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August Häfner

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August Häfner (* 31. Januar 1912 in Mellingen; Schweiz; † 20. Juni 1999 in Ilshofen-Eckartshausen[1]) war ein deutsch-schweizerischer Küfer, Wein- und Spirituosenhändler aus Schwäbisch Hall, der als Obersturmführer und Kriminalkommissar im Sonderkommando 4a eingesetzt war und als einer der wesentlich Beteiligten am Massaker von Babyn Jar am 29. und 30. September 1941 in Kiew, Ukraine, gilt.[2]

Leben

August Häfner wurde als Sohn eines Küfers in der Schweiz geboren. Am 1. August 1914 zog die Familie nach Schwäbisch Hall in Deutschland. Häfner erlernte wie sein Vater selbst den Beruf eines Küfers. Am 1. Januar 1932 wurde er Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 869.199) und trat im selben Jahr der SA und HJ bei, bei der er mit dem Goldenen HJ-Abzeichen ausgezeichnet wurde.[3] Am 4. März 1933 wurde er Mitglied der SS mit der Nummer 105.693. Am 1. August 1937 trat er freiwillig den Grenztruppen bei und wurde Inspektionsführer der Grenzpolizeischule Pretzsch/Elbe.[3] Während des Zweiten Weltkrieges wurde er am 1. August 1940 nach Berlin zur Ablegung des Begabtenabiturs versetzt und bestand dort die Prüfung. Anschließend besuchte er den Lehrgang für Anwärter des leitenden Dienstes, den er aber nach eigenen Angaben nicht beenden konnte, weil der Kurs kriegsbedingt abgebrochen wurde.

Die Teilnehmer des Kurses wurden an die Grenzpolizeischule nach Pretzsch verlegt. Im Juni 1941 wurde aus Angehörigen der Sipo und des SD und den Kursteilnehmern das Sonderkommando 4a gebildet. Am 23. Juni 1941 wurde das Sonderkommando nach dem Überfall auf die Sowjetunion an die Ostfront in Marsch gesetzt.[4] Wenige Tage nach der Eroberung von Kiew kam es durch mit Zeitzündern versehenen Bomben zu mehreren Explosionen in Quartieren der Wehrmacht. Daraufhin wurde beschlossen, die Juden von Kiew zu ermorden. Ausgeführt wurde das Massaker von Babyn Jar vom Sonderkommando 4a.

Anschließend war er noch bei der Gestapo in Innsbruck, ab Spätsommer 1943 im Einsatzkommando 11b und Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Wien.[3]

Am 27. Oktober 1947 sagte Häfner als Zeuge vor dem United Military Tribunal im Nürnberger Einsatzgruppen-Prozess aus. Nach dem Krieg führte er ein Wein- und Spirituosengeschäft in der Gelbinger Gasse in Schwäbisch Hall.

Am 18. Mai 1965 wurde eine gerichtliche Voruntersuchung gegen August Häfner wegen seiner Beteiligung an den Morden des Sonderkommandos 4a eingeleitet. Am 2. Oktober 1967 begann vor dem Darmstädter Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen ehemalige Angehörige des Sonderkommandos 4a.[5] Bekannt wurde er 1968 durch seine Aussagen vor dem Darmstädter Landgericht, die der Wehrmacht eine indirekte Beteiligung an dem Massaker bescheinigten. „Schießen müsst ihr!“ soll der Stadtkommandant von Kiew Kurt Eberhard nach Aussagen von Häfner in einer Besprechung gemeint haben.[6] Auch soll die Wehrmacht nach Aussagen von Häfner die Gräber ausgehoben haben und die Aktion für „gut und richtig“ befunden haben.[7][8] Am 29. November 1968 wurde er zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt unter Anrechnung der Zeugenhaft während der Nürnberger Prozesse.[3] Nach einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wurde das Urteil 1973 auf acht Jahre Haft festgesetzt.[9] Häfner starb im Juni 1999 im Alter von 87 Jahren.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Häfner, August auf den Seiten des Landeskundlichen Informationssystems Baden-Württemberg
  2. „Ich, August Häfner, geb. 31. 1. 1912 in Mellingen (Schweiz), zuletzt SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar…“ In: Udo Walendy: Babi Jar – Die Schlucht „mit 33.771 ermordeten Juden“? In: nsl-lager.com (PDF; 4,2 MB)
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 216
  4. August Häfner: Eidesstattliche Versicherungen. In: Blobel Exhibit Nr. 5, Militärgerichtshof II Z, Fall 9, Justizpalast Nürnberg
  5. Der Darmstädter Einsatzgruppen-Prozess 1965–1968 und der Massenmord in Babi Jar. In: Fritz M. Bauer Archiv. Zitat: Kuno Callsen wurde wegen Beihilfe zum Mord (in fünf Fällen) zu 15 Jahren Zuchthaus, August Häfner (in vier Fällen) zu neun Jahren Zuchthaus, Kurt Hans (in fünf Fällen) zu elf, Adolf Janssen (in zwei Fällen) zu elf Jahren, Alexander Riesle (in einem Falle) zu vier Jahren, Victor Woithon (in zwei Fällen) zu sieben Jahren, Christian Schulte (in zwei Fällen) zu vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Bei den Angeklagten Georg Pfarrkircher (angeschuldigt in drei Fällen), Ernst Consee (angeschuldigt in fünf Fällen) und Victor Trill (angeschuldigt in zwei Fällen) wurde gemäß § 47, Absatz II des Militärstrafgesetzbuches von der Bestrafung abgesehen.
  6. Gudula Hörr: Das Massaker von Babi Jar. „Wir mussten die Drecksarbeit machen“. In: n-tv.de. 29. September 2016. Zitat: Kurz vor dem Massaker heißt es in einem Bericht der SS nach Berlin: „Wehrmacht begrüßt Maßnahmen und erbittet radikales Vorgehen.“ Die Arbeitsteilung war aber auch klar: „Wir mussten die Drecksarbeit machen“, sagt 1968 vor Gericht SS-Obersturmführer August Häfner. „Ich denke ewig daran, dass der Generalmajor Eberhard in Kiew sagte: ‚Schießen müsst ihr!‘“
  7. Josef Fiala: „Österreicher“ in den SS-Einsatzgruppen und SS-Brigaden. Diplomica, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8428-1730-2, S. 74
  8. Wolfram Wette: „Schießen müßt ihr!“ Beim Massaker von Babij Jar bei Kiew teilten sich Wehrmacht und SS die blutige Arbeit. In: Zeit Online. 22. November 2001. Zitat: Bei dieser und weiteren Besprechungen war auch der – dem Sonderkommando 4a angehörende – SS-Obersturmführer August Häfner anwesend. Vor dem Darmstädter Landgericht charakterisierte er 1968 die vereinbarte Arbeitsteilung zwischen SS und Wehrmacht: „Wir mußten die Drecksarbeit machen. Ich denke ewig daran, dass der Generalmajor Eberhard in Kiew sagte: ,Schießen müßt ihr!’“
  9. Bert Hoppe, Hiltrud Glass (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung). Band 7: Sowjetunion mit annektierten Gebieten I – Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien. München 2011, ISBN 978-3-486-58911-5, hier S. 256, Anmerkung 13
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel August Häfner aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.