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Bachelor of Laws

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Bachelor of Laws ist ein akademischer Grad, der durch ein entsprechendes Studium der Rechtswissenschaft erworben werden kann. Die Abkürzung dieses Bachelorgrades lautet LL.B., was für Legum Baccalaureus steht, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural „Rechte“ ist. An diesen Abschluss kann man einen - dann konsekutiven - Master of Laws (LL.M.) anschließen. Dabei bezeichnete dieser ehemals originär englische akademische Grad den Abschluss eines Studiums des römischen Rechts und des englischen Rechts (common law und equity). Bei der Übertragung nach Deutschland wurde die Bezeichnung unkritisch übernommen. Der Plural ist dabei jedoch ebenso unpassend wie der Plural von Jus: Jura in Deutschland, der auf die Gesamtheit von kanonischem Recht und weltlichem Recht zurückgeht. In der Schweiz wurde mit der Gradbezeichnung Bachelor of Law (B Law) insofern eine zeitgemäße Abkürzung gewählt.

Deutschland

Der LL.B. kann in Deutschland an einigen Hochschulen erworben werden. Er allein eröffnet jedoch nicht den Weg zum Rechtsreferendariat. Da erst mit dem Zweiten Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt (als Zugangsvoraussetzung für die sog. reglementierten juristischen Berufsfelder) erworben wird, bleibt der Zugang zu den klassischen juristischen Berufen Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar verschlossen. Aktuell bereitet der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V. allerdings eine Verfassungsbeschwerde vor, um zumindest eine teilweise Öffnung des Marktes für Rechtsberatungen bzgl. wirtschaftsrechtlicher Zusammenhänge für Juristen ohne Status eines Volljuristen zu erreichen.[1]

Es ist jedoch bereits nach aktueller Rechtslage möglich, in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den Amtsgerichten (§ 79 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO), Verwaltungsgerichten (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwGO), Arbeitsgerichten (§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3 ArbGG), Sozialgerichten (§ 73 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGG) und vor den Finanzgerichten (§ 62 Abs. 2 und 3 FGO) aufzutreten. Durch die genannten Vorschriften erhalten unter anderem Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen die Berechtigung, sich von ihren entsprechend bevollmächtigten Beschäftigten gerichtlich vertreten zu lassen. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften und Sozialverbände, die als Prozessbevollmächtigte ihrer Mitglieder ihre hauptamtlichen Mitarbeiter mit der Prozessvertretung beauftragen.

In diesem Rahmen und im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind folglich auch die LL.B. berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechtsarbeit zu leisten. Dazu gehört sowohl die Rechtsberatung als auch die Vertretung vor Gericht.

Bologna-Prozess

Anlass für die Einführung des LL.B.-Abschlusses in Deutschland ist die 1999 in Bologna getroffene Vereinbarung der EU-Staaten über die Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse. Ein Element dieser Vereinbarung war die Schaffung konsekutiver Studiengänge, also die Einführung der Abschlüsse Bachelor und Master für alle Studiengänge. In Deutschland führte dies aber im Bereich der Rechtswissenschaften zu Konflikten, weil die juristische Ausbildung traditionell gesetzlich reglementiert ist und ein anderes, aber ebenfalls zweistufiges Ausbildungssystem, der sog. Volljurist, existiert. Logische Folge der Bologna-Erklärung wäre es zwar gewesen, dass auch in Deutschland die Abschlüsse LL.B. und LL.M. eingeführt werden, aber bisher weigern sich Staat und Standesvertreter und wollen das bewährte System des Einheitsjuristen erhalten. So sind inzwischen nur Diskussionen über eine Reform der Juristenausbildung geführt und kleinere Änderungen vorgenommen worden. Der Bologna-Prozess findet daher im Bereich juristischer Ausbildung nur sehr begrenzt statt.

