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Bundespräsident (Schweiz)
Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft | |
Corporate Design Bund | |
Amtierender Bundespräsident Didier Burkhalter 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2014 | |
Amtssitz | Bundeshaus in Bern |
Amtszeit | ein Jahr (Wiederwahl möglich) |
Amtsgründung | 21. November 1848 |
Letzte Wahl | 4. Dezember 2013 |
Nächste Wahl | Anfang Dezember 2014 |
Stellvertreterin | Simonetta Sommaruga, Vizepräsidentin des Bundesrates |
Vorgänger | Ueli Maurer (2013) |
Webseite | www.admin.ch/br/org/bp |
Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft (französisch Président de la Confédération, italienisch Presidente della Confederazione, rätoromanisch President da la Confederaziun) ist derjenige im Bundesrat, der als primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen der Schweizer Regierung, des Bundesrats, führt. Sein Stellvertreter ist der Vizepräsident des Bundesrates.
Per 4. Dezember 2013 wurde Didier Burkhalter mit 183 von 202 gültigen Stimmen für das Jahr 2014 zum Bundespräsidenten gewählt.[1]
Kompetenzen
Anders als der Bundespräsident in den Nachbarländern Österreich oder Deutschland ist der Schweizer Bundespräsident kein Staatsoberhaupt. Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als Kollegium wahrgenommen.
In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend (Dirimierungsrecht).
Zusätzlich zur Leitung seines Departements (Ministeriums) übernimmt der Bundespräsident lediglich einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts. Zunächst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundespräsident hält die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Schweizer Bundesfeiertag am 1. August, er gibt dem Diplomatischen Corps den traditionellen Neujahrsempfang im Bundeshaus, an dem er und der jeweilige Apostolische Nuntius in der Schweiz kleine Ansprachen halten. In einer Zeit vermehrter Auslandskontakte reist der Bundespräsident auch häufiger ins Ausland.
Da jedoch die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt das Land selbst keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, tut er dies nur als zuständiger Departementsvorsteher. Falls jedoch einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes ein offizieller Besuch abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundespräsident; das Gleiche gilt bei Auftritten an der Seite mehrerer Staatsoberhäupter anderer Länder, etwa in der UN-Generalversammlung.
Wahl
Der Bundespräsident wird in der Wintersession Anfang Dezember jedes Jahres von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für ein Jahr aus dem Kreis der Bundesräte gewählt. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres.
Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundespräsidenten eine Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden hingegen regelmässig übergangen. So war der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff, der 27 Jahre lang der Schweizer Landesregierung angehörte, nur einmal (1853) Bundespräsident.
Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewöhnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat Bundespräsident wird, der dieses Amt schon am längsten nicht mehr (oder noch nicht) bekleidet hat. So kommt jeder Bundesrat in sieben Amtsjahren mindestens einmal zum Zuge. Für Spannung bei der Wahl sorgt einzig noch die Frage, wie viele Stimmen in der Bundesversammlung der zu Wählende erzielt, was als Popularitätstest gewertet wird. Dabei galten in den 1970er und 1980er Jahren 200 Stimmen (von 246 möglichen) als ausgezeichnetes Resultat. In einer Epoche wachsender parteipolitischer Konflikte sind gegenwärtig jedoch schon 180 Stimmen ein respektables Ergebnis.
Bis 1920 war es – mit Unterbrechungen – üblich, dass der jeweilige Bundespräsident das Aussenministerium übernahm. Es kam also jedes Jahr zu einer wenigstens kleineren Rochade, wenn der abtretende Bundespräsident in sein altes Departement zurückkehrte und der neue ins Aussenministerium wechselte. Auch war es Brauch, dass der Bundespräsident – selbst als Aussenminister – während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess.
Ebenfalls jährlich gewählt wird der Vizepräsident des Bundesrates. Dieser ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten und wird gewöhnlich im darauffolgenden Jahr zum Bundespräsidenten gewählt.
Siehe auch
- Liste der Schweizer Bundespräsidenten
- Protokollarische Rangordnung in der Schweiz
- Politisches System der Schweiz, Portal:Politik
- Bundespräsident (Deutschland), Bundespräsident (Österreich)
Präsidien weiterer eidgenössischer Staatsorgane:
Weblinks
- Offizielle Webseite des Bundespräsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Liste aller Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten, Vize-Präsidentinnen und -Präsidenten
- Leonhard Neidhart: Bundespräsident im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Burkhalter: «Ich werde andere Krawatten tragen als Maurer». Tagesschau (SRF). 4. Dezember 2013. Abgerufen am 28. Dezember 2013.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bundespräsident (Schweiz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |