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Baron

Aus Jewiki
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Baron (Begriffsklärung) aufgeführt.
Datei:Baro.jpg
Allgemeine Baronskrone.
Datei:Baron Inflant.jpg
Baltische Baronskrone.
Datei:Alte freiherrkr.jpg
Alte Freiherrenkrone.
Datei:BaronESP.jpg
Spanische und portugiesische Baronskrone.
Datei:BaronF.jpg
Französische Baronskrone.
Datei:Lord-red.png
Englische Baronskrone.

Baron ist ein dem Freiherrn gleichgestellter Adelstitel, der von Königen außerhalb des Heiligen Römischen Reichs und des Deutschen Kaiserreichs verliehen wurde. Im deutschen Sprachraum lautete die korrekte Anrede stets Freiherr und nie Baron. Die einzige Ausnahme sind deutsche Angehörige des Baltischen Adels, die diesen Titel vom Russischen Kaiser verliehen bekommen haben und dementsprechend mit dem Titel Baron angeredet wurden.[1]

Das Wort Baron stammt vom Fränkischen Baro zu deutsch Herr, Krieger. Dieses germanische Wort wurde im frühen Mittelalter als Lehnwort in die lateinische Sprache übernommen. In den Adelsdiplomen ("Adelsbriefen") des Heiligen Römischen Reichs wurde der germanische Titel des freien Herrn (= Freiherr) mit liber baro und nicht mit liber dominus wiedergegeben, um zu kennzeichnen, dass es sich um einen germanischen Herrn handelte. Aus dem lateinischen liber baro hat sich dann in den nichtgermanischen Sprachen der Titel des Barons entwickelt, der im deutschen Sprachraum stets Freiherr lautete. Im Deutschen dürfte sich das Wort Baron im Zuge der Dominanz der französischen Sprache als lingua franca des europäischen Adels als alternative Anrede eingebürgert haben. Die korrekte Anrede lautet jedoch stets Freiherr, Freifrau (Ehefrau) oder Freiin (Tochter) anstelle von Baron, Baronin oder Baroness.

Herkunft

Familien, die den ehemaligen Titel Baron als Bestandteil ihres Nachnamens führen, wurde dieser Titel außerhalb Deutschlands verliehen. In vielen europäischen Ländern wurde der dem Freiherr entsprechende Titel „Baron“ geführt, wie in Ungarn – Báró, in Kroatien – barun, barunica, in Polen – Baron, Baronowa, in Litauen – Baron, Baronesse, in Lettland – Barons, Baronesse, in Weißrussland – Baron, Baronessa, in Russland – Baron, Baronessa, in Italien und im Vatikan – barone, baronessa, in England – Baron, Baroness, in Dänemark – Baron, Baronesse (ebenso für die Freiin), in den Niederlanden – Baron, Barones, in Portugal – Barão, Baronesa, in Spanien – Barón, Baronesa, in Tschechien – baron (svobodný pán), baronka (svobodná paní) und in Frankreich – baron, baronne. Deutsche Titelträger sind zumeist Angehörige deutschstämmiger Adelsgeschlechter aus dem Baltikum, denen die Berechtigung zur Führung des Barontitels durch Senats-Ukasse der russischen Regierung gewährt wurde, zu dem seit Ende des 18. Jahrhunderts u.a. auch die baltischen Länder Kurland, Livland, Estland und Ösel gehörten. Oft führten die betreffenden Geschlechter, oder zumindest ein Zweig dieser Geschlechter, aber bereits den Freiherrentitel deutschen Ursprungs. In diesen Fällen stellt die von russischer Seite erteilte Berechtigung zur Führung des Barontitels keine originäre Adelserhebung, sondern vielmehr die Anerkennung oder Adelsausdehnung des bestehenden deutschen Titels dar. Bei der Einbürgerung in das Deutsche Reich bzw. in die Bundesrepublik Deutschland (häufig aufgrund von Vertreibung) war bzw. ist es weiterhin übliche Praxis der Standesämter, den Angehörigen dieser Familien die Möglichkeit zu geben, frei zwischen dem Titel „Baron“ und „Freiherr“ (bzw. den geschlechtsspezifischen Derivaten) zu wählen und zwar unabhängig davon, ob die Familie ursprünglich bereits freiherrlich war oder erst durch das russische Kaiserreich in den Adelsstand erhoben wurde und somit nie einen deutschen Adelstitel trug. Daher kommt es gelegentlich vor, dass Mitglieder derselben Gesamtfamilie voneinander abweichende amtliche Nachnamen haben.