"Mannheimer Modell"

Seit dem Herbstwintersemester 2009 bietet die Universität Mannheim als erste öffentliche Hochschule in Deutschland einen Reformstudiengang der Juristenausbildung an, welche zunächst über einen Bachelor of Laws zum "vollen" Staatsexamen führt - die Bucerius Law School in Hamburg verfährt bereits seit dem Jahr 2000 so. In Mannheim handelt es sich um einen Kombinationsstudiengang im Sinnde der JAPrO des Landes Baden-Württemberg. Die Studenten leisten zunächst im Rahmen des Bachelors das komplette Zivilrecht, sowie die universitäre Schwerpunktprüfung und zusätzlich BWL-Kenntnisse im Wert von 1/3 des Bachelors. Am Ende nehmen die Studierenden an den zivilrechtlichen Klausuren des Staatsexamens teil. Danach müssen nur noch die Klausuren im öffentlichen Recht und im Strafrecht geschrieben werden. Die Möglichkeit der "Abschichtung" der Klausurengibt es in ähnlicher Form auch in Nordrhein-Westfalen und wird darin begründet, dass die Mannheimer Juristen in schneller Zeit sowohl Jura als auch BWL lernen müssen. Nach dem Bachelor haben sie neben der Ausbildung zum Volljuristen über die ergänzenden Studien zum Staatsexamen auch die Möglichkeit, einen Master of Science in BWL zu machen. Der Bachelor ermöglicht auch eine Promotion im Zivilrecht, vorausgesetzt, der Student gehörte zu den besten 5% seines Jahrgangs.

Entwicklung

Der von den Fachhochschulen noch vor Umsetzung der Bologna-Reformen eingeführte Diplom-Studiengang zum Wirtschaftsjuristen wurde zum Vorbild der meisten später konzipierten LL.B.-Studiengänge in Deutschland.

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald hatte zum Wintersemester 2000/2001 als erste Universität in Deutschland einen modularisierten juristischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Laws eingeführt, welcher parallel zum oder separat vom fortdauernd angebotenen juristischen Staatsexamen erworben werden konnte. Der Studiengang Bachelor of Laws wurde im Jahr 2002 von der ZEvA in Hannover akkreditiert. Die Akkreditierung war zeitlich auf fünf Jahre befristet und ist laut Akkreditierungsrat am 30. September 2007 ausgelaufen. Eine Reakkreditierung wurde von der Universität Greifswald nicht mehr beantragt.[2]

Der Bachelor of Laws an der Universität Greifswald wurde im Sommersemester 2010 geschlossen.[3]

Hingegen bietet die Fernuniversität Hagen, die als zweite staatliche Universität einen juristischen Studiengang entsprechend den Vorgaben des Bologna-Prozesses schuf, diesen auch weiterhin an.[4] Wie der überwiegende Teil der in Deutschland angebotenen sechs- bis achtsemestrig ausgestalteten LL.B.-Studiengänge, werden in ihm rechtswissenschaftliche und wirtschaftswissenschaftliche Inhalte gelehrt.[5] Zur Vervollständigung des rechtswissenschaftlichen Studiums dient der von der Hochschule angebotene konsekutive LL.M.-Studiengang, in dem die öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Inhalte neben Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie weiter vertieft werden.[6]

An der Universität Hamburg bestand die Möglichkeit, den akademischen Grad Baccalaureus Juris zu erwerben. Um diese Variante des LL.B. zu erhalten, war erforderlich, dass man mindestens sechs Semester im Rahmen eines regulären Studiums auf das Erste Juristische Staatsexamen hin studiert, einige Zusatzkurse absolviert, eine Baccalaureus-Arbeit geschrieben und die entsprechenden Leistungspunkte erzielt hat. Nach Erwerb dieses Grades bestand darüber hinaus die Möglichkeit, nach einem weiteren Jahr den Grad des Magister Juris zu erwerben.[7] Unterdessen wurde das Rechtsstudium an der Universität Hamburg reformiert. Der Baccalaureus Juris wird nicht mehr angeboten.[8] Ihn ersetzt ein Studiengang zum Bachelor of Laws (LL.B.). Der neue Studienabschluss kann in zwei verschiedenen Ausführungen belegt werden. Angeboten werden die Varianten Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) und Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.). Nach Abschluss eines LL.B. kann man nach einem zweisemestrigen Aufbaustudiengang zusätzlich den Hochschulgrad des Master of Laws erreichen.[9]

