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Bierkeller

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Dieser Artikel beschreibt den Bierkeller als Lagerort für Bier sowie als Biergarten. „Bierkeller“ ist auch der Name eines Teilorts von Langenargen im Bodenseekreis und eine abgegangene Burg bei Kehl im Ortenaukreis, siehe Burg Bierkeller.

Ein Bierkeller ist ein unterirdischer kühler Lagerraum für Bier, der gelegentlich mit einem Biergarten kombiniert ist.

Herkunft und Bedeutung

Datei:Wolferstetter Keller - Bierkeller (1).JPG
Der Bierkeller unter dem Wolferstetter Keller in Vilshofen an der Donau

Durch Lagerung bei kühlen Temperaturen kann die Haltbarkeit eines Bieres verlängert werden. Vor der Anwendung technischer Kühlanlagen verfügten die meisten Brauereien und Bierlokale deshalb über große Bierkeller. Die Keller wurden im Winter von Eismännern mit Eisblöcken gefüllt, die man aus nahegelegenen zugefrorenen Seen oder Flüssen heraussägte (Eiskeller); aus Franken und Ostpreußen ist bekannt, dass oft Eiszapfen an speziellen, von Wasser überronnenen Gerüsten geschlagen wurden. Mit dem eingelagerten Eis konnte die Temperatur in den Kellern bis in den Spätsommer konstant gehalten werden.

Vermutlich schon früh begannen die Bierbrauer ihre Erzeugnisse (meist nur eine Biersorte) im Sommer im Schatten der zur Kühlung über den Kellern gepflanzten Bäume (vor allem Kastanien, Eichen, Linden, Eschen, Bäume mit großem bzw. dichtem Blattwerk) im fränkischen Raum sogenannten Sommerkellern "auszuschänken". Ende des 18. / Anfang des 19. Jahrhunderts traf sich bei schönem (Keller-)Wetter die fränkische Gesellschaft vor allem Sonntags zu Kegelspiel und Tanz "auf dem Keller". Dazu wurden Musik- und Tanzpavillone sowie Kegelbahnen errichtet. Letztere waren teilweise noch bis in die 1980er Jahre in Betrieb. Dort hat sich mancher Kegelbube sein erstes Taschengeld als (Kegel-oder Keil"-) "Aufsetzer" verdient. (Ruf der Kegler nach einem "Budel" >Kugel hat die Bande berührt<: " Auf, den Keil"!)

Ihre formelle Legalisierung (Konzession) erhielten die bayerischen Bierkeller durch das von König Ludwig II. von Bayern am 1. Mai 1868 erlassene "Gesetz über Realgewerbeberechtigungen und den Ausschank eigener Erzeugnisse", welches zugleich auch die Erlaubnis zum Betrieb von "Heckenwirtschaften" für die – vor allem unterfränkischen – Weinbauern beinhaltete. Darin heißt es in Art. 2, Satz 1: "Der Ausschank des eigenen Erzeugnisses bleibt den Bräuern in einem hierfür bezeichneten Lokale und auf ihren Lagerkellern, desgleichen nach Maßgabe des örtlichen Herkommens den schenkberechtigten Kommunbräuern und Weinbauern gestattet." (vgl. BayRS 7100-1-W, Stand: 1983–1985)

In Franken sind auch heute noch viele Bierkeller in Betrieb. Hierbei ist in der Nähe, meist über dem Keller, ein Schankbetrieb errichtet worden; daraus entstand die Redewendung „auf den Keller gehen“. So werden Besucher den ganzen Sommer über dazu eingeladen, unter Bäumen in Bierkelleratmosphäre ein Bier zu trinken. Viele Schankwirte verkaufen dazu auch noch eine Brotzeit, wobei auf manchen Kellern auch das Mitbringen eigener Brotzeiten erlaubt ist. Dies ist ein wichtiges Kriterium der Bayerischen Biergartenverordnung vom 1. Mai 1999 (BVBl. S. 142). Ein typisch fränkischer Bierkeller besteht aus dem Kellerhaus am Eingang zum Lagerkeller, aus welchem Getränke und Brotzeiten gereicht werden, und der mit Bierbänken bestückten Schankfläche, oft unter altem Baumbestand aus Eichen, Linden oder Buchen.

Viele fränkische Bierkeller sind gemäß der lokalen Geologie in den Sandstein getrieben worden, der leicht zu bearbeiten war, und speziell im Raum Bamberg oft aus kleinen Gängen zum Abbau von Scheuersand entstanden. Die entstandenen, zur Bier- und Lebensmittellagerung verwendeten Räumlichkeiten können insbesondere im Stadtgebiet Bamberg erstaunlich große Ausmaße annehmen und verteilen sich manchmal über mehrere Etagen. Die 16 Brauereikeller im Erlanger Burgberg bilden ein Labyrinth von insgesamt 21 km Länge. Ohne zusätzliche Kühlung entspricht die Temperatur darin ganzjährig konstant rund 8 °C. Im Forchheimer "Kellerwald" findet alljährlich von Ende Juli bis Anfang August das "Annafest" auf 26 Kellern mit ca. 30.000 Sitzplätzen (nach Forchheimer Sprachgebrauch: einer für jeden Einwohner !) statt. Viele Keller sind den ganzen Sommer über, einige ganzjährig (mit Innengastronomie) geöffnet. Daneben gibt es insbesondere im Bereich der Frankenalb (Jura) viele aus Kalk-Bruchsteinen gemauerte Gewölbekeller. Der Begriff ist vor allem verbreitet in „Bierfranken“, welches im Gegensatz zu „Weinfranken“ traditionell über viele (Klein-)Brauereien verfügt und seit Ende der 1990er Jahre auch vom Brauereisterben stark betroffen ist.

In Südbayern wird überwiegend statt auf den Keller auf den Garten an der Oberfläche abgestellt, hier ist heute die Bezeichnung Biergarten üblich. Namen wie Hofbräukeller, Löwenbräukeller oder Augustiner-Keller zeugen jedoch davon, dass auch hier früher die Bezeichnung „Bierkeller“ weit verbreitet war.

Literatur

  • Martin Hahn: Süffige Sommerfrische. Bierkeller im Landkreis Heidenheim . In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 42. Jg. 2013, Heft 3, S. 153–158 (PDF)
  • Günter Heinritz, Herbert Popp: Sommerkeller in Franken. Die Retraktion eines Kulturlandschaftselementes, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 34/35 (1974/75), S. 121–144.
  • Christof Herrmann, Helmut Herrmann: Biergartenwanderungen Franken – 22 Wanderungen zu 79 Biergärten und Bierkellern. Heinrichs-Verlag GmbH, Bamberg 2018, ISBN 978-3-89889-165-3
  • Bayerische Rechtssammlung – BayRS 7100-1-W: Gesetz über Realgewerbeberechtigungen und den Ausschank eigener Erzeugnisse, Stand: 1983–85
  • Bayerische Biergartenverordnung vom 1. Mai 1999

Weblinks

Wiktionary: Bierkeller – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Bierkeller aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.