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Losverfahren

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Das Losverfahren ist ein Verfahren zur Herbeiführung einer Entscheidung nach dem Zufallsprinzip.

Generell wird das Losverfahren dort angewandt, wo jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint.

Angewandt wird es zum Beispiel bei der Zuteilung von Studienplätzen, bei der Einberufung von Wehrpflichtigen, bei der Zuteilung von knappen Gütern, bei der Festlegung von Partien und Startplätzen im Sport.

Zuteilung von Gütern

Landverteilung

Im 47. Kapitel des alttestamentlichen Buchs Ezechiel steht neben den Gerechtigkeitsvorstellungen auch die aus den Satzungen Moses abgeleiteten Vorstellungen zur Landverheißung:

„Dieses Land sollt ihr nach den Stämmen Israels unter euch verteilen. Ihr sollt es als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremden, die unter euch weilen und unter euch Söhne gezeugt haben. Sie sollen euch gelten wie eingeborne Israeliten; mit euch sollen sie inmitten der Stämme Israels ihren Erbbesitz durchs Los erhalten. In dem Stamme, bei dem der Fremdling weilt, dort sollt ihr ihm seinen Erbbesitz geben, spricht Gott der Herr.“

Mit dem „Fremden“ ist hier der sogenannte Beisasse gemeint, ein nicht-jüdischer Einwohner, der sich im Herrschaftsbereich israelischer Stämme befindet. Das Losverfahren soll sicherstellen, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt wird.

Im antiken Griechenland war ein Kleruch ein Ansiedler, der ein Stück Land, das im Krieg erobert worden war, vom Staat in einem Losverfahren erhielt.

Tacitus erwähnte, dass die Feldmark unter den Bauern per Losverfahren aufgeteilt wurde. Im Hochmittelalter gerieten viele Markgenossenschaften unter den Druck der benachbarten adligen Herren; die meisten wurden im Laufe der Zeit aufgelöst und ehemaligen Mitglieder gerieten in grundherrliche Abhängigkeit. Eine Gegenstrategie der Markgenossen war die Wahl eines mächtigen Fürsten oder Grafen aus der Umgebung zum Schirmvogt. Heute existiert in Deutschland noch die Freimarkung Osing, die als einzige Allmende in Europa noch ein Losverfahren für die Verteilung unter den Rechteinhabern anwendet.

Aufteilung von Betriebsmitteln

Beim Nahverkehr in Mannheim wurden in den 1960er Jahren im Zuge der Teilung der Betriebe im Losverfahren 46 Triebwagen nach Ludwigshafen abgegeben.

Verteilung von Gütern

Käseverlosung im Justistal

Beim alljährlich stattfindenden Käseteilet im schweizerischen Justistal werden die im Sommer hergestellten Käselaibe durch ein spezielles Losverfahren an die Viehbesitzer verteilt, die sie dann weiterverkaufen können. Die Käselaibe werden aus den Vorratshäusern geholt und pro Los aufgetürmt. 1 Los hat 4 Säume zu je 400 Pfund Milch. 1 Los entspricht außerdem 140 bis 150 Pfund Käse, das sind etwa 6-7 Laibe à ca. 23 Pfund. Wenn eine Kuh während der gesamten Alpsaison 3000 Pfund Milch liefert, stehen dem Besitzer bei der Chästeilet 7,5 Säume Käse zu, also 1 Los plus 3,5 Säume.

Eintrittskarten

Bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 überstieg bereits nach 48 Stunden der Verkaufsphase die Nachfrage das Angebot. Jeder konnte über ein Losverfahren für sieben Spiele jeweils maximal vier Eintrittskarten erhalten. Es erfolgte keine Bearbeitung in einer chronologischen Reihenfolge. Nach einem TÜV-geprüften Verfahren und unter notarieller Aufsicht wurde die erste Bestellphase verlost.

Bei Utada Hikarus Tour durch Japan im Jahr 2006 wurden die Karten auf Grund der großen Nachfrage anfänglich durch ein Losverfahren verteilt.

Häufig verwendet wird das Losverfahren bei den Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, damit der Gewinner aus der Gruppe aller Teilnehmer bei völlig gleichen Chancen gezogen wird.

