Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Auschwitzprozesse

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Übersicht zum KZ Auschwitz: Der Lagerkomplex Auschwitz hatte eine Doppelfunktion als Konzentrationslager und Vernichtungslager

Die Auschwitzprozesse waren die ab 1963 in der Bundesrepublik Deutschland geführten Gerichtsverfahren zur juristischen Aufarbeitung des Holocausts, insbesondere der NS-Verbrechen im KZ Auschwitz. Angeklagt waren Angehörige der SS-Wachmannschaften in diesem größten aller nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager. Während der deutschen Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg waren dort zwischen 1940 und 1945 mehr als eine Million Menschen – vor allem Juden – aus ganz Europa ermordet worden.

In den Nachkriegsjahren wurde eine strafrechtliche Aufarbeitung in der Bundesrepublik zunächst durch den Streit darüber blockiert, welches Recht hierbei angewandt werden konnte. Es wurde schließlich auf Grundlage jener Teile des zivilen Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung verhandelt, welche sowohl in der Zeit, in der die Verbrechen stattfanden, als auch nun in der Bundesrepublik gültig waren. So konnten lediglich Täter verurteilt werden, denen sich eine Mordbeteiligung unmittelbar nachweisen ließ. Dies war nach der nunmehr vergangenen Zeit und der von vornherein mitgeplanten Vermeidung und Vernichtung von Beweisen und Zeugen oft nicht mehr möglich.

Urteile ergingen unter anderem in den sechs Strafprozessen vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963–1965 (erster Auschwitzprozess), 1965/66 (zweiter Auschwitzprozess) und 1967/68 (dritter Auschwitzprozess) sowie in drei Nachfolgeprozessen in den 1970er-Jahren. Außerhalb Deutschlands fanden bereits früher und auch weiter Prozesse dieser Art statt, etwa der Krakauer Auschwitzprozess. Bei diesem wurde der ehemalige Lagerkommandant Rudolf Höß 1947 in Polen verurteilt und hingerichtet. Der Eichmann-Prozess endete 1961 in Jerusalem mit einem Todesurteil gegen Adolf Eichmann, den Organisator der Transporte aus den besetzten Ländern in die Vernichtungslager.

Der erste Auschwitzprozess in der Bundesrepublik begann in Frankfurt am Main am 20. Dezember 1963 und dauerte 20 Monate. Bei der Urteilsverkündung, die am 19. August 1965 begann, erhielten sechs Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vierzehn Jahren und einer eine zehnjährige Jugendstrafe. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Infolge einer veränderten Rechtsauffassung kam es seit 2015 in Deutschland zu mehreren erstinstanzlichen Prozessen gegen frühere SS-Männer im Konzentrationslager Auschwitz, denen keine konkrete Mordtat nachzuweisen war. Verhandelt wurde daher ihre Beihilfe und ihr Tatanteil an dem Massenmord.

Vorgeschichte

Die bundesdeutsche Aufarbeitung der NS-Verbrechen durch die Justiz begann erst 1950 mit dem Gesetz Nr. 13 des Rats der Hohen Kommissare, welches die Einschränkungen in der Verfolgung von NS-Verbrechern durch die Bundesrepublik aufhob. Zunächst wurden nur Verbrechen verhandelt, die von Deutschen an Deutschen begangen worden waren. Bis zum Jahre 1952 wurden 5.678 Angeklagte rechtskräftig verurteilt. Nach dieser anfänglichen Welle von Verfahren nahm die Anzahl der Verfahren von 44 im Jahre 1954 auf fast die Hälfte im Jahre 1956 ab.

Vorausgegangen waren der alliierte Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und insbesondere unter den Folgeverfahren in Nürnberg der Kriegsverbrecher-Prozess vor einem amerikanischen Militärtribunal gegen das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS (SS-WVHA, zuständig für das gesamte KZ-System der NSDAP) fand Januar—November 1947 statt. Der darin angeklagte Spitzenfunktionär war dessen vormaliger Chef Oswald Pohl. Die Anklageschrift nannte vor allem die gemeinsame Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (Deren Grundlage war das Kontrollratsgesetz Nr. 10 über die Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.)

Eine Wende in der Strafverfolgung brachten die aus der Sowjetunion heimkehrenden Kriegsgefangenen, ehemalige Wehrmachts- und SS-Angehörige. Die Entschädigungsverfahren brachten neue Beweise ans Licht. Zudem erkannte man, dass eine große Anzahl von Verbrechen ungesühnt geblieben war und die Täter sich in Deutschland unter der Bevölkerung frei bewegten.

Aus dem Bedürfnis heraus, die Strafverfolgung der noch unbehelligten Täter zu koordinieren, wurde Ende 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet. Ihre Aufgabe war es zu Beginn, nationalsozialistische Tötungsverbrechen an Zivilpersonen außerhalb des Bundesgebietes aufzuklären. Es handelte sich dabei um Verbrechen, die außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen stattgefunden hatten, also in Konzentrationslagern oder sogenannten Jüdischen Wohnbezirken/Ghettos, außerdem die von den so genannten Einsatzgruppen begangenen massenhaften Tötungsdelikte.

Die Zentrale Stelle setzte vor dem förmlichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren an und führte Vorermittlungen. Sie sammelte und sortierte einschlägige Dokumente (Urkunden) und stellte den Verbleib der Täter fest, noch bevor ein Verfahren eröffnet war. Sollte es zum Verfahren kommen, so musste die Zentrale Stelle die Ermittlungen an die jeweilige Staatsanwaltschaft des Wohnortes des Täters abgeben, da sie selbst keine Anklage erheben konnte. Darüber hinaus sammelte sie alle in ihren Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in Form von Vernehmungsprotokollen und Dokumenten, um so bei folgenden Prozessen Doppelungen auszuschließen.

Schon seit 1956 gab es gewisse Strömungen zur Einrichtung der Zentralen Stelle. Anstoß für die Gründung im Jahr 1958 war unter anderem der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess. Der ehemalige SS-Oberführer Bernhard Fischer-Schweder, der 1941 Polizeidirektor in Memel war, hatte nach dem Krieg unter falschem Namen ein Flüchtlingslager nahe Ulm geleitet. Nachdem seine wahre Identität aufgedeckt worden war, wurde er entlassen. Er klagte auf Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Als die Presse über diesen Prozess berichtete, erkannte ihn ein Leser, der sich daran erinnerte, dass dieser Mann maßgeblich an Massenerschießungen von Juden zu Beginn des „Russlandfeldzuges“ mitgewirkt hatte. Das breite Medieninteresse am Ulmer Einsatzgruppen-Prozess und die Erkenntnis, dass viele NS-Verbrechen vor allem in Osteuropa bislang ungeahndet waren, gaben den Anstoß zur Gründung der Zentralen Stelle.

1959 wurden durch die Ludwigsburger Zentrale Stelle 400 Vorermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem gegen Einsatzgruppen des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS, die Staatspolizei und die Täter in den Konzentrationslagern.

Auschwitzprozesse in der Nachkriegszeit

Vorbereitungen

Es war nicht einfach, die Auschwitzprozesse in Frankfurt zu konzentrieren. Die damalige Justiz und Staatsanwaltschaft hätte lieber viele kleinere Einzelprozesse geführt. Erst der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer – als Jude und Sozialdemokrat 1933 selbst für drei Monate in Lagerhaft – sowie der Generalsekretär des Internationalen Auschwitzkomitees Hermann Langbein erreichten 1959 die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Landgericht Frankfurt am Main für die „Untersuchung und Entscheidung“ in der Strafsache gegen Auschwitz-Personal zu bestimmen (Gerichtsstandsbestimmung nach § 13a StPO).