Die Hochschule Fulda bietet seit dem Wintersemester 2007/2008 einen Bachelorstudiengang im Sozialrecht an, der ebenfalls zum Bachelor of Laws (LL.B.) führt.[10] Weiterhin wird in Zusammenarbeit mit der Universität Kassel das weiterführende Studium zum LL.M. Sozialrecht / Sozialwirtschaft angeboten.[11]

Die HTWG Konstanz hat zum Wintersemester 2010/2011 einen Bachelorstudiengang im Bereich Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) eingeführt.[12]

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bietet neben einem wirtschaftsrechtlichen LL.B.[13] und einem Studiengang Rechtsmanagement (LL.B.),[14] in dem auch das Zwangsvollstreckungsrecht stärker im Vordergrund steht, seit 2008 einen generalistischen Studiengang Recht - Ius (LL.B.) an, der in sechs Semestern ausschließlich die drei Rechtsgebiete Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht vermittelt, ohne wirtschaftswissenschaftliche Inhalte.[15][16]

Seit 2010 wird an der Universität Rostock der achtsemestrige Studiengang Wirtschaft, Gesellschaft, Recht - Good Governance (LL.B.) angeboten, der nach einem interdisziplinären ersten Studienjahr ebenfalls ein generalistisches Rechtsstudium aller drei Rechtsgebiete beinhaltet.[17][18]

An einigen Hochschulen, wie der Bucerius Law School in Hamburg, der Universität Mannheim mit dem Studiengang Unternehmensjurist/in LL.B. und der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden, ist der LL.B.-Grad jedoch ein Abschluss, der während des Studiums auf dem Weg zu den Staatsexamina (die den Zugang zu den klassischen Berufen erlauben) verliehen wird, sodass der Weg hier zum klassischen Volljuristen auch über einen LL.B. führen kann.[19][20]

Die Hochschule Darmstadt hat einen Bachelorstudiengang im Bereich Informationsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) eingeführt.[21]

Die Leibniz Universität Hannover bietet seit dem Wintersemester 2011 den achtsemestrigen Bachelor-Studiengang IT-Recht und Recht des Geistigen Eigentums am Institut für Rechtsinformatik an.[22]

Bewertung

Es kann festgestellt werden, dass grob drei Ansätze für den Aufbau des LL.B.-Studiums in Deutschland verfolgt werden:

Manche Universitäten integrieren die Vergabe des LL.B. in ihr herkömmliches Jurastudium, wobei sich die Frage stellen könnte, ob damit den Bologna-Vorgaben wirklich entsprochen wird, dieser LL.B. also tatsächlich eine Etappe darstellt, ab der eine berufliche Tätigkeit aufgenommen werden kann.

Die Mehrzahl der zumeist von Fachhochschulen angebotenen LL.B.- und darauf aufbauenden LL.M.-Studiengänge sind gewissermaßen als "Schnittstellenstudium" konzipiert, in dem neben einem mehrheitlich rechtswissenschaftlichen Anteil auch andere, meist betriebswirtschaftliche Inhalte vermittelt werden. Der Schwerpunkt des rechtswissenschaftlichen Anteils liegt dabei in der Regel auf wirtschafts- oder verwaltungsrechtlichen Inhalten, womit den Bolognavorgaben entsprochen wird, mit dem ersten akademischen Grad bereits auf konkrete Tätigkeitsfelder vorzubereiten. So sind angehende LL.B., der gesetzlichen Einschränkungen für außergerichtliche und gerichtliche Rechtsberatung eingedenk, etwa in der Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfung oder der Insolvenzverwaltung bzw. bei entsprechender Spezialisierung auch in der öffentlichen Verwaltung bereits mit nutzbarem Vorwissen einsetzbar.