Zuteilung von Privilegien

Aufenthaltsbewilligungen

Die Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischen Wirtschaftsraum sah im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-Bürger im steuergünstigen Fürstentum ihren Wohnsitz nehmen würden, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 64 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt, davon 56 an Berufstätige und acht an nicht Berufstätige. Von den erstgenannten wird die Hälfte nach wenig transparenten Kriterien „nach den Bedürfnissen der Wirtschaft“, die andere Hälfte und die Bewilligungen für nicht Berufstätige auf Drängen der Europäischen Union in einem Losverfahren vergeben.

Studienplätze

Die deutsche Stiftung für Hochschulzulassung verteilt die Studienplätze unter den Bewerbern mit bspw. Abiturschnitt 1,9 und 3 Wartesemestern per Losverfahren. Bei den Wartesemestern wird zunächst nach Wartesemester sortiert, nachgeordnet nach Note, schließlich nach Loswert. Bei den Kandidaten mit 10 Wartesemestern und einem Notenschnitt von 3,3 entschied das Los über die Verteilung der verbliebenen Studienplätze. Haben zwei Bewerber die gleiche Durchschnittsnote, gelten die folgenden nachrangigen Kriterien in dieser Reihenfolge: Wartezeit, Dienst. Haben beide Bewerber exakt die gleichen Kriterien, entscheidet das Los.

Öffentliche Einrichtungen

Nach den Gemeindeordnungen der Länder haben alle Einwohner der Gemeinde grundsätzlich einen Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde. Einschränkungen können sich aus dem Widmungszweck oder aus der Benutzungsordnung ergeben. Wenn die Nachfrage die Kapazität der Einrichtung übersteigt, muss wegen des Gleichheitsgrundsatzes das Auswahlverfahren nach objektiven Kriterien gestaltet werden. Zulässig sind beispielsweise das so genannte „Windhundprinzip“ (Prioritätsprinzip, Vorrang hat der, der zuerst da war), das Rotationsprinzip oder das Losverfahren.

Ersatz für Wahlverfahren

Siehe auch

Altes Testament

Biblische Texte erzählen, wie Saul zum ersten König Israels bestimmt wird: Ein Prophet (Samuel) salbt ihn im Auftrag Gottes (1. Samuel 9 - 10,15); es wird ein Losverfahren durchgeführt (1. Samuel 10,17-20); körperliche Größe wird ebenfalls als Kriterium genannt (1. Samuel 10,23f.).

Antikes Griechenland

Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. In der entwickelten Demokratie wurden schließlich fast alle Ämter durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt.

Im Rahmen der kleisthenischen Reformen wurden ab 487 v. Chr. die Archonten per Losentscheid bestimmt, womit allerdings das Archontat an Ansehen und Gewicht verlor. Die Volksversammlung, der alle männlichen Athener Bürger angehörten, bestimmte durch Losverfahren für jede der Phylen fünfzig Abgesandte in den „Rat der Fünfhundert".

Regiert wurde die Polis genau genommen nicht vom Rat der 500, sondern von der Prytanie. Diese bestand aus 50 Personen und wechselte alle 36 Tage ihre Besetzung. Die Prytanie wurde vom Prytanen geleitet, der jeden Tag aufs Neue durch Losentscheid unter den Mitgliedern der Prytanie ermittelt wurde.

Römisches Reich

Im Römischen Reich wählte der Pontifex maximus aus dem Volk 20 geeignete Kandidatinnen aus, aus denen die neue Vestalin durch Losverfahren ermittelt wurde. Über das Berufungsverfahren selbst ist wenig bekannt. Gellius gibt an, zu diesem Thema lediglich ein älteres Gesetz unbestimmten Datums gefunden zu haben, das hierüber Auskunft gibt (Noctes Atticae 1.12.10). Demnach wählte der Pontifex maximus zunächst aus dem Volk 20 geeignete Kandidatinnen aus, aus denen die neue Vestalin durch Losverfahren ermittelt wurde.