Um den Auschwitzprozess zu ermöglichen, bedurfte es keiner spektakulären Geheimdienstaktionen wie vor dem Jerusalemer Eichmann-Prozess 1961/62. Vielmehr kam es auf die akribische Recherche und das Durchhaltevermögen derer an, die den Prozess auch zum Zweck der Vergangenheitsbewältigung vorantrieben. Denn es war keineswegs selbstverständlich, dass es überhaupt zu einem Verfahren kam. Eine zentrale Figur war Fritz Bauer.[1] Der hessische Generalstaatsanwalt war während des Prozesses zwar nicht im Sitzungssaal aktiv, nahm aber durch seine Weisungsbefugnis gegenüber nachgeordneten Staatsanwaltschaften Einfluss auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main.

Im Januar 1959 schickte der Journalist Thomas Gnielka Bauer sieben Schreiben zu, die er bei der Recherche zu einem anderen Thema entdeckt hatte. Ein Holocaust-Überlebender, Emil Wulkan, hatte die Blätter als „Souvenir“ aus dem brennenden Breslauer SS- und Polizeigericht mitgenommen. Es waren Erschießungslisten aus dem Lager Auschwitz, die detailliert die Tötung von Häftlingen dokumentierten. Unterzeichnet waren sie vom Lagerkommandanten Rudolf Höß und dem Namenskürzel seines Adjutanten Robert Mulka. Bauer leitete diese Beweisstücke an den Bundesgerichtshof und an die Zentrale Stelle in Ludwigsburg weiter. Den Generalbundesanwalt Max Güde ersuchte er, durch den BGH den Gerichtsstand bestimmen zu lassen.

Dem späteren Angeklagten Wilhelm Boger kam man 1958 durch eine Beschwerde auf die Spur, die der inhaftierte Adolf Rögner an die Staatsanwaltschaft Stuttgart gerichtet hatte. Dieser Beschwerde über die Beschlagnahmung seiner Medikamente fügte er eine Anzeige[2] gegen Wilhelm Boger bei, den ehemaligen Leiter des „Fluchtreferats“ der politischen Abteilung im Lager Auschwitz. Gegen ihn wurden in der Folge unauffällige Ermittlungen angeordnet, die allerdings im Sande verliefen. Rögner informierte des Weiteren das Internationale Auschwitz Komitee in Wien. Dieses bot der Staatsanwaltschaft Stuttgart Beweismittel an. Nachdem der Generalsekretär des Komitees, Hermann Langbein, der Anklagebehörde mangelndes Interesse unterstellt und elf weitere Zeugen gegen Wilhelm Boger ausfindig gemacht hatte, erließ das Amtsgericht Stuttgart am 2. Oktober 1958 auf Antrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Das Komitee half nicht nur im Fall Boger mit sachdienlichen Informationen. Es war auch maßgeblich daran beteiligt, Zeugen ausfindig zu machen, die in Deutschland gegen andere Angeklagte aussagen sollten.

Weitere Ermittlungen stellte die Zentrale Stelle in Ludwigsburg an. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April 1959, den Gerichtsstand beim Landgericht Frankfurt am Main zu bestimmen, leitete die dortige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Auschwitz-Personal ein. Stuttgart und Ludwigsburg gaben ihre Verfahren nach Frankfurt ab. Der Frankfurter Staatsanwaltschaft gelang es unter anderem den letzten Kommandanten von Auschwitz, Richard Baer, den Lager-Adjutanten Robert Mulka, und weitere Täter ausfindig zu machen. Das Frankfurter Ermittlungsverfahren wurde von den beiden Staatsanwälten Joachim Kügler (1926–2012) und Georg Friedrich Vogel (1926–2007) geleitet.

Im April 1963 reichte die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen 23 SS-Angehörige und einen Funktionshäftling beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Der Hauptangeklagte Richard Baer (Adjutant von Oswald Pohl im SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt und Lagerkommandant) starb im Juni 1963 in der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen den Angeklagten Hans Nierzwicki, Sanitätsdienstgrad im KZ Auschwitz, wurde aus Krankheitsgründen kurz vor Prozessbeginn abgetrennt. Nach fünf Jahren Ermittlungsarbeit und gerichtlicher Voruntersuchung mit circa 1.400 vernommenen Personen wurde am 16. April 1963 die öffentliche Klage erhoben. Untersuchungsrichter war im ersten Verfahren von Juli 1961 bis Oktober 1962 Landgerichtsrat Heinz Düx. Die Anklageschrift umfasste 700 Seiten und war von den drei Staatsanwälten Joachim Kügler, Georg Friedrich Vogel und Gerhard Wiese verfasst worden. Die Anklage benannte 252 Zeugen und legte viele Urkunden als Beweismittel vor. Dazu kamen 75 Aktenbände mit weiterem Beweismaterial. Dabei handelte es sich um Zeugenaussagen von Überlebenden, Dokumente aus Archiven und bei der Befreiung des Lagers beschlagnahmte Akten der Lagerkommandantur, die Fahrbefehle und Funksprüche enthielten.

Im Oktober 1963 wurde bekannt, dass der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehene Vorsitzende Richter, Hans Forester (* 1902), wegen Besorgnis der Befangenheit von seiner Tätigkeit entbunden wurde. Forester hatte durch eine Selbstanzeige bekundet, dass er als Jude von den Nationalsozialisten verfolgt worden war, sein Bruder im Vernichtungslager Majdanek ermordet wurde und seine Mutter im Ghetto Theresienstadt inhaftiert war. Durch die Selbstanzeige führte er den Beschluss des Landgerichts herbei, ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Bei ihrem Beschluss musste die zuständige Kammer die Sicht der Angeklagten berücksichtigen, bei einem Richter jüdischer Herkunft sei die gebotene Unabhängigkeit nicht gewährleistet.

Der erste Auschwitzprozess 1963 bis 1965

Der Saalbau (Bürgerhaus) Gallus in Frankfurt am Main, Ort der Verhandlungen des 1. Auschwitzprozesses von April 1964 bis August 1965

Ab 20. Dezember 1963 wurde im Frankfurter Rathaus Römer (Saal der Stadtverordneten) und später im Saalbau (Bürgerhaus) Gallus der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte unter der Leitung des Richters Hans Hofmeyer geführt. Es waren drei Richter und sechs Geschworene (sowie zwei Ergänzungsrichter und fünf Ersatzgeschworene), vier Staatsanwälte, drei Nebenklagevertreter, 19 Verteidiger und 22 Angeklagte beteiligt. Zwei Angeklagte schieden im Verlauf des Verfahrens wegen Krankheit aus: der ehemalige Sanitätsdienstgrad Gerhard Neubert und der ehemalige Blockführer Heinrich Bischoff.

Die auf zwölf Verhandlungstage angesetzte Vernehmung der Angeklagten zu Person und Sache blieb praktisch ohne Ergebnis. Die Angeklagten schützten sich gegenseitig, wohl nicht zuletzt aus der Sorge heraus, sich selbst zu belasten oder bei Aussagen gegen die Mitangeklagten von jenen dann wiederum belastet zu werden. Im Verlaufe des Prozesses wurden Gutachter gehört, die sich unter anderem mit der Organisationsstruktur der SS und dem Aufbau von Konzentrationslagern beschäftigt hatten. Ein wesentlicher Punkt war die Ausräumung des Entschuldigungsgrunds von „Befehl und Gehorsam“. Die Gutachter stellten fest, dass nachweislich kein SS-Mann mit dem Tode bestraft worden ist, wenn er die Vernichtungsbefehle nicht ausgeführt hat. Auch die Verteidigung fand keinen entsprechenden Fall.

