Oebbecke, Bodo Pieroth, Emanuel Towfigh (Hrsg.): Islam und Verfassungsschutz. In: Islam und Recht 6, Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 2007.
  59. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 3
  60. Nachweise in Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 4 ff.
  61. Murswiek: Der Verfassungsschutzbericht, S. 14
  62. Dietrich Murswiek: Verfassungsschutz – Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit? (PDF) Der Text wird erscheinen in: Gedächtnisschrift für Dieter Blumenwitz. Duncker und Humblot, Berlin 2007.
  63. Murswiek: Verfassungsschutz – Mitarbeit; S. 18
  64. Dauerüberwachung eines Bürgerrechtlers. In: Ossietzky Nr. 22. 30. Oktober 2010, abgerufen am 5. April 2011.
  65. Die Welt vom 18. Oktober 2001: Ströbele will Verfassungsschutz weiterhin abschaffen
  66. Hannoversche Allgemeine vom 13. Oktober 2012: Parteitag der Grünen in Stade: Trittin fordert Auflösung des Verfassungsschutzes
  67. Norddeutscher Rundfunk vom 15. Dezember 2012: Grüne wollen Verfassungsschutz abschaffen
  68. Göttinger Tagblatt vom 7. Oktober 2012: Verfassungsschutz-Demo: 100 Anfragen aus Protest
  69. Webseite der Grünen vom 6. September 2012: Alternative in Form und Inhalt
  70. Magazin Telepolis vom 4. Dezember 2012: Grüne wollen Verfassungsschutz abschaffen (Archiv (Memento vom 18. Dezember 2012 auf WebCite)) Fraktionsbeschluss Bündnis 90 die Grünen vom 27. November 2012: Auflösung des Verfassungsschutzes, Neustrukturierung der Inlandsaufklärung und Demokratieförderung (PDF; 162 kB) (Archiv (Memento vom 18. Dezember 2012 auf WebCite))
  71. Spiegel Online vom 27. April 2013: Parteitag: Grüne wollen V-Leute komplett abschaffen
  72. Die Welt vom 4. Juli 2012: „Blinder Fleck der Demokratie“: Verfassungsschutz vor grundlegender Reform – Angehörige von NSU-Opfer zeigen Geheimdienst an
  73. Schlagzeile Özdemir will Reform des Verfassungsschutzes im Reutlinger Generalanzeiger vom 13. April 2013; Wiedergabe des ganzen Interviews „Manche wollen auch missverstehen“ auf der Website von Cem Özdemir (abgerufen am 15. April 2013)
  74. Die Welt vom 18. November 2011: Mordserie der Rechtsterroristen: Jusos wollen Verfassungsschutz abschaffen
  75. Gysi, Dr. Gregor (DIE LINKE.): ZP.1) Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE. Zweifelhafte Überwachung von 27 MdB der Fraktion DIE LINKE. durch den Verfassungsschutz. Deutscher Bundestag, 26. Januar 2012, abgerufen am 30. März 2015.
  76. Saarländischer Rundfunk vom 24. November 2012: Linke wollen Verfassungsschutz abschaffen
  77. Hessischer Rundfunk vom 12. Dezember 2012: Ulrich Wilken (Linke): „Verfassungsschutz abschaffen“
  78. Webseite der Linksjugend Solid vom 12. Oktober 2012: Kriminalisierung beenden – Verfassungsschutz abschaffen!
  79. Broschüre der Linken Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen: Ausser Kontrolle: Wie der Verfassungsschutz die Verfassung bedroht (PDF; 2,2 MB)
51.0194444444446.8913888888889
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