Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Befehls- und Kommandogewalt

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Als Befehlsgewalt wird die Formalbefugnis zur Erteilung von Befehlen als oberster militärischer Vorgesetzter bezeichnet, während die Kommandogewalt die materielle Kompetenz zur militärisch-technischen Truppenführung und -ausbildung bezeichnet.[1]

Deutschland

Als „Befehls- und Kommandogewalt“ bezeichnet das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Kompetenz, die Bundeswehr zu führen.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) ist in Deutschland der Bundesminister der Verteidigung nach Art. 65a Abs. 1 GG. Sie geht bei dessen Abwesenheit auf dessen Staatssekretäre über. Im Verteidigungsfall liegt sie beim Bundeskanzler (Art. 115b GG), siehe Regelung des Artikel 115b GG.

Unterscheidung Befehls- und Kommandogewalt

In der Reichswehr wurde zwischen der Befehlsgewalt und der Kommandogewalt unterschieden. Man ging davon aus, dass ein Politiker nicht die Kompetenz zur Truppenführung hat, und teilte deshalb die Führungskompetenzen zwischen dem Reichspräsidenten als Oberbefehlshaber und den Chefs der Heeresleitung und der Marineleitung als Oberkommandierende auf. In der Praxis bedeutete dies, dass der Reichspräsident zwar Befehle erteilen konnte, die Truppenführung aber den Offizieren überlassen musste (siehe auch Art. 47 Weimarer Verfassung).

In der Wehrmacht wurde diese Trennung spätestens mit Beginn des Russlandfeldzugs immer mehr aufgeweicht. Adolf Hitler mischte sich immer mehr in die Truppenführung ein und mit der Übernahme des Postens Oberbefehlshabers des Heeres hob er die Teilung zwischen Befehls- und Kommandogewalt endgültig auf. In der Bundeswehr existiert diese Trennung nicht mehr. Hier nimmt der Verteidigungsminister (nach Art. 65a GG) im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt wahr.

In Österreich ist formal der Bundespräsident der Oberbefehlshaber des Bundesheeres, die Befehlsgewalt wird vom zuständigen Minister ausgeübt. De facto übt der Verteidigungsminister aber sowohl Befehls- als auch Kommandogewalt aus (Art. 80Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche B-VG).

Einzelnachweise

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Befehls- und Kommandogewalt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.