Für die Zeugen, die die Lagerhaft überlebt hatten, waren die Aussagen äußerst belastend.[3] Sie durchlebten nach zwanzig Jahren die schrecklichen Ereignisse noch einmal. Zudem wurden sie durch die Verteidigung unter Druck gesetzt, indem man am Wahrheitsgehalt ihrer Berichte zweifelte. Häufig musste eine Pause eingelegt werden, weil ein Zeuge die Grenze seiner Belastbarkeit erreicht hatte. Die Aussagen der ehemaligen Häftlinge riefen Bestürzung und Fassungslosigkeit im Publikum hervor.

Neben den Zeugen, die unter der SS gelitten hatten, wurden auch ehemalige SS-Angehörige befragt. Es waren meist Vorgesetzte, die bereits verurteilt und teils auf freiem Fuß waren. Sie vermieden es, die Angeklagten direkt zu belasten, berichteten aber über die Verhältnisse im Lager.

Insgesamt wurden 360 Zeugen vernommen. Ein wichtiges Beweismittel waren die Aufzeichnungen des Lagerkommandanten Rudolf Höß, die dieser in polnischer Untersuchungshaft geschrieben hatte. Um eine genaue Überprüfung der Aussagen zu ermöglichen, wurde ein Ortstermin nötig. Da zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen bestanden, war es schwer, dies auf dem offiziellen Dienstweg zu erledigen. Schließlich reiste eine Delegation nach Polen und nahm das Lager zwei Tage lang in Augenschein. Im Stammlager Auschwitz war in den erhalten gebliebenen Blöcken im Jahr 1947 ein staatliches Museum eingerichtet worden.

Am 6. Mai 1965, nach 154 Prozesstagen, wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Plädoyers der Anklagevertreter, der Nebenklagevertreter und der Verteidigung nahmen 22 Verhandlungstage in Anspruch.

Die am 19. August 1965 begonnene Urteilsverkündung dauerte zwei Tage. Nach 183 Verhandlungstagen war die „Strafsache gegen Mulka und andere“, wie sie nach Robert Mulka, dem Ranghöchsten der Angeklagten, benannt war, abgeschlossen.

Die Urteile lauteten auf sechs lebenslange Zuchthausstrafen, eine zehnjährige Jugendstrafe (der Angeklagte Hans Stark war erst 19 Jahre alt, als er nach Auschwitz kam) und zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vierzehn Jahren. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Die Urteile 1965

Angeklagter Funktion Straftat Urteil
Stefan Baretzki Blockführer Mord in fünf Fällen

Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in elf Fällen an mindestens 10.050 Menschen)

lebenslang, zusätzlich acht Jahre Zuchthaus
Emil Bednarek Funktionshäftling Mord in 14 Fällen lebenslang
Wilhelm Boger Lager-Gestapo Mord in fünf Fällen

Gemeinschaftlicher Mord in 109 Fällen

Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (an mindestens 1.010 Menschen)

lebenslang, zusätzlich 15 Jahre Zuchthaus
Arthur Breitwieser Häftlingsbekleidungskammer Freispruch aus Mangel an Beweisen
Pery Broad Lager-Gestapo Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in 22 Fällen an mindestens 2.000 Menschen) vier Jahre Zuchthaus
Victor Capesius Apotheker Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in vier Fällen an mindestens 8.000 Menschen) neun Jahre Zuchthaus
Klaus Dylewski Lager-Gestapo Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in 32 Fällen an mindestens 1.500 Menschen) fünf Jahre Zuchthaus
Willy Frank Leiter der SS-Zahnstation Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in sechs Fällen an mindestens 6.000 Menschen) sieben Jahre Zuchthaus
Emil Hantl Sanitätsdienstgrad Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in 42 Fällen an mindestens 340 Menschen) dreieinhalb Jahre Zuchthaus
Karl Höcker Adjutant des Lagerkommandanten Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in drei Fällen an mindestens 3.000 Menschen) sieben Jahre Zuchthaus
Franz Hofmann Schutzhaftlagerführer Mord in einem Fall

Gemeinschaftlicher Mord (in 33 Fällen an mindestens 2.250 Menschen)

lebenslang
Oswald Kaduk Rapportführer Mord in zehn Fällen

Gemeinschaftlicher Mord (in zwei Fällen an mindestens 1.002 Menschen)

lebenslang
Josef Klehr Sanitätsdienstgrad Mord in 475 Fällen

Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in sechs Fällen an mindestens 2.730 Menschen)

lebenslang, zusätzlich 15 Jahre Zuchthaus
Franz Lucas Lagerarzt Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in vier Fällen an mindestens 4.000 Menschen) 3,25 Jahre Zuchthaus

Nach Revisionsverfahren Freispruch

Robert Mulka Adjutant des Lagerkommandanten Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in vier Fällen an mindestens 3.000 Menschen) 14 Jahre Zuchthaus
Willi Schatz SS-Zahnarzt Freispruch mangels Zweifelsfreiheit
Herbert Scherpe Sanitätsdienstgrad Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in 200 Fällen an mindestens 700 Menschen) 4,5 Jahre Zuchthaus
Bruno Schlage Blockführer Gemeinschaftliche Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord (in 80 Fällen) sechs Jahre Zuchthaus
Johann Schoberth Lager-Gestapo Freispruch aus Mangel an Beweisen
Hans Stark Lager-Gestapo Gemeinschaftlicher Mord (in 44 Fällen an mindestens 300 Menschen) zehn Jahre Jugendstrafe

Hantl und Scherpe hatten ihre Strafe bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt. In den anderen 16 Fällen, in denen eine Zuchthausstrafe verhängt wurde, legte die Verteidigung Revision ein. Durch den BGH wurden 15 Urteile am 20. Februar 1969 bestätigt. Lediglich Franz Lucas wurde am 8. Oktober 1970 durch das Landgericht Frankfurt am Main freigesprochen, da ihm seine Einlassung, sich im vermeintlichen (irrtümlich angenommenen) Notstand (Putativnotstand) an den Selektionen beteiligt zu haben, nicht widerlegt werden konnte.

Die Stimmung beim Prozess und auch in der deutschen Öffentlichkeit 1963 beschreibt die Tatsache, dass einige Polizisten salutierten, als die angeklagten ehemaligen SS-Angehörigen den Gerichtssaal verließen.

Der Lagerkommandant Rudolf Höß, dem von den Angeklagten die alleinige strafrechtliche Verantwortung angelastet wurde, wurde bereits 1947 in Polen zum Tode verurteilt und hingerichtet. Richard Baer, dessen Nachfolger im Amt und letzter Kommandant bis 1945, sollte eigentlich der Hauptangeklagte sein, starb aber vor Beginn des Hauptverfahrens in der Untersuchungshaft am 17. Juni 1963 an Herz-Kreislauf-Versagen.