Auch nach Abschaffung des Adels durch die Weimarer Verfassung im Jahre 1919 wird im deutschen Sprachgebrauch heute noch manchmal die Anrede Baron als höfliche Bezeichnung für Freiherren, also Angehörige des ehemaligen Adels mit diesem Nachnamensbestandteil, verwendet.

Im deutschen Sprachraum bezeichnete die Anrede „Baron“ keinen verliehenen Titel, sondern eine in vergangenen Jahrhunderten als eleganter empfundene, latinisierte Anrede für einen Freiherrn. Der Brauch, einen Freiherrn mit Baron anzusprechen, begann im 16. Jahrhundert und wurde im 18. und 19.  Jahrhundert zur festen Etikette an deutschen Höfen, als Französisch noch Hof- und Diplomatensprache war. Dieser Brauch hat sich innerhalb der rein privatrechtlich organisierten Nachfolgeverbände des ehemaligen deutschen Adels bis heute erhalten.

Die weiblichen Formen lauten:

  • „Baronin“, Gemahlin eines Barons bzw. Freiherrn („Freifrau“ geschrieben, sofern keine mit einem geborenen Baron verheiratete Frau)
  • „Baronesse“, Tochter eines Barons bzw. Freiherrn („Freiin“ geschrieben, sofern keine geborene Baronesse)

Nach in Deutschland geltendem Namensrecht kann der Namensbestandteil auch von einer (unverheirateten) Baronesse bzw. geschiedenen Baronin als Mutter herrühren.

Der Begriff Baron wurde seit dem 13. Jahrhundert in Frankreich und Norwegen (hirðskrá) verwendet. Nach England kam der Titel mit der Normannischen Eroberung. Baron ist in England der niedrigste Titel des Hochadels, die Anrede lautet Lord. Der Baronet gehört dagegen in England zum niederen Adel und wird, wie der Knight, mit Sir angeredet. Im Mittelalter waren die Barone die Vasallen mit großem Landbesitz und weitgehenden Rechten, die im Einzelfall der königlichen Gewalt die Stirn bieten konnten. Beim Begriff Baron schwingt daher auch heute noch diese Vorstellung von Unabhängigkeit mit (Beispiel: Industriebaron, „Ruhrbaron“). Sowohl die Freiherrn-Würde, als auch die Freiherrenschaft (Besitzungen) eines Barons, wurden Baronie oder Baronat genannt.

Sprichwörtlich sind der „Lügenbaron“ Karl Friedrich Hieronymus von Münchhausen sowie der „Rote Baron“ Manfred von Richthofen, die beide jedoch strenggenommen als Freiherren angesprochen werden müssten, da ihren Familien der Titel innerhalb Deutschlands verliehen wurde.

Industriebarone

Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden im populistischen und klassenkämpferischen Sprachgebrauch reiche und mächtige Männer der Wirtschaft und Industrie in abschätziger Absicht Baron, Räuberbaron, Eisenbahnbaron, Schlotbaron usw. genannt. Eine Besonderheit ist hierbei der in Krefeld bekannte Seidenbaron.

Anrede

Offiziellen Charakter haben Adelstitel und Anreden nur in Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. In Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz kommt dem Titel Baron/Baronin und entsprechenden Anreden höchstens Höflichkeitscharakter zu.

Literatur

  • Gabriele von Olberg: Die Bezeichnungnen für soziale Stände, Schichten und Gruppen in den Leges barbarorum, Berlin 1991
  • Johannes Baron von Mirbach: Adelsnamen, Adelstitel, C.A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn

Einzelnachweise

  1. Johannes Baron von Mirbach: "Adelsnamen, Adelstitle" C.A.Starke Verlag, Limburg an der Lahn, 1999, ISBN 3-7980-0540-0

Weblinks

Wiktionary: Baron – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Baron aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.