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Ballungsraum

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Die Artikel Agglomeration und Ballungsraum überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Komischn (Diskussion) 00:29, 16. Okt. 2012 (CEST)

Ballungsraum ist ein (städtisches) Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. In anderen Zusammenhängen und in Übereinstimmung mit anderen Sprachen (z.B. dem Englischen) wird auch der Begriff Agglomeration verwendet, der jedoch in Deutschland wenig verbreitet ist.

In der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist als Ballungsraum ein Gebiet definiert, das eine Einwohnerzahl von über 100.000 und eine Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer hat. Diese Begriffsbestimmung wurde bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht durch § 47 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes übernommen.[1] Eine unmittelbare Rechtsfolge ergibt sich nur für die Lärmkartierung bzw. die Informationspflicht der Behörden. Weitergehende Rechtsansprüche sind - jedenfalls nach deutschem Recht - daraus bisher nicht abzuleiten.

Bei den europäischen Richtlinien zum Luftreinhalteplan findet sich dieselbe Größenordnung. Demnach soll in allen Städten bzw. städtischen Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern die Luftqualität mit Messungen erfasst werden. Als städtische Gebiete gelten solche Siedlungsräume, in denen die Bevölkerungsdichte mehr als 1000 Menschen pro Quadratkilometer beträgt und sich auf mehr als 100 km² Gesamtfläche verteilt (siehe Anhang V und IX der Richtlinie 2008/50/EG[2]). Nach BImSchG §§ 47 Abs. 1 in Verbindung mit der 39. BImSchV § 27-29 sind Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgeschrieben und von Bürgern sowie Verbänden auch einklagbar.[3]

Die Ballungsräume können, müssen aber nicht mit den jeweiligen politischen oder verwaltungsmäßigen Grenzen übereinstimmen.

Beispiele von Ballungsräumen

Die europäische Umgebungslärmrichtlinie legte in der Einführungsphase fest, dass für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern bis 30. Juni 2007 Lärmkarten auszuarbeiten waren. Die Grenzen der Ballungsräume wurden in Europa unterschiedlich festgelegt, wie die folgende Übersicht zeigt:

Stadt gemeldete Größe
in km²
Einwohner
im Ballungsraum
Größe des
Verwaltungsgebiets
Einwohner des
Verwaltungsgebiets
Berlin 3.742 4.342.700 892 3.469.849 (31. Dezember 2014)[4]
Hamburg 1.045 2.040.000 755 1.741.182 (am 31. Dez. 2007)
Sheffield 420 640.720 368 530.300 (geschätzt für 2007)
Toulon 71 519.640 43 167.816 (amtliche Zahl 2006)

Siehe auch

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Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ballungsraum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.