Akten und Tonaufnahmen der Zeugenaussagen des ersten Auschwitzprozesses

Die Aussagen von 318 Zeugen im Prozess wurden vom Gericht auf Tonband aufgezeichnet und nach dem Ende des Prozesses von Hessens Justizminister Lauritz Lauritzen (SPD) vor der Vernichtung bewahrt. Fast fünfzig Jahre später wurden sie von Mitarbeitern des Frankfurter Fritz-Bauer-Instituts aufbereitet und im Internet frei zugänglich bereitgestellt.[4][5]

Ende Oktober 2017 wurden die Verfahrensunterlagen und Tonaufnahmen in die Liste des Weltdokumentenerbes (Memory of the World) der UNESCO aufgenommen.[6] Die Tonaufnahmen wurden auch in der von Janusch Kozminski erstellten Dokumentation 183 Tage – Der Auschwitz-Prozess verwendet.[7]

Der zweite Auschwitzprozess von 1965 bis 1966

Der zweite Frankfurter Auschwitzprozess (Verfahren „4 Ks 3/63 gegen Burger u. a.“) begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main am 14. Dezember 1965 und endete am 16. September 1966 mit der Verkündung der Urteile gegen drei Angeklagte. Insgesamt wurden knapp 140 Zeugen gehört, die Vertreter der Anklage, Nebenklage und Verteidigung bestanden größtenteils aus Personen, die bereits am 1. Frankfurter Auschwitzprozess teilgenommen hatten. Im Gegensatz zum 1. Frankfurter Auschwitzprozess wurde dieses Verfahren in der Öffentlichkeit wenig beachtet. Die Urteile wurden am 3. Juli 1970 durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Die Urteile von 1966

Angeklagter Funktion Urteil
Wilhelm Burger Leiter der Abteilung Verwaltung acht Jahre Zuchthaus
Josef Erber Lager-Gestapo lebenslang
Gerhard Neubert Sanitätsdienstgrad dreieinhalb Jahre Zuchthaus

Burger hatte seine Strafe bereits durch die Untersuchungshaft und eine achtjährige Haftstrafe, die er 1953 nach einem Gerichtsurteil in Warschau erhalten hatte, verbüßt und wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt. Parallel zum 2. Auschwitzprozess wurde in der DDR gegen den ehemaligen Lagerarzt Horst Fischer im März 1966 verhandelt. Mit diesem Schauprozess wollte das MfS Einfluss auf den Verlauf des 2. Frankfurter Auschwitzprozesses nehmen und insbesondere die Verantwortung der I.G. Farben in den Mittelpunkt des bundesdeutschen Prozesses rücken. Fischer wurde am 25. März 1966 zum Tode verurteilt und am 8. Juli 1966 hingerichtet.

Der dritte Auschwitzprozess von 1967 bis 1968

Der dritte Frankfurter Auschwitzprozess begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main am 30. August 1967 und endete am 14. Juni 1968 mit der Verkündung der Urteile gegen zwei angeklagte Funktionshäftlinge. Gegen den dritten Angeklagten, den ehemaligen Funktionshäftling Erich Grönke, wurde das Verfahren eingestellt.

Der Verfahrensgegenstand umfasste die Tötung von Häftlingen durch Misshandlung, Ertränken, Erwürgen, Erschlagen und Tottreten. Insgesamt wurden 130 Zeugen gehört.

Die Urteile 1968

Angeklagter Funktion Urteil
Bernhard Bonitz Funktionshäftling lebenslang
Josef Windeck Funktionshäftling lebenslang, zusätzlich 15 Jahre Freiheitsstrafe

Spätere Prozesse in Frankfurt

  • 1973 bis 1976 fand das Verfahren gegen Willi Rudolf Sawatzki und Alois Frey statt, das jeweils mit einem Freispruch endete.
  • Von 1977 bis 1981 fand der Prozess gegen Horst Czerwinski und Josef Schmidt statt. Das Verfahren gegen Czerwinski wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten abgetrennt und vorläufig eingestellt, Schmidt wurde 1981 zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Weitere Prozesse zu Auschwitz und anderen Konzentrationslagern

  • Die 13 Nürnberger Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof bzw. vor US-amerikanischen Militärgerichten von November 1945 bis 1948. Dabei ging es, erstmals in der Geschichte, auch um die politische und ethisch-moralische Verantwortung für die Einzeltaten die hier als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und bestraft wurden.
  • Der Höß-Prozess, vom 11. bis 29. März 1947 in Warschau, Polen, gegen den ehemaligen SS-Kommandanten Rudolf Höß endete mit einem Todesurteil.
  • Der Krakauer Auschwitzprozess begann am 24. November 1947 in Polen gegen 40 frühere Wächter. Er wurde durch die Überstellung von anderswo durch die Alliierten gefangen genommenen SS-Leuten an Polen möglich. Das Verfahren endete am 22. Dezember 1947 mit 1 Freispruch, 22 Todes- und 18 Hafturteilen. Unter den in Krakau Hingerichteten befanden sich Arthur Liebehenschel, Maria Mandl und Hans Aumeier. In Polen fanden in den folgenden Jahren weitere Verfahren gegen einzelne Angeklagte statt.
  • Der erste Bergen-Belsen-Prozess vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg vom 17. September bis 17. November 1945. Da ein Teil der Angeklagten zuvor im KZ Auschwitz tätig war, wurde bei diesen die Anklage neben der Verhandlung der Verbrechen in Bergen-Belsen auch auf die Verbrechen im KZ Auschwitz ausgedehnt. Davon wurden 7 Angeklagte, auch wegen der Teilnahme an Verbrechen im KZ Auschwitz, zum Tode verurteilt und am 13. Dezember 1945 hingerichtet. Darunter waren Josef Kramer, Irma Grese, Franz Hößler und der KZ-Arzt Fritz Klein.
  • Im Internierungslager Dachau, wo sich bis Ende April 1945 das KZ Dachau befand, fanden in den Jahren 1945 bis 1948 insgesamt rund 250 als Dachauer-Prozesse bezeichnete Verfahren vor US-Militärgerichten statt. Nach dem Dachau-Hauptprozess vom 15. November bis zum 13. Dezember 1945 wurden hier auch Verbrechen aus anderen Konzentrationslagern zur Anklage gebracht. Vom 29. März bis zum 13. Mai 1946 der Mauthausen-Hauptprozess, vom 12. Juni 1946 bis zum 22. Januar 1947 der Flossenbürg-Hauptprozess, vom 1. April 1947 bis zum 13. Mai 1947 der Mühldorf-Prozess vom 11. April bis zum 14. August 1947 der Buchenwald-Hauptprozess, vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 der Malmedy-Prozess, vom 7. August bis zum 31. Dezember 1947 der Prozess zum KZ Dora-Mittelbau. Von den insgesamt 1672 angeklagten Personen der Dachauer-Prozesse mussten sich 1021 aufgrund des Verfahrensgegenstandes „Konzentrationslagerverbrechen“ verantworten. 268 der insgesamt 426 verhängten Todesurteile wurden vollstreckt.
  • In Danzig, Polen, wurden die Stutthof-Prozesse von 1946 bis 1947 gegen Lagermannschaft und Funktionshäftlinge des KZ Stutthof vor polnisch-sowjetischen Strafgerichten geführt. Bei zunächst vier Prozessen wurden von 84 Angeklagten 21 zum Tod verurteilt, zwei wurden freigesprochen, die anderen erhielten Haftstrafen. Später wurden in Polen und der Bundesrepublik noch weitere Stutthoff-Prozesse gegen einzelne Täter geführt.
  • Vor Landes- bzw. Bezirksgerichten der DDR kam es zu einzelnen Auschwitzprozessen zwischen 1949 und 1966, so wurde unter anderem Hans Anhalt vom Bezirksgericht Erfurt 1964 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 1966 wurde Horst Fischer, Lagerarzt im KZ Auschwitz III Monowitz, in einem Schauprozess vom Obersten Gericht der DDR zum Tode verurteilt.
  • Vor dem Landgericht Köln begann am 23. Oktober 1979 ein Prozess um die Deportation und Ermordung von 40.000 französischen Juden der am 11. Februar 1980 mit der Verurteilung des Gestapo-Chefs in Paris Kurt Lischka zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Herbert M. Hagen, Stellvertreter des Militärbefehlshabers in Frankreich, und Ernst Heinrichsohn, Mitarbeiter im Judenreferat von Paris, wurden zu zwölf und sechs Jahren verurteilt.
  • Zwischen 1953 und 1991 kam es vor weiteren bundesdeutschen Landgerichten zu einzelnen Auschwitzprozessen, so wurde unter anderem Bernhard Rakers vom Landgericht Osnabrück 1953 zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Ein international stark beachtetes Verfahren war 1961 der Eichmann-Prozess in Jerusalem. Hier wurde der Organisator im RSHA der lokalen Verfolgungsmaßnahmen und der Transporte in die Vernichtung in den Auschwitz-Konzentrationslagern und den meisten übrigen damaligen Konzentrations- und Vernichtungslagern angeklagt.
  • An verschiedenen anderen Orten wurden Wächter oder Täter auch im Zusammenhang mit Taten in anderen Konzentrationslagern verurteilt: Carl Clauberg, Friedrich Hartjenstein, Heinrich Schwarz, Otto Moll, Johann Schwarzhuber.
  • Vor dem Volksgericht in Wien kam es zu einzelnen Auschwitzprozessen zwischen 1945 und 1955.
  • Vor dem Geschworenengericht in Wien endeten 1972 zwei Auschwitzprozesse mit je zwei Angeklagten. Sowohl Walter Dejaco und Fritz Ertl, die beide der Bauleitung in Auschwitz-Birkenau angehörten, wurden freigesprochen als auch in dem anderen Verfahren Otto Graf und Franz Wunsch.

