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Berufsverbrecher

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Berufsverbrecher ist ein Rechtsbegriff, den Kriminalisten während der Weimarer Republik in den 1920er Jahren für Wiederholungstäter einführten. Dem Begriff lag die Theorie zugrunde, dass Wiederholungstäter das Verbrechen als Beruf ausübten.

Geschichte

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde diese Theorie übernommen und führte zu zwei Regelungen. Am 24. November 1933 erging ein Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl I 995). Darin war eine zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung vorgesehen, die durch ein Gericht ausgesprochen und in regulären Justizvollzugsanstalten vollzogen werden konnte.[1]

Zur Kriminalprävention diente ein „Vorbeugungshafterlass“ vom 13. November 1933. Definiert war darin als Berufsverbrecher, wer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Mal wegen eines aus Gewinnsucht begangenen Delikts jeweils zu mindestens sechsmonatiger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.[2] Bis Februar 1934 waren 525 Vorbeugehäftlinge im KZ Lichtenburg eingesperrt, später wurden „Berufsverbrecher“ dann ins KZ Esterwegen und ins KZ Sachsenhausen eingewiesen.[3] Heinrich Himmler ordnete im Februar 1937 an, zweitausend nicht in festen Arbeitsverhältnissen beschäftigte „Berufs- und Gewohnheitsverbrecher“ festzunehmen. Diese Aktion wurde im März 1937 durchgeführt.[4] Die Gesamtzahl aller ins Konzentrationslager eingewiesenen „Berufsverbrecher“, die im Lager mit einem „grünen Winkel“ gekennzeichnet waren und später fälschlich als Befristete Vorbeugungshäftlinge bezeichnet wurden, ist nicht ausreichend erforscht.[5]

Literatur

  • Robert Heindl: Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform. Pan-Verlag R. Heise, Berlin 1926.

Einzelnachweise

  1. Julia Hörath: Terrorinstrument der „Volksgemeinschaft“? KZ-Haft für „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ 1933 bis 1937/38. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. 60, H. 6, 2012, S. 513–532, hier S. 521 f.
  2. Julia Hörath: Terrorinstrument der „Volksgemeinschaft“? KZ-Haft für „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ 1933 bis 1937/38. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. 60, H. 6, 2012, S. 513–532, hier S. 522.
  3. Julia Hörath: Terrorinstrument der „Volksgemeinschaft“? KZ-Haft für „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ 1933 bis 1937/38. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. 60, H. 6, 2012, S. 513–532, hier S. 523.
  4. Peter Longerich: Heinrich Himmler. Biographie. Siedler, München 2008, ISBN 978-3-88680-859-5, S. 237.
  5. Wolfgang Ayaß: Schwarze und grüne Winkel. Die nationalsozialistische Verfolgung von „Asozialen“ und „Kriminellen“ – ein Überblick über die Forschungsgeschichte. In: Herbert Diercks (Red.): Ausgegrenzt. „Asoziale“ und „Kriminelle“ im nationalsozialistischen Lagersystem. Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland (= Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Bd. 11). Edition Temmen, Bremen 2009, ISBN 978-3-8378-4005-6, S. 16–30, hier S. 25.
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