Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Betriebsvermögensvergleich

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) (auch Bestandsvergleich) ist eine steuerrechtliche Gewinnermittlungsart. Dabei wird zwischen dem vollständigen und dem unvollständigen Betriebsvermögensvergleich unterschieden.

Buchführungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn gemäß § 5 EStG (vollständiger Betriebsvermögensvergleich).

Gemäß § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) ermitteln ihren Gewinn

  • Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder die nicht buchführungspflichtig sind und einen Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG stellen
  • Selbständige, die freiwillig Bücher führen, sowie
  • Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig Bücher führen, aber wegen fehlender Aufzeichnungen nach § 4 Abs. 1 EStG geschätzt werden.

Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur) voraus. Der Gewinn ergibt sich aus:

   Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
-  Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
=  Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn

   Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn
+  Privatentnahmen des Wirtschaftsjahres
-  Privateinlagen des Wirtschaftsjahres
=  Gewinn / Verlust

Das für diese Art der Gewinnermittlung maßgebende steuerliche Konzept wird als Reinvermögenszugangstheorie bezeichnet und stellt auf die Mehrung des Vermögens innerhalb eines bestimmten Zeitraums als steuerbares Einkommen ab, während den Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG) die so genannte Quellentheorie zu Grunde liegt.

Siehe auch

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Betriebsvermögensvergleich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.