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August Miete

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August Wilhelm Miete (geb. 1. November 1908 in Westerkappeln; gest. 1987) war von Beruf Müller und nach dem Zweiten Weltkrieg Geschäftsführer einer Spar- und Darlehensgenossenschaft. Miete wurde für seine im Vernichtungslager Treblinka begangenen Verbrechen vom Landgericht Düsseldorf am 3. September 1965 in den Treblinka-Prozessen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

Bis Mitte 1942

Miete war der Sohn eines Müllers und Landwirts und besuchte die Volksschule und erlernte danach das Müllerhandwerk. Als sein Vaters im Jahre 1921 starb, arbeitete er mit seinem Bruder auf dem elterlichen Hof und der Mühle. Er war verheiratet und hatte drei Kinder.

1940 wurde er NSDAP-Mitglied. Im Mai 1940 bis Oktober 1941 arbeitete er an Tötungsanstalt Schloss Grafeneck in Grafeneck in deren landwirtschaftlichem Betrieb, danach in der Anstalt in NS-Tötungsanstalt Hadamar bis Anfang Juni 1942 als Handwerker und in dem letzten Halbjahr im dortigen Krematorium, wo er die Leichen der in den Gaskammern getöteten Geisteskranken verbrannte. Er wurde zum SS-Unterscharführer befördert und kam Ende Juni/Anfang Juli 1942 ins Vernichtungslager Treblinka, wo er bis Mitte November 1943 blieb, bis es abgebaut war.

Verbrechen

Miete arbeitete im sogenannten Lazarett im Vernichtungslager, einem Ort der Tötung der kranken Juden, und war Leiter des Außenkommandos, des Holzfäller- und des sog. Tarnkommandos, das dafür zu sorgen hatte, dass keine Einblicke ins Lager möglich wurden. Er führte Aufsicht auf dem Sortierungsplatz, auf dem die Kleider der Getöteten aussortiert und gebündelt wurden und er war einer der deutschen SS-Unterführer, die sich um alle Angelegenheiten im Lager kümmerten. Ferner wirkte er bei der Ankunft von Transporten mit, sofern er nicht im Lazarett Dienst verrichtete. Dabei war er beteiligt an der Aussortierung von Arbeitsfähigen und trieb die Ankommenden mit seiner Peitsche oder Schusswaffe an, dabei liquidierte er eine große Anzahl Juden, die wegen ihres hohen Alters oder wegen ihrer Krankheit gebrechlich waren, durch Genickschuss. Nach Auffassung des Landesgerichts hat Miete in Treblinka mehrere Hundert Personen persönlich ermordet und dabei eine „ungeheure verbrecherische Energie [entwickelt], die in einem auffallenden Missverhältnis zu seinem an sich niedrigen Dienstgrad eines SS-Unterscharführers stand, weil er aus reinem Sadismus gehandelt hat und weil er nicht einmal ein einziges Mal gegenüber den von ihm beaufsichtigten Arbeitsjuden des Sortierkommandos Barmherzigkeit und Menschlichkeit hat walten lassen.[1]

Beteiligt war Miete an der Ermordung durch Erschlagen eines Widerstand leistenden jungen Mannes, namens Meir Berliner aus Warschau, der gegen SS-Unterscharführer Max Biala mit einem Messer vorging und diesen dabei tötete.[1] Berliner und zwei andere Häftlinge wurden sofort erschlagen, weitere zehn anschließend auf Befehl des stellvertretenden Lagerkommandanten und 80 bis 100 Häftlinge wurden am nächsten Tag als Vergeltungsmaßnahme erschossen.[2] Miete bestätigte Angriffe durch den Mischlingshund Barry des Lagerleiters Kurt Franz auf Häftlinge und gab zu, von Barry angegriffene Häftlinge erschossen zu haben. [1]

Nach November 1943

Kurz vor Weihnachten 1943 wurde Miete unter Führung des SS-Hauptsturmführers Gottlieb Hering zur Sonderabteilung Einsatz R in Triest abkommandiert und kurz darauf nach Udine in Italien versetzt. In Udine war er bei der Einheit Reinhard 3 und mit der Beschlagnahme und der Verwaltung jüdischen Grundbesitzes beschäftigt sowie zeitweise gegen Partisanen eingesetzt. Ferner war er kurzfristig bei einer Einheit in Turin.[1]

Nach Kriegsende geriet er in amerikanische Gefangenschaft und wurde nach 1945 bei München entlassen. Bis 1950 war er im väterlichen Betrieb tätig. Dann arbeitete er bis zu seiner Verhaftung im Mai 1960 als Geschäftsführer der Spar- und Darlehnsgenossenschaft in Lotte in Westfalen.

Miete wurde wegen gemeinsamen Mordes an mindestens 300.000 Personen und an mindestens neun Personen, die ihm detailliert nachgewiesen wurden, im Treblinka-Prozess mit lebenslangem Zuchthaus bestraft.

Literatur

  • Wolfgang Benz: Vernichtungslager Treblinka. S. 407 ff. In: Wolfgang Benz, Barbara Diestel: Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. 8.Bd. Beck. München 2008. ISBN 3406572375
  • Richard Glazar: Die Falle mit dem grünen Zaun. Überleben in Treblinka. Mit einem Vorwort von Wolfgang Benz. Fischer-Verlag. Frankfurt am Main 1992. ISBN 3-596-10764-4
  • Bogdan Musial (Hrsg.): "Aktion Reinhardt". Der Völkermord an den Juden im Generalgouvernement 1941 - 1944. S. 303/304. Fibre Verlag, Osnabrück 2004. ISBN 3929759837
  • Samuel Willenberg: Treblinka Lager. Revolte. Flucht. Warschauer Aufstand. S. 95/96. Unrast-Verlag, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-820-3

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Landgericht Düsseldorf: Treblinka-Prozess-Urteil vom 3. September 1965, 8 I Ks 2/64, abgerufen am 29. September 2009
  2. Benz: Vernichtungslager Treblinka. S. 414 (siehe Literatur)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel August Miete aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.