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Bundesministerium (Deutschland)

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Ein Bundesministerium ist die einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung. Zu dem Ressort eines Bundesministers gehört das Bundesministerium als oberste Bundesbehörde und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden. Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes.

Geschichte

Nach preußischer Tradition ergehen Verwaltungsakte der Bundesministerien häufig in Ich-Form und werden auf den Minister bezogen.

Bundesministerium (fiktiv)

Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete. Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, auswärtige Angelegenheiten, Krieg, Inneres und Justiz.[1]

Der Norddeutsche Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich verwendete die Bezeichnung Ministerium nicht. Der Bundeskanzler war durch die Lex Bennigsen 1867 zum (einzigen) verantwortlichen Bundesminister geworden. Das Bundeskanzleramt war zunächst die einzige oberste Bundesbehörde, bis 1870 das preußische Außenministerium das Auswärtige Amt des Norddeutschen Bundes wurde. Die obersten Reichsbehörden im Kaiserreich ab 1871 hießen Reichsämter. Ihre Chefs, die Staatssekretäre, nahmen Weisungen des Kanzlers entgegen, waren also keine Ministerkollegen. Erst mit der Weimarer Republik wurden vollwertige Reichsministerien eingeführt.

In Deutschland sind das Bundesministerium der Verteidigung (Art. 65a GG), das Bundesministerium der Justiz (Art. 96 Abs. 2 S. 4 GG) sowie das Bundesministerium der Finanzen (Art. 108 Abs. 3 S. 2 GG) obligatorisch, der Bundespräsident muss (auf Vorschlag des Kanzlers) die entsprechenden Minister ernennen, weil sie in der Verfassung erwähnt werden. Zu den fakultativen, aber dennoch klassischen Ministerien zählen des Weiteren das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt. Abzugrenzen von den klassischen sind die übrigen Ministerien, erkennbar anhand des „für“ in der Bezeichnung („Bundesministerium für …“).

Eine herausragende Bedeutung wird traditionell dem Auswärtigen Amt zugesprochen. Die kleinsten Ministerien sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die derzeitige Bundesregierung besteht aus 14 Ministerien.

Ämter in Bundesministerien

Der Bundeskanzler und die Bundesminister haben ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis gemäß Bundesministergesetz (BMinG) inne. Ein Parlamentarischer Staatssekretär bzw. ein Staatsminister bekleiden ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG). Alle anderen Ämter stellen ein beamtenrechtliches Arbeitsverhältnis in Form eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses gemäß Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Bundesbeamtengesetz (BBG) und teilweise Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) dar.

Amtsbezeichnungen in den Bundesministerien
Amtsbezeichnung[2] Abkürzung Besoldungsgruppe
Höherer Dienst (wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master)
Bundeskanzler BK 1,66-faches von B 11
Bundesminister BM 1,33-faches von B 11
Parlamentarischer Staatssekretär bzw. Staatsminister PSt, PSts, Stm 0,75-faches des Ministergehaltes = B 11
Staatssekretär StS, Sts B 11
Ministerialdirektor MinDir, MD, MDir B 10 (stellvertretender Sprecher der Bundesregierung bzw. stellvertretender Leiter des Bundespresseamtes),
B 9 (Abteilungsleiter)
Ministerialdirigent MinDirig, MDirig, MDgt, MDg B 6 (Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter)
Ministerialrat1 MinR, MR B 3
Ministerialrat,
Leitender Regierungsdirektor2
MinR, MR,
LRD
A 16
Regierungsdirektor3 RDir, RD A 15
Oberregierungsrat4 ORR A 14
Regierungsrat5 RR A 13 (Eingangsamt)
Gehobener Dienst (Fachhochschulstudium oder Bachelor)
Regierungsoberamtsrat6 ROAR A 13
Regierungsamtsrat7 RAR A 12
Regierungsamtmann8 RAmtm, RAmtfr A 11
Regierungsoberinspektor9 ROI A 10
Regierungsinspektor10 RI A 9 (Eingangsamt)
Mittlerer Dienst (mindestens dreijährige Berufsausbildung)
Regierungsamtsinspektor RAI A 9
Regierungshauptsekretär RHS A 8
Regierungsobersekretär ROS A 7
Regierungssekretär RS A 6 (Eingangsamt)
Einfacher Dienst (An- und Ungelernte)
Oberamtsmeister OAM A 5 oder A 6 (herausgehobene Dienstposten)
Amtsmeister AM A 4
Hauptamtsgehilfe HAG A 3
Oberamtsgehilfe OAG A 2 (Eingangsamt)
Anmerkungen

Ausschließlich beim Auswärtigen Amt (AA) werden folgende regulären Amtsbezeichnungen durch eigenständige ersetzt:

1 Ministerialrat (MinR/MR) wird zu Vortragender Legationsrat I. Klasse (VLR I)
2 Ministerialrat (MinR/MR) bzw. Leitender Regierungsdirektor (LTRD) wird zu Vortragender Legationsrat I. Klasse (VLR I), im Ausland z. T. Botschaftsrat I. Klasse (BR I)
3 Regierungsdirektor (RDir/RD) wird zu Vortragender Legationsrat (VLR), im Ausland z. T. Botschaftsrat (BR)
4 Oberregierungsrat (ORR) wird zu Legationsrat I. Klasse (LR I)
5 Regierungsrat (RR) wird zu Legationsrat (LR)
6 Regierungsoberamtsrat (ROAR) wird zu Oberamtsrat (OAR), im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse (Kzl I), Konsul (Ks)
7 Regierungsamtsrat (RAR) wird zu Amtsrat (AR), im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse (Kzl I)
8 Regierungsamtmann (RAmtm), im Ausland z. T. Kanzler (Kzl)
9 Regierungsoberinspektor (ROI) wird zu Konsulatssekretär I. Klasse (KS I)

Beschäftigte im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) sind keine Beamte und verfügen somit nicht über ein beamtenrechtliches, sondern ein privatrechtliches Dienstverhältnis. Beschäftigte führen keine Amtsbezeichnungen, sondern werden als Tarifbeschäftigte bezeichnet und erhalten keine Besoldung, sondern Entgelt gemäß TVöD (Entgeltgruppen E 1 bis E 15, vergleichbar mit den Besoldungsgruppen der Beamten). Zu den Berufen, die die Tarifbeschäftigten in der Regel innehaben, zählen z. B. Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellter für Bürokommunikation und Kaufmann für Büromanagement.