Jene Hochschulen, die ihre originären LL.B.-Studiengänge generalistisch ausgestalten, gehen einen anderen Weg, indem sie alle drei Rechtsgebiete ohne Spezialisierung vermitteln. Sie sind damit näher an der Struktur des klassischen Jurastudiums, wenn freilich die didaktische Vermittlung eine andere ist. Entsprechend den Bologna-Vorgaben werden die modularisiert angebotenen Inhalte nicht in der gleichen Tiefe, aber mit mehr Augenmerk auf den Erwerb von Strukturwissen gelehrt. Die stärkere extrinsische Motivation durch die höhere Anzahl, verbindlicher, studienbegleitender Prüfungen, die in die Abschlussnote einfließen, zwingt Studierende zur effizienten Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff, was eine Versenkung in die Tiefen der zahlreichen Lehrmeinungen zu Detailproblemen im Bachelorstudium verbietet. Gleichsam verbietet es aber auch eine Noteninflation nach unten, wie im traditionellen Jurastudium allgemein üblich, sodass Modulabschlussprüfungen lediglich den im jeweiligen Semester gelehrten Stoff beinhalten und die Bewertung das gesamte Notenspektrum abbildet. Vorwürfen mangelnder Wissenschaftlichkeit und Vermittlung kritischen Denkens wird durch eine Stärkung der juristischen Grundlagenfächer begegnet.[23] Diese bolognakonforme Juristenausbildung soll folglich - den klassischen Einheitsjuristen entsprechend - Absolventen hervorbringen, die sich in jedes Rechtsgebiet eigenständig, mit rechtswissenschaftlicher Methodik einarbeiten können. Dass diese daher, entgegen ihren spezialisierten Kollegen, "von Haus aus" kein Alleinstellungsmerkmal gegenüber ihren zu unbeschränkter Rechtsberatung befugten Kollegen mit Befähigung zum Richteramt mitbringen, liegt auf der Hand. Ihr Studium erscheint mithin vor allem als "Blaupause" für eine tatsächliche Umwandlung der herkömmlichen Juristenausbildung..[24] Interessanter Weise wird in der Selbstdarstellung eines internationalen rechtswissenschaftlichen Studiengangs der HU Berlin, welcher auch zum Staatsexamen führt, eingestanden, das Studium des deutschen Rechts sei in sechs Semestern vermittelbar, was den Bachelor-Anforderungen entspreche.[25]

Solange jedoch der traditionelle Weg zum "Volljuristen" von maßgeblicher Seite bekräftigt wird[26] bleibt es an diesen Absolventen, ihre Nischen mit den spezialisierten LL.B. zu teilen, sich durch ein konsekutives Masterstudium für die Bereiche der Privatwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und/oder für die akademische Laufbahn weiter zu qualifizieren.

Studienmöglichkeiten im Sommersemester 2010

Universitäten

Monofakultäre Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht

Fachhochschulen

Österreich

An österreichischen Universitäten wurde der Bachelor für das rechtswissenschaftliche Studium erst teilweise eingeführt. Eine Umsetzung ist in Planung, wird von den juristischen Fakultäten aber häufig abgelehnt.[44]

