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Arisierung

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Arisierung nannten die Nationalsozialisten eine bestimmte Form des Raubes an Eigentum und Besitz einer Minderheit, den Menschen jüdischen Glaubens oder Abkömmlingen von ihnen, im Deutschen Reich 1933 bis 1945 und allen angeschlossenen und besetzten Ländern. Dieser Raub erfolgte zu Gunsten einzelner Menschen, die sich als „arisch“ bezeichneten und der Bevölkerungsmehrheit angehörten. Von dieser Beraubung zugunsten einzelner Menschen zu unterscheiden, ist die Beschlagnahme bzw. Konfiszierung allen jüdischen Eigentums zu Gunsten des Staates, die teilweise parallel zu der Arisierung erfolgte. Beide – Arisierung und Konfiszierung – waren ein Schritt auf dem Weg, den Weg für die Deportation der Juden in die Vernichtungslager im Osten freizumachen. Beiden Raubarten waren zu eigen, dass extra Gesetze und Verordnungen für sie erlassen wurden. So waren die Raubaktionen zu gesetzlichen Aufgaben mutiert.

In einem erweiterten Sinn wurde der Begriff auch auf andere Bereiche ausgedehnt, z. B. auf das Kulturleben und bezeichnete in diesem Zusammenhang die Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Kulturschaffender und Wissenschaftler.

Geschichte

Arisierung ankündigende Zeitungsanzeige
„Jetzt arisch“ als Reklame-Slogan

Ab dem 1. Januar 1939 war deutschen Juden das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt. Schon vorher wurden jüdische Geschäftsinhaber oder Grundstücksbesitzer unter (teils öffentlichen) Druck gesetzt, das Geschäft deutlich unter dem aktuellen Wert zu verkaufen oder zu übertragen. Sehr oft waren daran bisherige Mitinhaber oder Angestellte beteiligt oder dadurch begünstigt, die ihre Verbindungen zur NSDAP oder ähnlichen NS-Organisationen zur privaten Bereicherung einsetzten. Im Herbst 1938 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Eigentümer.[1]

Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 schloss sich nahtlos an die Reichspogromnacht vom 9./10. November 1938 an; es folgte am 3. Dezember 1938 die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden damit zwangsweise neuen nichtjüdischen Eigentümern übereignet, oder sie wurden aufgelöst. Die Erlöse wurden dabei zugunsten des Staates konfisziert. Schmuck, Juwelen, Antiquitäten und Immobilien mussten zu Preisen weit unter dem Marktwert verkauft werden. Jüdischen Arbeitnehmern wurde gekündigt, die Selbstständigen unterlagen einem weitgehenden Berufsverbot.

Den größten Anteil geraubten jüdischen Besitzes machten Immobilien als Wohn- und Geschäftshäuser aus. Ein (Spekulations-) Gewinn, den der Käufer eines „arisierten“ Grundstücks beim Wiederverkauf dadurch erzielen konnte, dass der jüdische Eigentümer seinerzeit nur einen Bruchteil des Verkehrswerts erhalten hatte, war nach Auffassung Fritz Reinhardts als „Arisierungsgewinn“ von der Einkommensteuer freizustellen. Die forcierte Arisierung des Hausbesitzes wurde jedoch zunächst hintangestellt. 1939 nahm der Druck auf den Verkauf jüdischen Grundbesitzes allerdings zu, gleichzeitig wurden den noch in Deutschland lebenden Juden die Mietrechte entzogen und sie nach und nach in sogenannte Judenhäuser, eine Vorform der Ghettos, eingewiesen. Nach den Deportationen wurde das noch verbleibende jüdische Hauseigentum verstaatlicht. Häuser, die ehemals im Besitz jüdischer Familien waren, wurden nun unter anderem von Polizei und Wehrmacht genutzt.

