Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Betriebsstörung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Betriebsstörung, umgangssprachlich Panne, ist eine durch äußere Einwirkung eintretende Unterbrechung des regelmäßigen Betriebsablaufes.

In einigen Gebieten der Technik ist der Begriff von besonderer rechtlicher oder betriebstechnischer Bedeutung.

Straßenverkehr

Gravierendes Schadensereignis durch eine Betriebsstörung (OR-138, Oregon, USA)

Betriebsstörungen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr bergen eine besondere Unfallgefahr und stellen im Allgemeinen auch eine Verkehrsbehinderung anderer Verkehrsteilnehmer dar. Als Sofortmaßnahme sind durchzuführen:

Im Straßenverkehr versteht man unter Panne insbesondere:

  • Reifenpanne, den vollständigen Luftverlust eines Reifens mit anschließender Fahruntüchtigkeit
  • Motorschaden, die Betriebsstörung des Fahrzeugantriebs

Schienenverkehr

An einer Gleissperre entgleiste Güterwagen im Hauptbahnhof Ingolstadt

Eine Störung im Bahnbetrieb umfasst, weil die Gleisanlagen zu den Betriebsanlagen gehören, wesentlich mehr Ereignisse (die im Straßenverkehr als reine Verkehrsbehinderung gelten). Betriebsstörung kann herbeigeführt werden:

  • durch Sperrung von Gleisen infolge von Unfällen
  • durch Zerstörung oder Beschädigung des Bahnkörpers
  • durch Schneeverwehungen, Lawinen, Bergstürzen oder durch Überflutung der Gleise
  • infolge schlechter Beschaffenheit der Bahnstrecke oder Bauwerke während der Dauer von Erneuerungs-Unterhaltsarbeiten
  • infolge von außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen wie Zugverspätungen, Verkehrsstockungen oder anderen Unregelmäßigkeiten
  • infolge politischer oder militärischer Ereignissen wie Streik, Unruhen oder Krieg
  • durch Stromausfall oder durch ungenügende Stromzufuhr
  • oder durch ein anderes, den Betriebsablauf störendes Ereignis

Schiffsverkehr

Beim Schiffsverkehr bezeichnet man den Betriebsunfall als Havarie.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Betriebsstörung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.