Die Wirtschaftsuniversität Wien[45] und die Johannes Kepler Universität Linz[46] bieten jedoch ein Bachelor-Studium Wirtschaftsrecht an, das ebenfalls mit dem Grad LL.B. abgeschlossen wird. Auch an der Universität Salzburg wird mittlerweile ein Bachelorstudium Recht und Wirtschaft[47] angeboten. Es ist im obigen Sinne als "Schnittstellenstudium" mit ca. 35 Prozent betriebs- und volkswirtschaftlichen sowie ca. 50 Prozent juristischen Inhalten und ca. 15 Prozent weiteren Schlüsselqualifikationen konzipiert.[48]. Eine Gleichwertigkeit zum regulären, generalistischen österreichischen Jurastudium mit dem Ausbildungsziel Anwalt oder Richter, dürfte daraus nicht folgen. Vielmehr scheint Ausbildungsziel, wie auch im weit überwiegenden Teil deutscher LL.B.-Studiengänge, die Befähigung zu bestimmten Tätigkeiten mit starken juristischen Bezügen in Wirtschaftsunternehmen zu sein.

Der häufig ablehnenden Haltung juristischer Fakultäten zum Trotz hat sich im Jahr 2011 immerhin der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags grundsätzlich dafür ausgesprochen, Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelors zur Anwaltsprüfung zuzulassen, sofern sie diesen nach erfolgreichem Abschluss eines vierjährigen, generalistisch ausgestalteten juristischen Studiums erworben haben.[49] Beim Wort genommen wäre danach sowohl der Weg geebnet für eine bolognakonforme Juristenausbildung in österreichischem Recht als auch für die Konzeption einer künftigen Ausbildung von Juristinnen und Juristen, welche, ähnlich der allerdings in Bachelor- und Masterphase aufgeteilten deutsch-polnischen Juristenausbildung an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)[50], im Recht Österreichs und etwa eines Nachbarlandes erfolgen und zur österreichischen Anwaltszulassung führen könnte. Als "Doppel-Ausbildung" mag es dann auch gerechtfertigt erscheinen, diese entsprechend konsekutiv auszugestalten, sodass schließlich ein gleichsam promotionsbefähigender LL.M. als Abschluss eines entsprechenden konsekutiven Studiengangs potentiell eine alternative Voraussetzung für die Anwaltsprüfung sein könnte. Auf Deutschland bezogen würde so über das Zulassungsverfahren im Gesetz über europäische Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) eine zusätzliche Möglichkeit zur Anwaltszulassung ohne deutsches Staatsexamen eröffnet. (Wobei die Ausbildung dadurch nicht beschleunigt wird, da auch in der österreichischen Juristenausbildung eine mehrjährige praktische Lehrzeit der Anwaltsprüfung, der späteren Anwaltszulassung in Deutschland eine mehrjährige Anwaltstätigkeit in Österreich und erneut eine Zulassungsprüfung in Deutschland vorausgeht.)

Schweiz

Die Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz bietet einen Bachelor-Studiengang der Rechtswissenschaften[51] sowie die ZHAW (Fachhochschule Zürich)in Wirtschaftsrecht[52] an . Ebenso haben die Universitäten von Fribourg, Basel, Bern, Luzern und Zürich einen sechs Semester dauernden, in Modulen strukturierten Bachelorstudiengang der Rechtswissenschaften eingeführt, allerdings wird dieser Abschluss nicht mit LL.B., sondern mit B Law abgekürzt.[53] Inhaltlich umfasst das Studium nach dem Hagener Modell die drei grundlegenden Rechtsgebiete Zivil-, Straf- und öffentliches Recht.

Angelsächsischer Rechtskreis (Common Law)