Beamtete Staatssekretäre und Ministerialdirektoren sind sogenannte politische Beamte; sie können gemäß § 23 BeamtStG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Parlamentarische Staatssekretäre können gemäß § 4 S. 1, 1. HS ParlStG jederzeit entlassen werden.

Daneben gibt es weitere Ämter mit Sonderstellung, z. B. im Zusammenhang mit einer Funktion als Kontrollinstanz. So steht etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI; er ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt – § 22 Abs. 5 S. 1 BDSG) zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (§ 22 Abs. 4 S. 1 BDSG). Parallel zur verwaltungsorganisatorischen Stellung seiner Behörde als ausgegliederter Abteilung erhält der BfD als Leiter dieser Behörde Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung (§ 23 Abs. 7 S. 1 BDSG).

Im Auswärtigen Amt werden teilweise von den oben dargestellten abweichende Dienst- und Amtsbezeichnungen verwendet. Zum Beispiel wird der Regierungsrat z. A. (Dienstbezeichnung) Legationssekretär genannt. Außerdem führt ein Beamter des Auswärtigen Amtes, der im Ausland eingesetzt ist, gemäß internationaler Gepflogenheiten und Abkommen teilweise zusätzlich einen Titel bzw. eine andere Amtsbezeichnung, die sich nach der Tätigkeit an der Diplomatischen Mission und nach den internationalen Gepflogenheiten richten: Konsul, Botschaftsrat; Botschaftssekretär; Kanzler

Neben Beamten und Beschäftigten arbeiten seit mehreren Jahren externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei handelt es sich nicht um klassische freie Mitarbeiter, die von den Ministerien finanziert werden, sondern um Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden. Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004 etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Form der Abordnung die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit „externe Mitarbeiter“, „Entsendung“ und „Abordnung“ bezeichnet werden. Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus bis hin zum „Dunstkreis der Korruption“ (Hans Herbert von Arnim).

Derzeitige Bundesministerien

Bundesministerium Abkürzung Bundesminister(in) Gründung Anschrift (Hauptsitz,
erster Dienstsitz)
Anschrift
(zweiter Dienstsitz)
Arbeit und Soziales BMAS Hubertus Heil (SPD) 1918 Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Auswärtiges Amt AA Heiko Maas (SPD) 1870 Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
Bildung und Forschung BMBF Anja Karliczek (CDU) 1955 Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Kapelle-Ufer 1
10117 Berlin
Ernährung und Landwirtschaft BMEL Julia Klöckner (CDU) 1919 Rochusstraße 1
53123 Bonn
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ Franziska Giffey (SPD) 1953 Glinkastraße 24
10117 Berlin
Rochusstraße 8–10
53123 Bonn
Finanzen BMF Olaf Scholz (SPD) 1880 Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Gesundheit BMG Jens Spahn (CDU) 1961 Rochusstraße 1
53123 Bonn
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Inneres, Bau und Heimat BMI Horst Seehofer (CSU) 1879 Alt-Moabit 140
10559 Berlin
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Justiz und Verbraucherschutz BMJV Katarina Barley (SPD) 1919 Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMU Svenja Schulze (SPD) 1986 Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Stresemannstraße 128–130
10117 Berlin
Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI Andreas Scheuer (CSU) 1949 Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Verteidigung BMVg Ursula von der Leyen (CDU) 1955 Fontainengraben 150
53123 Bonn
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Wirtschaft und Energie BMWi Peter Altmaier (CDU) 1917 Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ Gerd Müller (CSU) 1961 Dahlmannstraße 4
53113 Bonn
Stresemannstraße 94
10963 Berlin

Ehemalige Bundesministerien

Bundesministerium Gründungsjahr Auflösung Nachfolgebehörde
Post und Telekommunikation 1868 1997 Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums.
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (wechselnde Bezeichnungen) 1949 1998 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1949 1969 Sozialministerium
Gesamtdeutsche Fragen 1949 1990 Aufgabe weggefallen bzw. Innenministerium
Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder 1949 1969 Bundeskanzleramt
Marshallplan (später: wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bundesschatz) 1949 1969 Finanz- bzw. Wirtschaftsministerium
Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates 1964 1966 Bundeskanzleramt
Forschung und Technologie 1972 1994 Wiedervereinigung mit dem Bildungsministerium
Frauen und Jugend 1991 1994 Wiedervereinigung mit dem Familienministerium

Das Postministerium wurde von 1969 bis 1972 mit dem Verkehrs-, 1972 bis 1980 mit dem Forschungsministerium in Personalunion geleitet.[3] Die Ministerien für Wirtschaft und Arbeit waren von 2002 bis 2005 vereinigt.

Literatur

  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen. Heft 8, Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3 (einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).

Einzelnachweise

  1. Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 211.
  2. gemäß Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
  3. Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen. Heft 8, Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3, S. 425–426.

Weblinks

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