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Befangenheit

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Mit Befangenheit wird der Zustand eingeschränkten (das heißt nicht unabhängigen) Urteilsvermögens einer Person aufgrund einer im Speziellen vorliegenden persönlichen Motiv- oder Sachlage oder eingeschränkten Urteilsvermögens auf Grund von einseitig bewerteter, das heißt nicht in ausgewogenem Verhältnis vorliegenden Informationen bezeichnet. Eine befangene Person entscheidet damit auf der Grundlage eines Vorurteils.

Der subjektive Begriff der Befangenheit darf nicht verwechselt werden mit der objektiven Besorgnis der Befangenheit, die zur Ablehnung eines Richters im Gerichtsverfahren führt.

Verwendung

DEATlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Deutschland

Der Begriff der Befangenheit wird hinsichtlich folgender Funktionsträger verwendet:

In vielen Gremien, die sich aus gewählten Personen zusammensetzen, darf ein Mitglied an Beratungen und Abstimmungen zu einem Thema nicht teilnehmen, wenn es dabei „befangen“ ist, das heißt die persönlichen Interessen des Mitglieds mit den Interessen der von ihm in dem Gremium zu vertretenden Allgemeinheit (der Wähler) kollidieren könnten. Nimmt ein befangenes Mitglied teil, kann das zur Ungültigkeit der Abstimmung führen. Ein Beispiel sind Befangenheitsregeln für Gemeinderäte in Gemeindeordnungen (z.B. § 18 GemO für Baden-Württemberg).

Österreich

Weblinks

Wiktionary: Befangenheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Befangenheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.