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Berufungsabwehr

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Als Berufungsabwehr (auch Bleibeverhandlungen) wird ein Personalvorgang an einer Hochschule oder Universität bezeichnet, durch den ein Professor, der einen Ruf an eine andere Hochschule erhalten hat, zum Verbleiben veranlasst werden soll.

Das Angebot an ihn kann finanzieller Natur (bei Selbstverwaltung) oder ein zusätzlicher Posten eines Hochschulassistenten sein, aber auch in verbesserten Forschungsbedingungen, verringerter Lehrverpflichtung oder Fragen der Institutsstruktur bestehen.

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Berufungsabwehr aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.