Juristische Neubewertung im Hinblick auf Auschwitz

In den Nachkriegsjahren kam es zu Gerichtsverfahren bzgl. der Vernichtungs-Aktion Reinhardt, viele dieser Täter wurden verurteilt.[8] Die damalige Justiz unterschied zwischen „reinen“ Vernichtungslagern (Treblinka, Belzec, Sobibor), und jenen Lagern wie KZ Auschwitz und KZ Lublin, welche eine Doppelfunktion als KZ und Vernichtungslager hatten. Von den vielen SS-Männern in Auschwitz wurden nur wenige verurteilt, da die Justiz pro Mord jeweils einen direkten Tatnachweis forderte.

Die Verbrechen des NS-Regimes führten in der Bundesrepublik zur Verjährungsdebatte bezüglich Mord. Im Jahr 1979 wurde die juristische Verjährung von Mord durch Beschluss des Deutschen Bundestages aufgehoben. Das Grundlagenwerk zur Holocaustforschung Die Vernichtung der europäischen Juden (1961) des amerikanischen Historikers Raul Hilberg war erst 1982, zwanzig Jahre später, in deutscher Sprache erhältlich. Die meisten NS-Vernichtungsstätten hatten sich auf polnischem Gebiet befunden, auch das KZ Auschwitz. Holocaustleugner bestritten den Völkermord in Auschwitz, so beispielsweise in der Broschüre Die Auschwitzlüge des SS-Mannes Thies Christophersen. Unter kommunistischer Herrschaft kam es an der späteren Gedenkstätte Auschwitz zu unklaren Zahlenangaben bzgl. der Todesopfer. Nach Abschwächung des Kalten Krieges und des nuklearen Overkills gelang eine Annäherung zwischen West und Ost und schließlich kamen die Wende in Polen und der Mauerfall. Westliche Holocaustforscher erhielten ab etwa 1990 größeren Zugang zu Archiven in Ostblockländern. Das Höcker-Auschwitz-Album gelangte im Jahr 2006 in die breite Öffentlichkeit, es zeigte Mengele erstmals auf einem Foto. Durch jahrzehntelange Holocaustforschungen hatte sich der Kenntnisstand über das KZ Auschwitz stark verbessert.[9]

Im Jahr 2011 wurde mit dem Ukrainer John Demjanjuk erstmals ein nicht-deutscher SS-Gehilfe angeklagt. Durch diesen Sobibor-Prozess rückten auch das KZ Auschwitz, sowie die dortigen deutschen und österreichischen Täter, wieder stärker in die juristische Debatte.

Der Kölner Strafrechtler Cornelius Nestler, der bereits beim Demjanjuk-Prozess die Nebenkläger vertrat, tat dies auch beim Lüneburger Auschwitzprozess.[10] Nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Gehilfen konnten seit dem Demjanjuk-Prozess mit Erfolgsaussicht angeklagt werden. Der Nachweis der unmittelbaren Mitwirkung an einem Tötungsdelikt gilt bei Vernichtungslagern als nicht mehr notwendig, denn jede Mitwirkung – sei es unmittelbar bei der Zuweisung „an der Rampe“ oder bei der Tätigkeit in der Lagerverwaltung – trug zum reibungslosen Ablauf der organisatorisch gelenkten Tötungsmaschinerie bei und ist somit als Beihilfe i. S. v. § 27 StGB zu qualifizieren[11] Beispielsweise jeder SS-Mann in Auschwitz, egal ob SS-Koch oder SS-Buchhalter, trug eine Waffe und war angehalten, auf flüchtende KZ-Häftlinge ohne Warnung sofort zu schießen (Postenpflicht). Die SS-Drohkulisse im KZ Auschwitz unterstützte den Ablauf der gemeinschaftlichen, industriellen Vernichtung erheblich.

Auschwitzprozesse seit 2015

Etwa seit 2011 kam es zu ungefähr 50 Ermittlungsverfahren und einigen Gerichtsverfahren gegen weitere SS-Helfer. Einige Gerichtsverfahren wurden eingestellt, wegen des hohen Alters der Angeklagten, bzw. aus gesundheitlichen Gründen. Hans Lipschis wurde im Mai 2013 inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Beihilfe zum Mord in Vernichtungslagern in 9000 Fällen vor. Im Dezember 2013 verfügte das Landgericht Ellwangen seine Entlassung wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit, da eine beginnende Demenz diagnostiziert wurde.

Lüneburger Auschwitzprozess

Im Jahr 2015 kam es vor dem Landgericht Lüneburg zum Prozess gegen Oskar Gröning, den von der Presse so genannten „Buchhalter von Auschwitz“. Die Anklage lautete auf 300.000-fache Beihilfe zum Mord in Vernichtungslagern und bezog sich auf den Zeitraum der „Ungarn-Aktion“ im Sommer 1944. Er hatte als Buchhalter in Auschwitz die Gelder und Wertgegenstände der Gefangenen entgegengenommen und verwaltet. Oskar Gröning wurde am 15. Juli 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt. Efraim Zuroff, Direktor des Standortes Jerusalem des Simon Wiesenthal Centers, begrüßte das Urteil und forderte die deutsche Justiz auf, weitere ungeklärte Fälle zu verfolgen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, bewertete die Haftstrafe als wichtiges Signal. Die Versäumnisse der deutschen Justiz, die solche Verfahren jahrzehntelang verschleppt oder verhindert hätten, ließen sich damit aber nicht mehr gutmachen.[12]

Am 28. November 2016 bestätigte der BGH das Urteil, das somit Rechtskraft erlangte.[13][14]