Zu Gellius’ Lebzeiten wurde dieses Verfahren jedoch nicht mehr angewendet, sondern es war nun üblich, dass Angehörige der Oberschicht dem Pontifex maximus von sich aus ihre Töchter für das Priesteramt anboten. Allerdings gab es in der Kaiserzeit häufig Schwierigkeiten, eine vakante Vestalinnenstelle neu zu besetzen, da sich nur wenige Familien tatsächlich bereit erklärten, eine Tochter für dieses Amt herzugeben.

Italienische Republiken

Die Venezianische Dogen-Wahl war eine Abfolge von Verhältniswahl, Mehrheitswahl und Losverfahren. Das Verfahren der Dogenwahl wurde im Laufe der Zeit immer komplizierter. Wählbar waren Mitglieder des Großen Rates, von denen jeder eine Loskugel in einer Urne deponierte. Auf dem Markusplatz wurde ein etwa zehnjähriger Knabe (Ballottino) ausgesucht, der aus der Urne 30 Loskugeln zog.

Die Genuesen entdeckten im 15. Jahrhundert das Lotto als Mittel zur Geldbeschaffung. Ursprünglich diente das Los dazu, um jährlich die Ratsmitglieder neu zu bestimmen. Die Genueser schrieben zu diesem Zweck neunzig Namen auf Zettel und zogen verdeckt fünf aus diesen neunzig. Aus der Bestimmung des Stadtrates entwickelte sich ein reger Wettbetrieb, aus dem sich später das Lotto entwickelte, in dem die Namen durch Zahlen ersetzt wurden, das erste „5 aus 90“.

Deutsches Reich

Das Losverfahren wurde auch für die Bestimmung von Bürgermeistern eingesetzt. So wurde Karl Konstanz Viktor Fellner durch Losverfahren (Kugelung) als Älterer Bürgermeister der Freien Stadt Frankfurt für das Jahr 1866 bestimmt.

Eine Kugelung oder Ballotage ist eine geheime Abstimmung mit weißen und schwarzen Kugeln. Sie wird meistens bei einer Kooptation oder Stichwahl verwendet. Die Ballotage wurde zuerst im frühen Mittelalter von den Benediktinern zur Abtwahl eingeführt. In akademischen Gremien sowie in der Freimaurerei ist sie teilweise heute noch üblich.

Schweiz

Im Kanton Basel-Landschaft musste bei den Schweizer Parlamentswahlen 1939 das Los zwischen den beiden Nationalrats-Kandidaten Hugo Gschwind (Katholisch-Konservative) und Walter Hilfiker (Sozialdemokraten) entscheiden. Grund dafür war, dass beide Kandidaten in den Nationalrat gewählt worden waren, aber dem Regierungsrat des Kantons angehörten und nur ein Mitglied des Regierungsrats in den Nationalrat gewählt werden konnte.[1] Bei den Schweizer Parlamentswahlen 2011 erzielten im Kanton Tessin zwei Kandidaten der CVP für den Nationalrat genau gleich viele Stimmen, so dass ebenfalls ein Losentscheid gefällt wurde.[2]

Bohnenkönig

Schweizer Dreikönigskuchen, 2006

Am Dreikönigstag wird in manchen Ländern der so genannte Bohnenkönig durch Wahl oder, häufiger, durch Los ermittelt. Eines der verbreiteten Losverfahren besteht in der Verteilung eines Kuchens, in den eine Bohne eingebacken ist. Demjenigen, in dessen Kuchenstück sich die Bohne findet, fällt damit das Königsamt zu, daher der Name „Bohnenkönig“.

Heutige Reformbestrebungen

Der Berliner Publizist Florian Felix Weyh regt 2007 in seinem Buch Die letzte Wahl die Auswahl der Abgeordneten aus der Gesamtbevölkerung per Los an, was ein absolut repräsentatives Parlament zustande bringe. In die Verlosung der Mandate können die Medien nicht eingreifen. Die 600 Zufallsdelegierten könnten sich darüber hinaus unbeeinflusst einen Eindruck von den Bewerbern um Regierungsämter machen. Nach seinem Vorschlag sind in einem Verlosungscomputer alle Deutschen gespeichert, die den Kriterien des unabhängigen Wahlkomitees genügen, d. h. rund 62 Millionen Namen, aus denen 600 Abgeordnete gezogen werden. Die individuelle Gewinnchance falle mit 1:103.333 besser aus als bei jeder Lotterie. Wie beim Schöffenamt bestehe die Pflicht, das Mandat anzunehmen und nur sehr eng gefasste Ausnahmekriterien erlauben eine Ausnahme.