Unternehmen konnten mit der Arisierung ihren Profit enorm steigern. Auch staatliche Institutionen wie Auktionshäuser und vor allem Museen konnten so zu wertvollen Gegenständen kommen. Das Inventar von Häusern und Wohnungen wurde vorort für Tage zur Besichtigung und zum Kauf angeboten.[2][3]

Viele Unternehmen und Unternehmensanteile wurden weit unter dem wirtschaftlichen Wert weiterveräußert. Einige davon – z. B. das Kaufhaus Hertie (vormals Hermann Tietz, das größte Kaufhaus Berlins) – spielten eine wichtige Rolle in den späteren Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland und sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, das „deutsche Wirtschaftswunder“ beruhe zum Teil auf geraubten Werten.

Maßgeblich an der Arisierung in Deutschland beteiligt waren unter anderem die Unternehmen Dorotheum, Schenker und Hertie. Von der Arisierung profitieren konnten auch Museen und staatliche Institutionen wie Kunsthistorisches Museum Wien, Naturhistorisches Museum Wien, Technisches Museum Wien, Albertina (Wien), Österreichische Galerie Belvedere, Österreichisches Museum für Volkskunde.

Rückerstattung (Restitution) nach dem Zweiten Weltkrieg

Über die Art und Weise der Rückgabe von Vermögensgegenständen, die den ehemaligen Eigentümern 1933–1945 entzogen worden waren, konnten sich die vier Besatzungsmächte nicht einigen. Dies wurde deshalb unterschiedlich geregelt.

In der amerikanischen Besatzungszone wurde hierzu am 10. November 1947 das Gesetz Nr. 59 der Militärregierung (Militärregierungsgesetz Nr. 59) erlassen. Hiernach waren unter anderem alle Rechtsgeschäfte anfechtbar, bei denen eine Zwangslage nicht von vornherein auszuschließen war. Dies umfasste nicht nur Verkäufe, bei denen ein eindeutig zu niedriger Kaufpreis bezahlt wurde, sondern auch alle Verkäufe nach dem 15. September 1935 - dem Datum des Inkrafttretens der Nürnberger Gesetze, selbst wenn ein angemessener Kaufpreis bezahlt worden war. Rechte an herrenlosen Gegenständen (kein Eigentümer bzw. Erbe mehr vorhanden) wurden der jüdischen Organisation JRSO (Jewish Restitution Successor Organization) übertragen. Wollte der „arische“ Erwerber Eigentümer bleiben, musste er den Betrieb, das Grundstück oder den Gegenstand erneut erwerben. Der früher bezahlte Kaufpreis wurde nur unvollständig, gekürzt um Miet- oder Pachtansprüche, abgewertet im Verhältnis 1 zu 10 (Umrechnungskurs DM zur RM), angerechnet.

In der britischen und der französischen Besatzungszone traten später ähnliche Bestimmungen in Kraft.

Im sowjetischen Machtbereich (DDR und Ostgebiete) war die Rückgabe von Betrieben unvereinbar mit der geplanten Sozialisierung des Privateigentums. Auch Entschädigungszahlungen ins westliche – feindliche – Ausland kamen nicht in Betracht. Allenfalls in Einzelfällen kam es zu einer Rückgabe oder zu einer Entschädigung.

Nach der Deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde dann aber in das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) eine Regelung über eine Rückgabe an die bzw. eine Entschädigung für die ehemaligen jüdischen Eigentümer eingefügt (§ 1 Abs. 6): „Dieses Gesetz ist entsprechend auf vermögensrechtliche Ansprüche von Bürgern und Vereinigungen anzuwenden, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen infolge von Zwangsverkäufen, Enteignungen oder auf andere Weise verloren haben.“

In Österreich sind von 1946 bis 1998 acht Rückstellungsgesetze erlassen worden.

