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Arbeitsmittel

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Dieser Artikel beschreibt Arbeitsmittel im Sinne eines Werkzeugs. Zu Arbeitsmitteln in thermodynamischen Prozessen, auch Arbeitsfluid oder Arbeitsmedium genannt, siehe: Kreisprozess, Fluid, Wärmekraftmaschine.

Unter Arbeitsmitteln versteht man der allgemeinen Auffassung nach Gerätschaften, die eine Person oder eine Maschine zur Verrichtung einer Arbeit benötigen. DIN EN ISO 6385:2004-05 definiert Arbeitsmittel als „Werkzeuge, einschließlich Hardware und Software, Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Möbel, Einrichtungen und andere im Arbeitssystem benutzte (System-)Komponenten“[1].

Arbeitsmittel bei Marx

Die Arbeitsmittel sind nach Karl Marx neben der Arbeit des Menschen und dem Arbeitsgegenstand das 3. Element, das den Prozess der Produktion kennzeichnet und erst ermöglicht. Demnach ist Arbeitsmittel ein Sammelbegriff für alle instrumentellen und stofflichen Komponenten, die der arbeitende Mensch zur Planung, Vorbereitung und Durchführung des Produktionsprozesses benötigt und einsetzt. Er nutzt dabei deren mechanischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften um sie zweckgemäß auf die Arbeitsgegenstände "einwirken zu lassen".[2]

Zusammen mit den Arbeitsgegenständen bilden die Arbeitsmittel die Produktionsmittel. Um den Produktionsprozess zu beginnen, muss sich das dritte Element, die Arbeitskraft, mit den Produktionsmitteln vereinen.[2]

Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-

Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen.

Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montagebedingungen abhängt, sind Einzelteile, die für die Benutzung zu einem Arbeitsmittel zusammen gebaut werden müssen. Diese Arbeitsmittel, z.B. Gerüste, Schalungen usw., sind nach der Typenstatik, die Bestandteil der Regelaufbauanleitung der Herstellerfirma ist oder durch eine Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung, wenn von der Typenstatik abgewichen werden soll, zusammen zu bauen. Zudem darf das Arbeitsmittel nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und teilweise mit fachlich geeigneten Beschäftigten, z.B. beim Gerüst, zusammen gebaut werden. Bei Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montagebedingungen abhängt, handelt es sich um Arbeitsmittel, die durch ungeeigneten Zusammenbau einzelner Teile zu einer Gefährdung der Beschäftigten von Leben und Gesundheit werden können. In der dokumentarischen Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV ist festzustellen, ob es sich um solch ein Arbeitsmittel handelt, wenn es noch nicht in der Betriebssicherheitsverordnung oder in der Montageanleitung der Herstellerfirma als solches erwähnt ist.

Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Montagebedingungen abhängt, sind vor der Benutzung durch Beschäftigte von der Befähigten Person (TRBS 1203) zu überprüfen. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.

Bei den Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von Montagebedingungen abhängt, ist eine eigene, nicht nachgewiesene Aufbauweise nicht vorgesehen und stellt nach § 26 BetrSichV Abs. 1 eine Straftat dar.

Die beruflichen Voraussetzungen einer befähigten Person sind in den "Technischen Regeln für Betriebssicherheit", der TRBS 1203, geregelt.

Betriebswirtschaftslehre

In der Betriebswirtschaftslehre gehören die Arbeitsmittel zum Produktionsfaktor Betriebsmittel.

Steuerrecht

Steuerrechtlich können bestimmte Berufsgruppen die Aufwendungen für Arbeitsmittel von der Steuer absetzen. Gleichwohl ist der Begriff Arbeitsmittel im Steuerrecht nicht genau definiert. Im weitesten Sinne versteht man darunter Hilfsmittel, die im Rahmen der Erledigung einer beruflichen Tätigkeit benötigt werden[3].

Der Gesetzgeber unterscheidet dabei den geldwerten Aufwand zur Bereitstellung der Arbeitsmittel bei Arbeitnehmern als Werbungskosten und bei Selbstständigen als Betriebsausgaben.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsches Institut für Normung e. V. (Hrsg.): DIN EN ISO 6385. 2004: Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen. Berlin: Beuth, 2004. S. 5.
  2. 2,0 2,1 textlog.de - Historische Texte & Wörterbücher. Karl Marx, 1867: Das Kapital. Band I. Kapitel III. Abschnitt 5. Arbeitsprozeß und Verwertungsprozeß
  3. Arbeitsmittel - Steuerlexikon abgerufen am 23. März 2009
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Arbeitsmittel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.