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Bundesrecht (Deutschland)

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Die Schönfelder-Gesetzessammlung, die die wichtigsten Gesetzestexte des deutschen Bundesrechts enthält.

Bundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht. Zum Bundesrecht gehören daher

Der Bund ist lediglich innerhalb seiner ausdrücklichen Gesetzgebungskompetenz befugt, Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Verletzt er diese Kompetenz zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig. Gegebenenfalls muss dies aber erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.

Verhältnis zu anderen Rechtsquellen

In Deutschland geltende Normen lassen sich neben dem Bundesrecht in die Kategorien Völkerrecht, Unionsrecht der EU, Landesrecht, sowie das Recht autonomer Körperschaften (Gemeinden, Universitäten u. a.) fassen.

  • Völkerrecht erlangt bundesrechtliche Geltung im Regelfall erst durch Transformation in (deutsche) Vertragsgesetze. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem Bundesrecht jedoch ohnehin vor (Art. 25 GG).
  • Das Verhältnis des Bundesrechts zum Unionsrecht der EU ist komplex und dogmatisch sowohl umstritten als auch im Fluss. Grundlegend lässt sich von einem Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Unionsrechts sprechen. Dies wird zumeist entweder durch eine unmittelbare Geltung europäischer Rechtssätze oder aber durch eine europarechtskonforme Auslegung (Überformung) deutschen Rechts erreicht.
  • Untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen), die Bundesrecht widersprechen, sind rechtswidrig.

Siehe auch

Weblinks

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