Filme

  • Michael Verhoeven (Regie): Menschliches Versagen. Dokumentation, D, 90 min. Verhoevens Film zeigt das Arisierungs-Verbrechen in vielfältigen Formen von den Anfängen anhand der Steuerakten der Betroffenen bis zu den Abtransporten z. B. nach Kaunas und Theresienstadt mitten in einer ansonsten scheinbar „normalen“ Gesellschaft. Es werden personelle Kontinuitäten der Handelnden und die Forschungsansätze in den vor ca. 6 Jahren freigegebenen Aktenbeständen der Finanzverwaltung gezeigt.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Götz Aly, Michael Sontheimer: Fromms. Wie der jüdische Kondomfabrikant Julius F. unter die deutschen Räuber fiel. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 3-10-000422-1 (Darstellung der Arisierung anhand der Kondom-Firma Fromms) Der große Kondom-Klau. Rezension von Oliver Pfohlmann. In: Frankfurter Rundschau. 23. Februar 2007.
  • Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus . S. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-10-000420-5.
  • Frank Bajohr: „Arisierung“ in Hamburg. Die Verdrängung der jüdischen Unternehmer 1933–1945. Christians, Hamburg 1997, ISBN 3-7672-1302-8 (zugleich Diss. an der Univ. Hamburg 1996/97).
  • Avraham Barkai: Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933–1943. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-596-24368-8.
  • Hanno Balz: Die „Arisierung“ von jüdischem Haus- und Grundbesitz in Bremen. Edition Temmen, Bremen 2004, ISBN 3-86108-689-1.
  • Christof Biggeleben, Beate Schreiber, Kilian J. L. Steiner (Hrsg.): „Arisierung“ in Berlin. Metropol, Berlin 2007, ISBN 3-938690-55-0, „Bereichert Euch!“, Rezension von Konstantin Sakkas. In: Der Tagesspiegel. 29. August 2007.
  • Bastian Blachut: „Arisierung“ als Geschäftsprinzip?  : die Monopolisierung des deutschen Entzinnungsmarktes zwischen 1933 und 1939 durch die Th. Goldschmidt AG in Essen. Essen  : Klartext , 2012 ISBN 978-3-8375-0666-2
  • Christian Faludi / Monika Gibas: Dokumentation der Beraubung – Das Forschungsprojekt „‚Arisierung‘ in Thüringen“ (pdf ~138kB) in: medaon.de, Magazin für jüdisches Leben in Forschung und Bildung.
  • Helmut Genschel: Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich. Musterschmidt, Göttingen u. a. 1966 (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft 38, ZDB-ID 504693-2), (Zugleich: Göttingen, Univ., Diss., 1963), (immer noch gültiges Standardwerk zur Arisierung).
  • Monika Gibas (Hrsg.): „Arisierung in Thüringen“. Entrechtung, Enteignung und Vernichtung der jüdischen Bürger Thüringens 1933–1945. 2 Bände. 2. Auflage. Landeszentrale Thüringen, Erfurt 2008, ISBN 3-937967-06-0, 978-3-937967-06-6 (Quellen zur Geschichte Thüringens 27).
  • Constantin Goschler, Philip Ther (Hrsg.): Raub und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-596-15738-2 (Fischer – Die Zeit des Nationalsozialismus 15738).
  • Harold James: Die Deutsche Bank und die „Arisierung“. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47192-7.
  • Martin Jungius: Der verwaltete Raub. Die „Arisierung“ der Wirtschaft in Frankreich 1940 bis 1944. Thorbecke, Ostfildern 2008, ISBN 978-3-7995-7292-7 (Beihefte der Francia 67), (Zugleich: Konstanz, Univ., Diss., 2005).
  • Helen B. Junz: Die Vermögenslage jüdischer Bevölkerung vor dem Krieg in Ländern der nationalsozialistischen Besatzung, Deutschland und Österreich. o. J.
