Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Beisassen

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Beisasse)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Artikel Beisassen, Inwohner und Einlieger überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Normalo 18:29, 31. Mai 2010 (CEST)

Beisassen (in der Regel: Plural) (Beiwohner, Schutzverwandte, Schutzbürger) ist ein Schweizer Terminus. Im Mittelland war der Begriff Hintersassen der gebräuchlichere. Er bezeichnet im weiteren Sinn alle die Personen, welche bloß innerhalb einer Stadt ihren Wohnsitz gewählt oder den Schutz der städtischen Obrigkeit ohne das Bürgerrecht erworben zu haben; im engern Sinn Einwohner, die nicht im Besitz des vollen, sondern nur des sogenannten kleinen Bürgerrechts sind.

Der Inbegriff der ihnen gewährten Rechte ist das Beisassenrecht, ihre Verfassungsurkunde die Beisassenordnung, die zu entrichtende Abgabe das Beisassengeld. Als Unterpfand für die Einhaltung seiner Obliegenheiten leistete der Beisasse früher den Beisasseneid.

Der Unterschied zwischen Vollbürgern und Beisassen oder Niedergelassenen findet heute namentlich in der Bürgergemeinde praktische Anwendung. Es existiert dort kaum eine Gemeinde, die neben den eigentlichen Gemeindemitgliedern nicht auch eine größere oder geringere Zahl von Niedergelassenen enthielte[1].

Die nach 1848 erlassenen Verfassungsurkunden der einzelnen deutschen Staaten haben fast durchweg den Unterschied zwischen eigentlichen Bürgern und Schutzbürgern aufgehoben, wie dies auch schon zuvor in einzelnen Staaten, beispielsweise in Baden durch Gesetz von 1831, geschehen war.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Johann Jakob Rüttimann, Über die Geschichte des schweizerischen Gemeindebürgerrechts, Zürich 1862 Online Version des Buches
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Beisassen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.