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Babysitter

Aus Jewiki
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Ein Babysitter (eng. „Kinderhüter“) ist eine Person, die sich um Babys und Kleinkinder kümmert, welche nicht deren eigene Kinder sind.

Babysitter betreuen die Kinder stundenweise, während die Eltern außer Haus sind, meistens in den Abendstunden und nachts, teilweise aber auch tagsüber. Oft sind es Schüler und Studenten, die diese Tätigkeit ausüben, um damit etwas Geld zu verdienen, aber zunehmend auch Senioren. Häufig kommen die Babysitter auch aus der Familie, der näheren Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis. Die Länge der Arbeitszeit, die Dauer der Beschäftigung und der Lohn werden meist mündlich vereinbart. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird üblicherweise nicht abgeschlossen. Babysitter ist keine Berufsbezeichnung. In Städten gibt es Agenturen, die Babysitter gegen Bezahlung vermitteln.

Die ganztägige Betreuung von Säuglingen und Kleinkindern im Haushalt der Eltern wird in der Regel von so genannten Kinderfrauen übernommen. Werden die Kinder tagsüber im Haushalt der Betreuungsperson versorgt, lautet die übliche Bezeichnung Tagesmutter.

Babysitter-Diplom

Das „Babysitter-Diplom“ ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Babysitting-Kurs. Es kann bei der örtlichen Familienbildungsstätte (FBS) oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) absolviert werden. Dies ermöglicht Eltern eine bessere Einschätzung der Kompetenzen des Babysitters. Die Ausbildung besteht in der Regel in einem 8-stündiger Erste-Hilfe-Kurs mit dem Schwerpunkt Kleinkind/Säugling. Außerdem werden Informationen über Ernährung, Verhaltensweisen, Wickeln und Beschäftigung von Kindern sowie über rechtliche Grundlagen eines Babysitters vermittelt.

Babysitteragentur

Eine Babysitteragentur übernimmt die Vermittlung von qualifizierten Babysittern. Vorteile für die Eltern sind vor allem Zeitersparnis. Die Agentur sucht einen geeigneten Babysitter für die Familie. Der Babysitter verfügt über eine pädagogische Ausbildung und ist somit steuerlich absetzbar. Falls der Babysitter ausfällt, kümmert sich die Agentur um geeigneten Ersatz. Bei den meisten Agenturen ist der Babysitter auch Haftpflichtversichert.

Heute gibt es auch soziale Plattformen im Internet, wo sich Eltern und Babysitter online treffen können. Dies wirkt sich positiv auf beide aus, da keine Argenturgebühren für die Eltern anfallen und Babysitter somit über soziale Netzwerke wie Facebook Mund-Propaganda schaffen können[1].

Siehe auch

Literatur

  • Almuth Bartl (Autor), Giulia Orecchia: Das Babysitter Handbuch. Alles was ein Babysitter wissen sollte. Moses, Kempten 2000. ISBN 3-8977-7017-2.
  • Mechthild Günster: Babysitten - Dein erster Job. Ellermann, Hamburg 2000. ISBN 3-7707-3118-2.
  • Kathrin Kleinjung: Babysitters Handbuch. Ein unentbehrlicher Ratgeber für jeden Babysitter, In: Bastei-Lübbe-Taschenbuch Band 66098. Lübbe, Bergisch Gladbach 1985. ISBN 3-404-66098-6 (Lizenz des Steinheim-Verlags München).

Einzelnachweise

  1. Babysitter-Plattform, Artikel aus Die Welt.

Weblink

Wiktionary: Babysitter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Thema Geschwister – kindergesundheit-info.de: unabhängiges Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Babysitter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.