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Ausgangssperre

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Der Begriff Ausgangssperre bezeichnet das politisch oder polizeilich verordnete Verbot, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten. Eine Ausgangssperre kann somit auch als eine Art Hausarrest bezeichnet werden.

Ausgangssperren sind häufig Teil von Notstandsgesetzen und dienen der Unterdrückung von politischen Aufständen und Demonstrationen. Sie werden allerdings auch zur Verhinderung der Ausbreitung von Seuchen ausgesprochen, siehe dazu Quarantäne, oder nach Naturkatastrophen zum Schutz vor Plünderungen verhängt.

Einige Gemeinden haben zur Vorbeugung gegen Jugendkriminalität Ausgangssperren für Jugendliche verhängt, etwa die Stadt Redruth in Großbritannien.[1]

Schweizer Militärstrafrecht

Die Ausgangssperre im schweizerischen Militärstrafrecht ist eine Disziplinarstrafe.

Mit der Ausgangssperre wird dem Fehlbaren verboten, den vom Kommandanten bezeichneten Unterkunftsbereich, außer zu dienstlichen Zwecken, zu verlassen. Der Besuch von Kantinen oder vergleichbaren Einrichtungen ist untersagt. Einschließung sowie Unterbringung in einem Arrestlokal sind nicht erlaubt. Die Ausgangssperre kann nur während des besoldeten Militärdienstes oder während des Friedensförderungsdienstes ausgesprochen und vollzogen werden; deshalb kann eine Ausgangssperre nur selten von den Organen der Militärjustiz verhängt werden, sondern in der Regel vom Kommandanten. Die Ausgangssperre kann für einen Zeitraum von 3 bis höchstens 15 Tagen verfügt werden. Allgemeiner Urlaub wird von der Ausgangssperre nicht betroffen. Der Vollzug beginnt mit der Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung (Art. 187 MStG).

Palästinensische Gebiete

Kommandanten israelischer Armeeeinheiten können Ausgangssperren aus Sicherheitsgründen anordnen. Sie werden meist im Zuge von Militäraktionen für das Einsatzgebiet verhängt um Protestaktionen und Flucht zu verhindern. Die Maßnahmen werden mittels Lautsprecherwagen angekündigt und immer wieder mit scharfer Munition durchgesetzt. Die Aufhebung dieser Sperren erfolgt normalerweise am Ende der Aktion, wird oft aber nicht offiziell verkündet. Während der Zweiten Intifada kam es jedoch zu ausgedehnten Ausgangssperren, bei denen man von kollektiver Bestrafung der Bewohner ausgehen kann. [2] So mussten in Nablus vom 18. Juni bis 31. Dezember 2002 die Bewohner fast 200 Tage lang im Haus bleiben, unterbrochen nur für wenige Stunden fürs Einkaufen.[3] Besonders betroffen waren die Flüchtlingslager, wo es den Bewohner der kleinen Häuser auch nicht erlaubt war, Balkone und Hinterhöfe zu benutzen. Als Zusatzmaßnahme gab es auch noch Stromabschaltungen.[4]

Weblinks

Wiktionary: Ausgangssperre – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ausgangssperre für britische Jugendliche, Tagesspiegel vom 9. Juli 2008
  2. 104 days of curfew in Nablus, The Electronic Intifada am 8. Oktober 2002
  3. A Day in the Life of Nablus Under Curfew, The Electronic Intifada am 1. März 2007
  4. Intifada: Palestine at the crossroads S 99f von Jamal Raji Nassar und Roger Heacock
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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