  • Helen B. Junz, Oliver Rathkolb, u. a.: Das Vermögen der jüdischen Bevölkerung Österreichs. NS-Raub und Restitution nach 1945. Verlag R. Oldenbourg, München 2004, ISBN 3-486-56770-5 (D), ISBN 3-7029-0490-5 (A), (Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich 9), (Zur Methode: Aus den im Österreichischen Staatsarchiv liegenden rund 60.000 Vermögensanmeldungen wurde eine repräsentative Stichprobe gezogen. Die Angaben wurden durch Informationen über Rückstellung bzw. Entschädigung aus den Nachkriegsunterlagen – soweit vorhanden – erweitert und in einer Datenbank erfasst.).
  • Ingo Köhler: Die „Arisierung“ der Privatbanken im Dritten Reich. Verdrängung, Ausschaltung und die Frage der Wiedergutmachung. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53200-4 (Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 14), (Zugleich: Bochum, Univ., Diss., 2003).
  • Christoph Kreutzmüller: Ausverkauf. Die Vernichtung der jüdischen Gewerbetätigkeit in Berlin 1930–1945. Metropol Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-080-6.
  • Johannes Ludwig: Boykott, Enteignung, Mord. Die „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft. Überarbeitete Neuauasgabe. Piper Verlag GmbH, München u. a. 1992, ISBN 3-492-11580-2 (Serie Piper 1580).
  • Melissa Müller, Monika Tatzkow: Verlorene Bilder, verlorene Leben. Jüdische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde. Elisabeth-Sandmann-Verlag, München 2009, ISBN 978-3-938045-30-5.
  • Werner Schroeder: Die „Arisierung“ jüdischer Antiquariate zwischen 1933 und 1942. In: Aus dem Antiquariat. Teil 1: NF 7, Nr. 5, 2009, ISSN 0343-186X, S. 295–320; Teil 2: Nr. 6, 2009, S. 359–386.
  • Jens Schnauber: Die Arisierung der Scala und Plaza. Varieté und Dresdner Bank in der NS-Zeit. WEIDLER-Buchverlag, Berlin 2002, ISBN 3-89693-199-7.
  • Tina Walzer, Stephan Templ: Unser Wien. „Arisierung“ auf österreichisch. Aufbau-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-351-02528-9.
  • Manuel Werner: Cannstatt – Neuffen – New York. Das Schicksal einer jüdischen Familie in Württemberg. Mit den Lebenserinnerungen von Walter Marx. Sindlinger-Burchartz, Nürtingen/Frickenhausen 2005, ISBN 3-928812-38-6 (darin ausführliche Schilderung der „Arisierung“ einer Bandweberei, der Mechanismen, Vorstufen, der beteiligten Personen und Institutionen, der Wirkung auf die jüdischen Inhaber und knappe Darstellung der Rückerstattung).
  • Irmtrud Wojak; Peter Hayes, Hrsg. "Arisierung" im Nationalsozialismus: Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis. Jahrbuch 2000 zur Geschichte und Wirkung des Holocaust Hrsg im Auftrag des Fritz-Bauer-Instituts, Campus Verlag, Frankfurt 20000, ISBN 3-593-36494-8, auch als Parallelausgabe bei der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft Darmstadt.
  • J. Lillteicher: Rückerstattung jüdischen Vermögens in Westdeutschland nach 1945.Dissertation 2002( pdf).
  • Ramona Bräu: "Arisierung" in Breslau: Die "Entjudung" einer deutschen Großstadt und deren Entdeckung im polnischen Erinnerungsdiskurs. VDM Verl. Müller, Saarbrücken 2008, ISBN 3-8364-5958-2; Online in der Digitalen Bibliothek Thüringen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Konrad Kwiet: Nach dem Pogrom. Stufen der Ausgrenzung. In: Wolfgang Benz: Die Juden in Deutschland 1933–1945. Beck, München 1988, ISBN 3-406-33324-9, S. 547.
  2. Stadt Wien Einladung zum Lokalaugenschein im Palais Hohenfels in Hietzing, 70 Jahre danach, RK 21. Mai 2008.
  3. Geraubte Nachbarschaft Versteigerungsliste des Dorotheums Wien, 1938, des Hausrates der Villa von Bernhard und Nelly Altmann. Projekt: VHS Hietzing, 2008.
  4. Menschliches Versagen. Senderinformation dazu
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