Am 1. August 2017 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Gröning grundsätzlich für haftfähig halte und einen Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung abgelehnt habe.[15] Grönings Verteidiger werde eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen, berichtete unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung.[16] Sollte das Gericht für eine Haft entscheiden, so sei noch eine Beschwerde möglich. Sein Mandant sei nicht haftfähig. Zudem habe der Amtsarzt Gröning nicht körperlich untersucht.[15]

Am 29. November 2017 entschied das OLG Celle, der 96-jährige Gröning müsse die Haft antreten (Az. 3 Ws 491/17). Das Gericht geht auf der Basis eingeholter Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich ist. Es verstoße auch nicht gegen Grundrechte des Verurteilten, ihn in den Strafvollzug aufzunehmen. Bei Abwägung der Rechte des Verurteilten mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit überwiege letzteres.[17][18]

Grönings Beschwerde dagegen zum Bundesverfassungsgericht blieb ohne Erfolg, das BVerfG entschied am 29. Dezember 2017, Grönings hohes Alter stehe einer Verbüßung der Strafe nicht entgegen.[19]

Daraufhin stellte Gröning ein Gnadengesuch, wie am 15. Januar 2018 bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, sie werde das Gesuch als eilig behandeln, zumal zu diesem Zeitpunkt noch kein Schreiben mit dem genauen Datum des Haftantritts an Gröning verschickt worden sei.[20][21] Kurz darauf, am 17. Januar 2018 teilte die Staatsanwaltschaft mit, man habe das Gnadengesuch abgelehnt, Gröning solle rasch die Haft in der Haftanstalt Uelzen antreten, könne sich aber noch an die Justizministerin in dieser Sache wenden.[22][23] Im Februar 2018 richtete Gröning ein zweites Gnadengesuch an das niedersächsische Justizministerium.[24] Gröning starb am 9. März 2018 im Alter von 96 Jahren, ohne die Strafe angetreten zu haben.

Detmolder Auschwitzprozess

Im Februar 2016 begann vor dem Landgericht Detmold unter dem Vorsitz der Richterin Anke Grudda der Prozess gegen den 94-jährigen Reinhold Hanning, der von Januar 1943 bis Juni 1944 als Angehöriger der SS-Wachmannschaft in Auschwitz stationiert war.[25] Er musste sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verantworten. Ihm wurde Beihilfe bei der sogenannten Ungarn-Aktion, Beihilfe bei Massenerschießungen und der von den Nazis sogenannten Selektion von KZ-Insassen zur Ermordung vorgeworfen. Er soll nach Flüchtigen gesucht, die Selektionen an der Rampe bewacht und Gefangene zu den Gaskammern begleitet haben. Dutzende Journalisten aus dem In- und Ausland verfolgten den Prozessauftakt in der Industrie- und Handelskammer, in die das Gericht aus Platzgründen ausgewichen war. Auch ca. 40 Auschwitz-Überlebende, damals im Jugendalter, und Angehörige kamen zur Verhandlung.[26] Die 86- bis 94-jährigen Überlebenden, unter ihnen Erna de Vries, Max Eisen, Mordechai Eldar, Bill Glied, Leon Schwarzbaum, Justin Sonder und Irene Weiss[27], und die 71-jährige Angela Orosz Richt-Bein – eine der wenigen im Lager geborenen Überlebenden – reisten zum Teil aus Kanada, den USA oder Israel an, um als Zeugen oder als Nebenkläger auszusagen.[28] Aus Rücksicht auf das Alter und den Gesundheitszustand des Angeklagten wurden die Verhandlungen auf jeweils zwei Stunden begrenzt. Die wegen Holocaustleugnung 2015 verurteilte Ursula Haverbeck löste mit ihrem Erscheinen Unverständnis und Protest aus. Im Tumult wurde sie daran gehindert, in den Gerichtssaal zu gelangen.[10][29][30] Hanning räumte in einer persönlichen Erklärung am 29. April 2016 ein, von den Massenmorden gewusst zu haben.[31][32][33] Da er jedoch behauptete, nichts gesehen zu haben, kam ein vom Bayerischen Landeskriminalamt entwickeltes 3-D-Modell-als Beweismittel zu Anwendung, das zeigen kann, welche Dinge von einem bestimmten Blickpunkt aus gesehen werden konnten.[34] Die Anklage plädierte auf sechs Jahre Freiheitsstrafe, die Verteidigung hingegen auf Freispruch.[35][36] Am 17. Juni 2016 verurteilte das Gericht Hanning zu fünf Jahren Haft.[37][38][39]

Reinhold Hanning verstarb am 30. Mai 2017, was als Verfahrenshindernis die Einstellung des Strafverfahrens nach sich zog, so dass das Urteil nicht rechtskräftig wurde.

Neubrandenburger Auschwitzprozess

Am 29. Februar 2016 eröffnete das Landgericht Neubrandenburg das Hauptverfahren gegen einen zu diesem Zeitpunkt 95-jährigen ehemaligen SS-Sanitäter im KZ Auschwitz.[40][41] Das Gericht teilte bereits im Sommer 2015 mit, das Verfahren werde wegen der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten nicht eröffnet. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Rostock ein.

Dem Angeklagten wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen von Mitte August bis Mitte September 1944 vorgeworfen. Als Mitglied der SS-Sanitätsstaffel sei ihm der industrielle Mord bekannt gewesen.[42] Für den Einsatz in Auschwitz-Birkenau im Jahre 1943/44 wurde er in Polen bereits 1946 (nach anderen Angaben 1948[43]) zu 3½ Jahren Haft verurteilt.

Gleich nach Eröffnung des Hauptverfahrens in Neubrandenburg wurde dieses wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten vertagt,[44] nach erneuter amtsärztlicher Begutachtung jedoch am 12. September 2016 die mündliche Verhandlung eröffnet.[45][46]

Nachdem sowohl die Nebenklagevertreter wie auch die Staatsanwaltschaft Befangenheitsanträge gegen die Kammer gestellt hatten, teilte das Gericht am 6. Oktober 2016 mit, der Prozess müsse ganz von vorne aufgerollt werden.[47][48][49]

Unter anderem auf Grund eines Beschlusses der Schwurgerichtskammer vom 13. Februar 2017 hat die Staatsanwaltschaft Schwerin Anfang April 2017 erneut gegen die Mitglieder der Schwurgerichtskammer und gegen zwei weitere Richter einen Befangenheitsantrag gestellt. Zudem hätten sich die Richter in zwei weiteren Beschlüssen aus dem November 2016 „in bedenklicher Weise“ über einen Nebenklagevertreter und die Staatsanwaltschaft Schwerin geäußert.[50] Die Vertreter der Nebenkläger haben wegen Rechtsbeugung Strafanzeige gestellt.[51]

Zahlreiche Prominente schrieben einen offenen Brief und initiierten eine Petition.[52]

Erstmals in der Nachkriegsgeschichte hatte ein Befangenheitsantrag gegen eine ganze Kammer Erfolg. Mit Beschluss vom 23. Juni 2017 wurde die gesamte Kammer als befangen abgelehnt, weil sie wiederholt versucht hatte, einen Nebenkläger vom Verfahren auszuschließen. (LG Neubrandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 60 Ks 1/15[53]). Darüber hinaus wurde die „verletzende Kritik“ und „herabwürdigende Diktion“ des Kammervorsitzenden Kabisch gegenüber dem Vertreter dieses Nebenklägers gerügt.[54] Nach der Anzeige eines Vertreters der Nebenklage ermittelt seit Anfang April 2017 die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen den Kammervorsitzenden wegen des Verdachts der Rechtsbeugung.[55][56]

