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Bischul Akum

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Bischul Akum bezeichnet (im Unterschied zu Bischul Jisrael) von Nichtjuden zubereitete Speisen, die (rabbanitisch) zu verzehren verboten sind (Mischna Awoda Sara 35b).

Begründung ist vor allem die Vermeidung interreligiöser Ehen zur Sicherung einer jüdischen Zukunft mit eindeutig jüdischer Identität.

Unter den Poskim gibt es eine Vielzahl von Diskussionen darüber, welche Lebensmittel in die Kategorie von Bischul Akum fallen. Grundsätzlich verboten sind:

  • gekochte Lebensmittel, die nicht in rohem Zustand gegessen werden
  • gekochte Lebensmittel, "die am Tisch eines Herrschers aufgetragen werden".
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