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Arbeitshund

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Deutscher Schäferhund als Blindenführhund.

Als Arbeitshund wird ein Hund bezeichnet, der regelmäßig für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt wird wie beispielsweise ein Drogenspürhund oder Blindenführhund. Im weiteren Sinne werden so umgangssprachlich alle Hunderassen bezeichnet, bei deren Zuchtkriterien der Verwendungszweck eine große Rolle spielt. Dies trifft beispielsweise auf viele Jagdhund-Rassen zu.

Die Begriffe Arbeitshund und Gebrauchshund werden je nach Auffassung parallel verwendet. In einer Definition des Gebrauchshunds, die auf einer Richtertagung der FCI präsentiert wurde, heißt es: „Der Gebrauchshund ist ein leistungsfähiger Arbeitshund.“[1]

Arbeitshund im Sinne der FCI sind alle Hunde, die zu Rassen gehören, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist. Das wird im jeweiligen Rassestandard festgehalten. Es gibt verschiedene Arbeitsprüfungen beispielsweise Gebrauchshundprüfung, Rettungshundeprüfung und Jagdprüfung.[2] Bei Rassen, für die eine Arbeitsprüfung vorgesehen ist, ist diese Bedingung für die Vergabe eines Internationalen Schönheits-Championats.[3]

Einzelnachweise

  1. Günther Diegel: Das internationale Prüfungswesen für Gebrauchshunde. Grundlage: FCI PO 2019. Hinweise und Erklärungen. Vortrag beim FCI IGP Richterseminar 2018, Nova Gorica, Slowenien, veröffentlicht auf der Website der FCI. Abgerufen am 9. Dezember 2018. (Pptx-Dokument; 8,3 MB)
  2. Titel eines Internationalen Arbeitschampions (C.I.T.) der F.C.I. für Rassen, für die gemäß der Rassennomenklatur der FCI eine Arbeitsprüfung vorgeschrieben ist. In: Reglement für das internationale Championat der FCI (PDF-Dokument; 728 kB)
  3. Reglement für das internationale Championat der FCI (PDF-Dokument; 728 kB)]
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