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Beischlafdiebstahl

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Als Beischlafdiebstahl wird ein Diebstahl im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr bezeichnet. Dieses Delikt wird hauptsächlich im Prostitutionsmilieu begangen,[1] regelmäßig gemeinsam mit Mittätern oder Gehilfen. Nach deutschem Recht ist diese Tat als Diebstahl gemäß § 242 und ggf. auch § 243 StGB strafbar. Die Dunkelziffer ist hoch, weil die zum Tatzeitpunkt unter Umständen alkoholisierten Opfer keine Anzeige erstatten, den Verlust nicht bemerken oder nicht sicher sind, ob ein Diebstahl vorliegt.[2]

In künstlerischer Form wurde das Motiv des Beischlafdiebstahls unter anderem in Alexander Kluges und Edgar Reitz’ Film In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod (1974) aufgegriffen.[3] Ihr Tun rechtfertigt die Beischlafdiebin Inge Maier in diesem Film mit der Begründung: „Das, was die Männer versprechen, erweist sich nachträglich immer als zu wenig. Für dieses Defizit nehme ich ihre Brieftaschen an mich“.

Einzelnachweise

  1. Günther Kaiser: Kriminologie: ein Lehrbuch. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-6096-X, S. 797 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  2. Handwörterbuch der Kriminologie, Band 1. de Gruyter Verlag, Berlin 1966, S. 123 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  3. In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod im Lexikon des internationalen Films
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