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Beisitzer

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Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht etc.) mitwirkt.

Beisitzer in Vereinsvorständen

Beisitzer in Vereinen sind reguläre Mitglieder des Vorstands, jedoch nicht nach § 26 BGB vertretungsberechtigt. Sie unterstützen den Vorstand in seinen Aufgaben und werden oftmals mit bestimmten Funktionen betraut. Dies können u.a. sein:

  • Die Zuweisung eines bestimmten Fachgebiets
  • Die Stellvertretung oder Entlastung eines anderen Vorstandsmitglieds
  • Die Vertretung der Vereinsöffentlichkeit
  • Die Funktion eines externen Know-how Trägers.[1]

Beisitzer in Prüfungskommissionen

In Prüfungskommissionen (z. B. vor der Handwerkskammer oder bei Diplomprüfungen) ist in der Regel ein Beisitzer im Prüfungsausschuss. Sein Augenmerk liegt weniger auf der fachlichen Beurteilung des Prüflings, er achtet vielmehr auf einen fairen Prüfungsverlauf. Im betrieblichen Ausbildungswesen kommt häufig ein Mitglied des Betriebsrates oder der Jugendvertretung zum Einsatz.

Beisitzer vor Gericht

Bei Gericht werden alle Mitglieder des Gerichts, die neben dem Vorsitzenden tätig sind, als Beisitzer bezeichnet. [2] Diese können also sowohl Berufs- als auch Laienrichter (Schöffen) sein. Die Besetzung eines Gerichts mit Beisitzern soll der Wahrung der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit sowie dem Ausschluss von Willkür dienen, da sich die Mitglieder des Gerichts gegenseitig kontrollieren sollen, und eine größere Anzahl von Personen die Bildung von Seilschaften und ähnlichem verhindert. Ein Gericht wird in der Regel immer mit einer ungeraden Anzahl von Richtern besetzt um eine Pattsituation bei der Urteilsfindung zu verhindern.

Die Besetzung mit Laienrichtern repräsentiert die Anwesenheit des Volkes, welchem als Träger der Staatsgewalt, die Rechtsprechung obliegt.[3] Ebenso sollen die Schöffen das Vertrauen in die Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit des Gerichts stärken, da sie nicht der „Berufsgemeinschaft“ der Richter angehören, sondern ehrenamtlich tätige Bürger sind. Die ehrenamtlichen Richter stellen einen wichtigen Teil eines Gerichtes dar, da Urteile „Im Namen des Volkes“ gesprochen und verkündet werden.

Historische Amtsbezeichnungen für beisitzende Richter waren etwa Reichsgerichtsrat, Oberlandesgerichtsrat oder Landgerichtsrat.

Stimmrecht

Ob ein Beisitzer stimmberechtigt ist, wird in der Satzung oder Ordnung festgelegt, in der auch das jeweilige Gremium definiert ist, dem er angehört. In Vereinsvorständen sind Beisitzer üblicherweise in vollem Umfang stimmberechtigt. Im Justizbereich hat auch die Stimme eines Schöffen den gleichen Stellenwert wie die des Berufsrichters.

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks

Wiktionary: Beisitzer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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