Der inzwischen 96-jährige Angeklagte selbst war bereits einen Monat zuvor von zwei Sachverständigen als verhandlungsunfähig eingestuft worden.[57]

Am 31. August 2017 wurde von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Prozesses beantragt, weil dem Angeklagten gemäß einem psychiatrischen Gutachten dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit attestiert wurde.[58] Der Angeklagte sei dement, erklärte die Anklagebehörde.[59] Schließlich teilte das Landgericht Neubrandenburg mit, das Verfahren sei am 11. September 2017 wegen der dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt worden.[60][61] Für die dreimonatige Untersuchungshaft des Angeklagten wurde Haftentschädigung beantragt.[62] Hubert Z. starb Anfang Juli 2018.[63]

Kieler Auschwitzprozess

Vor der Jugendkammer in Kiel wurde 2015 eine damals 91-jährige Frau angeklagt, die als „Funkerin von Auschwitz“ von April bis Juli 1944 in der Kommandantur gearbeitet haben soll und der Beihilfe zum Mord in mehr als 260.000 Fällen vorgeworfen wird.[64] Anfang Februar 2016 wurde die inzwischen 92-Jährige als verhandlungsfähig eingestuft und die Verhandlung für April 2016 angesetzt.[65] Letztlich lehnte das Gericht jedoch die Eröffnung des Verfahrens aufgrund dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten ab.[66]

Hanauer Auschwitzprozess

Im Dezember 2015 teilte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau mit, ein der Beihilfe zum Mord in 1075 Fällen beschuldigter 92-jähriger früherer SS-Wachmann sei verhandlungsfähig.[67] Der Angeklagte soll von November 1942 bis Juni 1943 in Auschwitz Wachdienste geleistet haben. Der Beginn der mündlichen Hauptverhandlung wurde auf den 13. April 2016 anberaumt.[68] Der inzwischen 93-jährige Angeklagte verstarb jedoch vor der Verhandlung.[69]

Stuttgarter/Mannheimer Auschwitzprozess

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte am 16. April 2018 mit, sie habe wegen Beihilfe zum Mord in 13.335 Fällen Anklage gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau erhoben. Der im Raum Mannheim Lebende habe als SS-Angehöriger von Dezember 1942 bis Januar 1943 durch seinen Wach- und Bereitschaftsdienst den Lagerbetrieb und damit die Vernichtungsaktionen bei mindestens 15 Transporten unterstützt.[70]

Künstlerische Verarbeitung

Siehe auch

Literatur

Zu den anderen Verfahren
  • Thomas Albrich, Winfried Garscha, Martin Polaschek (Hrsg.): Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich. Studienverlag, Innsbruck 2006, ISBN 3-7065-4258-7.
  • Peter Huth (Hrsg.): Die letzten Zeugen. Der Auschwitz-Prozess von Lüneburg 2015. Eine Dokumentation. Reclam, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-15-017088-5.
  • Michael Thad Allen: Realms of Oblivion. The Vienna Auschwitz Trial. In: Central European History, 40 (2007), S. 397–428 (Abstract) – über den Prozess gegen Josef Ertl und Walter Dejaco in Wien 1972.

