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Brandschatzung

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Branntmayſter (Brandmeister), Nikolaus Meldemann

Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geld- oder Naturalabgaben (= Schatzung) im feindlichen Lande unter Androhung des Niederbrennens oder der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister.

Geschichte

Brandschatzung als Kriegsmittel war lange Zeit üblich, namentlich in den Kriegen des Mittelalters und der frühen Neuzeit (z. B. im Dreißigjährigen Krieg). Erst nach dem Siebenjährigen Krieg und besonders nach der Französischen Revolution kam es nach und nach dahin, dass die eigentliche Brandschatzung aufhörte und dass Geld- und Naturalienerhebungen nur durch Kontribution und Requisition vorgenommen werden durften.[1] Heute ist sie völkerrechtlich geächtet.

Die Brandschatzung ist nicht mit der Brandstiftung zu verwechseln.

Weblinks

Literatur

  • Horst Carl: Art. Brandschatzung, in: Friedrich Jaeger (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 2. Stuttgart/Weimar 2005, Sp. 385-388.

Belege

  1. Meyers Großes Konversationslexikon: Brandschatzung
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Brandschatzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.