Bereits 2004 hatte der Journalist Timo Rieg in seinem Buch "Verbannung nach Helgoland" parlamentarische Beratung auf Basis von Zufallsauslosungen vorgeschlagen und sich dabei auf das etablierte Verfahren der Planungszellen bezogen. Im Gegensatz zu Weyhs Idee wird dabei kein Parlament auf Dauer, sondern nur für eine einzige Beratungsphase von etwa einer Woche gebildet. Ferner dominiert gem. Planungszellen-Idee nicht die Abstimmung, sondern das Gespräch in Kleingruppen und die Einigung.[3]

Durch das Verlosungsmodell kämen alle Bürger gleichberechtigt zum Zug, gerade auch diejenigen, die sich nicht nach der Macht drängen und deren Fähigkeiten bislang ungenutzt blieben. Jetzt gelängen nur die Drängler in die Politik, wodurch eine Kaste von Berufspolitikern entstand.

Anwendung im Sport

Beim Sport gibt es Beispiele, wo das Losverfahren nicht als die gerechteste Methode zur Ermittlung eines Siegers betrachtet wird.

Die Türkei qualifizierte sich für die Fußball-Weltmeisterschaft 1954 nach einem Sieg (1:0), einer Niederlage (1:4) und einem Unentschieden (2:2) im Entscheidungsspiel gegen Spanien über das Losverfahren. Heute wird die Zahl der erzielten Tore mit berücksichtigt und sogar, ob sie im Heimspiel oder im Auswärtsspiel erzielt wurden.

2005 erhielt mit dem 1. FSV Mainz 05 erstmals eine deutsche Mannschaft über die Fair-Play-Wertung die Berechtigung zur Teilnahme an der Qualifikationsrunde des UEFA-Cups. Als Fünfter der Fair-Play-Rangliste des Jahres 2005 setzte sich die Mannschaft beim Losverfahren gegen vier andere Konkurrenten durch.

Im Jahr 1970 schlug der deutsche Fußballschiedsrichter Karl Wald auf einem Verbandstag vor, Fußball-Partien, die im Laufe der regulären Spielzeit von 90 Minuten und auch nach einer 30-minütigen Verlängerung keinen sportlichen Sieger gefunden hatte, durch ein Elfmeterschießen zu einer Entscheidung zu bringen. Das damals übliche Losverfahren empfand er als ungerecht:

„So etwas war doch kein Sieg. Das war einfach nichts.“[4]

Im Viertelfinale des Europapokals der Landesmeister traf 1965 der 1. FC Köln auf den FC Liverpool. Nachdem das Hin- und Rückspiel jeweils torlos unentschieden endeten, wurde ein Entscheidungsspiel für den 24. März 1965 auf neutralem Boden in Rotterdam angesetzt. Dieses Spiel endete nach regulärer Spielzeit sowie der Verlängerung mit 2:2 unentschieden. Daraufhin kam es zu einem legendären Münzwurf des Schiedsrichters. Beim ersten Versuch blieb die geworfene Münze senkrecht im morastigen Boden stecken. Erst der zweite Wurf brachte die Entscheidung zugunsten Liverpools.

Angesichts solcher Spielentscheidungen äußerte sich Wald:

„Ich hatte immer das Gefühl, dass ich Recht hatte.“[4]

Einzelnachweise

  1. Losentscheid. In: Nationalratswahlen - Präzedenzfälle. Schweizerische Bundeskanzlei. Abgerufen am 5. Dezember 2011.
  2. So kurios wurde noch niemand in den Nationalrat gewählt. In: tagesanzeiger.ch. 25. November 2011. Abgerufen am 5. Dezember 2011.
  3. Demokratie für Deutschland
  4. 4,0 4,1 Elfmeterschießen: Ein Mann und sein Drama. Sueddeutsche, 11. Dezember 2008, abgerufen am 16. November 2012.

Literatur

  • Hubertus Buchstein: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU. Frankfurt/New York: Campus, 2009. ISBN 978-3-593-38729-1

Weblinks

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