Literatur

  • Claus Dieter Classen: Juristische Bachelor- und Masterabschlüsse - neue Wege der Juristenausbildung. Eine protokollarische Dokumentation, Greifswald 2001, Ernst-Moritz-Arndt-Universität, ISBN 3-86006-171-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V.: Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde (abgerufen am 30. März 2011)
  2. Bachelor und Master: Universität Greifswald verzichtet auf Akkreditierungen
  3. Vgl. Bachelor of Laws in Greifswald geschlossen
  4. Erste Bachelor of Laws-Absolventen an der Fernuni Hagen
  5. Curriculum LL.B.
  6. Curriculum LL.M.
  7. Hartmann, Baccalaureus und Magister Juris - was tun damit?
  8. Universität Hamburg (Hrsg.), Baccalaureus Juris & Magister Juris
  9. Bachelorstudiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Hamburg
  10. http://www.hs-fulda.de/index.php?id=445
  11. http://www.hs-fulda.de/index.php?id=8778
  12. http://www.htwg-konstanz.de/Wirtschaftsrecht.3681.0.html
  13. Wirtschaftsrecht (LL.B.)
  14. Rechtsmanagement (LL.B.)
  15. Recht-Ius (LL.B.)
  16. Näheres zur Konzeption des Studiengangs bei Hans Paul Prümm, Warum juristische Grundlagenfächer im Ius-Studiengang so wichtig sind, dass sie Pflichtmodule sein müssen (PDF-Datei; 2,03 MB) in: LL.B., 2011, S. 25–31.
  17. Universität Rostock: LL.B. Wirtschaft, Gesellschaft, Recht - Good Governance
  18. Näheres zu Entwicklung und Aufbau des Studiengangs bei Benjamin Tobias Lahusen, Good Governance in Rostock (PDF-Datei; 4,37 MB) in: LL.B., 2012, S. 48–52.
  19. http://www.law-school.de/jurastudium.html?&L=0
  20. http://www.ebs.edu/jura-studium.html
  21. Informationsrecht (LL.B.). auf der Webseite der Hochschule Darmstadt
  22. http://www.llb.iri-hannover.de/
  23. vgl. Prümm und Lahusen, jeweils a.a.O.
  24. dazu auch Prümm, Juristische akademische Grundausbildung (auch) an Fachhochschulen (PDF-Datei; 452 kB)
  25. vgl. Programm der Humboldt European Law School
  26. Bologna-Prozess und deutsche Juristenausbildung; Berichte des Ausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung
  27. http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/studium/bachelor_laws
  28. http://www.unternehmensjurist.uni-mannheim.de/startseite/index.html
  29. http://www.uni-oldenburg.de/studium/30135.html?id_studg=331
  30. http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/index.php?id=273
  31. http://www.jura.uos.de/html/195.htm
  32. http://www.dewr.de/
  33. http://www.fh-gelsenkirchen.de/fb10
  34. http://www.hs-rm.de/wbs/ueber-uns/index.html
  35. http://www.wiso.fh-osnabrueck.de/wir-ba.html
  36. http://www.fh-schmalkalden.de/Wirtschaftsrecht.html
  37. http://www.htw-berlin.de/
  38. http://www.hs-wismar.de/528+M54a708de802.html
  39. http://www.hs-fulda.de/index.php?id=445
  40. http://www.blindow-gruppe.de/index.php?type=ausbildung&BID=64
  41. http://www.rfh-koeln.de/de/Studienangebote/Wirtschaft/WR/index.php?navid=14
  42. http://fhdw.de/Startseite-FHDW-in-Paderborn.aspx
  43. http://www.fh-westkueste.de/
  44. http://www.bachelor-studium.net/bachelor-of-laws.html
  45. http://www.wu-wien.ac.at/lehre/guidebachelor
  46. http://www.llb.jku.at/
  47. http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=31927
  48. Vgl. 135. Curriculum für das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft an der Universität Salzburg (Version 2011), S. 3 ff.
  49. http://karrierenews.diepresse.com/home/karrieretrends/juristen/697345/Interview_Auch-Bachelor-zum-Anwalt-zulassen
  50. http://www.rewi.europa-uni.de/gplaw
  51. http://www.bachelorlaw.ch/
  52. http://www.zhaw.ch/de/management/studium/bachelorstudiengaenge/wirtschaftsrecht.html
  53. http://www.unilu.ch/deu/rechtswissenschaft_159932.aspx
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