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August Otto Krug

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August Otto Krug (* 18. März 1805 in Frankfurt (Oder); † 17. April 1867 in Dresden) war ein deutscher Jurist.

Leben

August Otto wurde als Sohn von Wilhelm Traugott Krug und Wilhelmine von Zenge im Jahre 1805 in Frankfurt (Oder) geboren. Am 29. März 1827 verteidigte er seine juristische Dissertation in Leipzig. Die Doktordissertation De cond. furtiva selecta capita verteidigte und publizierte er im Jahre 1830. Er heiratete die Schriftstellerin Charlotte Schnorr von Carolsfeld, die Tochter des Malers Veit Hanns Schnorr von Carolsfeld und der Wilhelmine geb. Irmisch,[1] am 29. Dezember 1833 in der St. Thomaskirche zu Leipzig.

Der Ehe entstammte der um 1842 geborene Konrad Wilhelm Krug († 1917). Jener wurde wie sein Vater königlich sächsischer Justizrat. Zuletzt war er Rechtsanwalt beim Königlichen Oberlandesgericht in Dresden.[2]

Nachdem August Otto Krug für kurze Zeit als Rechtsanwalt in Leipzig tätig war, wurde er in den Schöffenstuhl berufen. Diesem gehörte er, bis zu seiner Auflösung 1835, an. Nachfolgend wurde er Appellationsrath in Zwickau. Aufgrund seiner hervorragenden Ausarbeitungen zum Strafrecht wurde August Otto Krug im Jahre 1845 als Rath in das sächsische Justizministerium berufen. Dort arbeitete er ab 1848, gemeinsam mit Siebdrat, v. Langenn und Schwarze, in der Kommission zur Abfassung eines Strafgesetzentwurfes. Dieser Entwurf gelangte im Jahre 1850 zur Fertigstellung, wurde jedoch fallen gelassen. Wenig später wurde August Otto Krug mit der Prüfung eines neuen Entwurfes betraut, welcher dann am 11. August 1855 als Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen publiziert wurde. Noch im gleichen Jahr gab Krug seine Publikation Commentar zu dem Strafgesetzbuche für das Königreich Sachsen vom 11. August 1855 und den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und eine Taschenausgabe des Strafgesetzbuches heraus.

Nach langjähriger Gehirnkrankheit verstarb er am 17. April 1867 in Dresden.

Titel und Auszeichnungen

Publikationen (Auswahl)

  • 1833 – Die Lehre von der Compensation Digitalisat
  • 1836 – Die Bürgerliche Strafe als Bußzwang Digitalisat
  • 1838 – Auslegung und Anwendung des Criminalgesetzbuches für Sachsen
  • 1847 – Wie lässt sich die Mündlichkeit des Criminalprozesses mit Urkundlichkeit, Entscheidungsgründen und zweiter Instanz über die Thatfrage vereinigen.
  • 1848 – Die Grundsätze der Gesetzauslegung Digitalisat
  • 1851 – Das Internationalrecht der Deutschen Digitalisat
  • 1854 – Über dolus und culpa und insbesondere über den Begriff der unbestimmten Absicht
  • 1854 – Die Lehre vom Versuche der Verbrechen Digitalisat
  • 1856 – Das Strafgesetzbuch und die Strafproceßordnung für das Königreich Sachsen. (zusammen mit Friedrich Oskar von Schwarze) Digitalisat
  • 1856 – Die sächsischen Staatsverträge zur Beförderung des Rechtsverkehrs mit dem Auslande Digitalisat
  • 1857 – Ideen zu einer gemeinsamen Strafgesetzgebung für Deutschland Digitalisat
  • 1857 – Zur Lehre von dem fortgesetzten Verbrechen mit besonderer Rücksicht auf Dr. Schwarze's Schrift (gemeint ist Friedrich Oskar von Schwarzes Arbeit Zur Lehre von dem fortgesetzten Verbrechen. 1857) Digitalisat

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel August Otto Krug aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.