Weblinks

Frankfurter Auschwitzprozesse

Andere Verfahren

Einzelnachweise

  1. Heinz Düx: Der Auschwitzprozess in Frankfurt/Main (Memento vom 13. Februar 2015 im Internet Archive), S. 42 ff.
  2. datiert 1. März 1958 (Quelle: Devin O. Pendas, Der Auschwitz-Prozess: Völkermord vor Gericht, Fußnote 107 ) (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
  3. Vgl. beispielsweise Yehuda Bacons Schilderungen über seine Erfahrungen als Zeuge im Eichmann- und Auschwitzprozess, Kurzfilm „Zeugenschaft in NS-Prozessen“
  4. Tonbandmittschnitt des 1. Frankfurter Auschwitzprozesses. In: Geschichte und Wirkung des Holocaust / auschwitz-prozess.de. Fritz Bauer Institut, 18. Juli 2013, abgerufen am 21. Dezember 2018.
  5. Ronen Steinke: Auschwitz-Zeugen im O-Ton – Audiostream aus der Hölle. In: sueddeutsche.de. 7. Oktober 2013, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  6. Unterlagen des Auschwitz-Prozesses und Constitutio Antoniniana sind UNESCO-Weltdokumentenerbe. Deutsche UNESCO-Kommission, 30. Oktober 2017, abgerufen am 30. Oktober 2017.
  7. Ulrich Gutmair: Ein Querschnitt der Gesellschaft. TAZ.de, 28. März 2015, abgerufen am 18. Oktober 2016.
  8. Werner Renz: Oskar Gröning: Die Justiz schärft ihren Blick auf Auschwitz. In: zeit.de. 21. Juli 2015, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  9. Zur neueren Holocaust-Täter-Forschung siehe auch: Frank Bajohr: Neuere Täterforschung, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 18. Juni 2013
  10. 10,0 10,1 Jörg Diehl, Benjamin Schulz: Prozess gegen früheren Auschwitz-Wachmann: Die Frage nach der Mitschuld. In: Spiegel Online. 10. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  11. NS-Verbrechen vor Gericht: Warum so spät gegen KZ-Wachleute ermittelt wird. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 30. Dezember 2016 (undatiert).
  12. Zeit Online, dpa, AFP, mm: Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. In: Zeit Online. 15. Juli 2015, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  13. Martin Anetzberger: NS-Verbrechen – BGH bestätigt Urteil gegen den „Buchhalter von Auschwitz“. In: sueddeutsche.de. 28. November 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  14. Beihilfe zum NS-Massenmord: BGH bestätigt Urteil gegen früheren SS-Mann Gröning. In: Spiegel Online. 28. November 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  15. 15,0 15,1 Früherer SS-Mann Gröning soll Haftstrafe antreten. Spiegel Online, 2. August 2017, abgerufen am 3. August 2017.
  16. Ehemaliger SS-Mann Gröning soll ins Gefängnis. Hannoversche Allgemeine, 1. August 2017, abgerufen am 3. August 2017.
  17. Rechtsprechung: 3 Ws 491/17 – dejure.org. In: dejure.org.
  18. Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning muss in Haft. In: Die Zeit. 29. November 2017.
  19. tagesschau.de: Verfassungsbeschwerde abgelehnt: Ex-SS-Mann Gröning muss Haft antreten. In: tagesschau.de.
  20. NDR: Ex-SS-Mann Gröning stellt Gnadengesuch. In: www.ndr.de.
  21. Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning stellt Gnadengesuch. In: Die Zeit. 15. Januar 2018.
  22. NDR: Ex-SS-Mann Gröning: Gnadengesuch abgelehnt. In: www.ndr.de.
  23. Oskar Gröning: Gnadengesuch von SS-Buchhalter abgelehnt. In: Die Zeit. 17. Januar 2018.
  24. Oskar Gröning bittet Justizministerin um Gnade. In: Spiegel Online. 1. März 2018, abgerufen am 9. Juni 2018.
  25. Gisela Friedrichsen: Prozess gegen Auschwitz-Wachmann: „Das haben wir alle gewusst“. In: Spiegel Online. 11. März 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  26. http://www.heraldandnews.com/news/world/auschwitz-survivors-testify-at-former-ss-sergeant-s-trial/article_9bd866c9-9318-56fb-86cc-d98ba1145c05.html, (Link nicht abrufbar)
  27. http://www1.wdr.de/irene-weiss-prozess-detmold-100.html.abgerufen (Link nicht abrufbar)
  28. Prozesse: Auschwitzprozess: Zeugen schildern Grausamkeit der Wachleute. In: zeit.de. 12. Februar 2016, archiviert vom Original am 30. Juni 2016; abgerufen am 19. Februar 2016.
  29. Prozess gegen früheren Auschwitz-Wachmann: Holocaust-Leugnerin löst Tumult aus. In: Spiegel Online. 11. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  30. Überlebender im Auschwitz-Prozess: „Dann trat er in Rage weiter auf den Mann ein“. In: Spiegel Online. 18. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  31. Auschwitz-Prozess in Detmold – Früherer SS-Wachmann bricht sein Schweigen: „Es tut mir aufrichtig leid“. In: sueddeutsche.de. 29. April 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  32. Prozess gegen Ex-SS-Wachmann – „Ich schäme mich dafür“. In: deutschlandfunk.de. 29. April 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  33. Zeit Online, dpa, sk: Auschwitz-Prozess: „Man bekam mit, was dort ablief“. In: zeit.de. 29. April 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  34. Tatorte – 3-D-Modell von Auschwitz soll NS-Verbrecher überführen. In: sueddeutsche.de. 29. August 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  35. Auschwitzprozess – Verteidiger von SS-Wachmann fordern Freispruch. In: sueddeutsche.de. 11. Juni 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  36. Gisela Friedrichsen: Detmolder SS-Prozess: Unschuldig in Auschwitz? In: Spiegel Online. 11. Juni 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  37. Hans Holzhaider: Auschwitz-Prozess in Detmold – Rädchen in der Vernichtungsmaschinerie Auschwitz. In: sueddeutsche.de. 17. Juni 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  38. Benjamin Schulz: Urteil im Auschwitz-Prozess: „Sie haben zugesehen, wie Menschen in Gaskammern ermordet wurden“. In: Spiegel Online. 17. Juni 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  39. Rp Online: Detmolder Auschwitz-Prozess: Fünf Jahre Haft für SS-Wachmann Hanning. In: rp-online.de. 17. Juni 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  40. Früherer SS-Sanitäter: Prozess vertagt. (Nicht mehr online verfügbar.) In: mdr.de. 29. Februar 2016, archiviert vom Original am 3. März 2016; abgerufen am 7. September 2017.
  41. Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg vertagt 95-jähriger Angeklagter ist krank, Der Tagesspiegel, 29. Februar 2016, abgerufen am 7. September 2017.
  42. NS: Prozess gegen früheren SS-Sanitäter beginnt in Neubrandenburg. In: welt.de. 29. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  43. Ehemaliger SS-Sanitäter: 94-Jähriger wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz-Birkenau angeklagt. In: Spiegel Online. 23. Februar 2015, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  44. Zeit Online, AFP, dpa, asd: Auschwitz-Prozess: Prozess gegen 95-jährigen KZ-Sanitäter vertagt. In: zeit.de. 29. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  45. Weiterer Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg begonnen. In: sueddeutsche.de. 12. September 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  46. Gisela Friedrichsen: Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg – Unwürdiges Schauspiel. Spiegel Online, 12. September 2016, abgerufen am 12. September 2016.
  47. Klaus Hillenbrand: Auschwitz-Prozess gegen Hubert Zafke: Stillstand in Neubrandenburg. In: taz.de. 9. Oktober 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  48. Befangenheitsanträge: Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg geplatzt. In: Spiegel Online. 6. Oktober 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  49. Peter Maxwill: Geplatzter Auschwitz-Prozess: „Ein fatales Signal“. In: Spiegel Online. 7. Oktober 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  50. Klaus Hillenbrand: Verzögerungen im Auschwitz-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter. In: taz.de. 9. April 2017, abgerufen am 1. Mai 2017.
  51. Rechtsanwälte Thomas Walther und Cornelius Nestler, Presseerklärung der Nabenkläger
  52. https://www.taz.de/!215396807/{{Toter Link|url=https://www.taz.de/!215396807/ |date=2018-08 |archivebot=2018-08-27 06:56:37 InternetArchiveBot }} (Link nicht abrufbar)
  53. https://openjur.de/u/964116.html
  54. Lena Kampf: Erstmals wird Richtern in NS-Verfahren Leitung entzogen. In: Sueddeutsche.de. 23. Juni 2017.
  55. Per Hinrichs: Auschwitz-Prozess: Wenn der Richter selbst Gegenstand von Ermittlungen wird. In: www.welt.de. 10. April 2017.
  56. Per Hinrichs: Befangenheit festgestellt: Neubrandenburger Auschwitzprozess macht Rechtsgeschichte. In: www.welt.de. 25. Juni 2017.
  57. Benjamin Schulz: Prozess gegen früheren SS-Sanitäter: Gutachter sehen Angeklagten als verhandlungsunfähig an. In: Spiegel Online. 14. Mai 2017.
  58. Angeklagter verhandlungsunfähig: Prozess gegen SS-Sanitäter eingestellt, n-tv, 31. August 2017.
  59. Neubrandenburg: Prozess gegen früheren SS-Sanitäter steht vor dem Aus. In: Spiegel Online. 31. August 2017.
  60. LTO: Der Prozess gegen Hubert Zafke ist eingestellt.
  61. Oliver Das Gupta: Prozess gegen SS-Sanitäter Zafke eingestellt. In: Sueddeutsche.de. 12. September 2017.
  62. KZ-Prozess eingestellt! So viel Haftentschädigung kriegt 97-jähriger SS-Sanitäter, tag24.de, 14. Februar 2018.
  63. https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/frueherer-ss-sanitaeter-hubert-z-ist-tot-0932526707.html
  64. KZ Auschwitz – SS-Helferin in Kiel angeklagt. In: sueddeutsche.de. 21. September 2015, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  65. Per Hinrichs: Auschwitz-Prozesse: Ehemalige Funkerin bald vor Gericht. In: welt.de. 4. Februar 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  66. Kieler Nachrichten, Kiel, Schleswig-Holstein, Germany: Kein Auschwitz-Prozess in Kiel gegen SS-Helferin – KN – Kieler Nachrichten. Abgerufen am 4. März 2017.
  67. KZ Auschwitz – Landgericht Hanau: Früherer SS-Wachmann verhandlungsfähig. In: sueddeutsche.de. 10. Dezember 2015, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  68. Oliver Teutsch: Hanau: SS-Wachmann in Hanau vor Gericht. In: fr-online.de. 3. April 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  69. Hanau – Ehemaliger SS-Mann kurz vor Prozess gestorben. In: sueddeutsche.de. 7. April 2016, abgerufen am 30. Dezember 2016.
  70. https://www.mz-web.de/panorama/94-jaehriger-beihilfe-zum-mord-in-13-000-faellen---auschwitz-wachmann-angeklagt-30024708?dmcid=sm_fb_p
  71. Naumann war der Berichterstatter der FAZ im Prozess, darauf beruht sein Buch. Vorwort: Hannah Arendt. Zuerst Athenäum, 1965. In Englisch: Auschwitz. A report on the proceedings against Robert Karl Ludwig Mulka and others before the court of Frankfurt. Pall Mall, London 1966. Naumann lebte 1922–1971; „bearb. und gekürzt“ bezieht sich auf die ursprgl. Zeitungsartikel.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Auschwitzprozesse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.