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Gebrauchsanleitung

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Gebrauchsanweisung für einen Notausgang über der Tragfläche eines Airbus A320

Eine Gebrauchsanweisung oder Bedienungsanleitung ist eine Information, die dem Benutzer eines Produkts hilft, das Produkt sicher und bestimmungsgemäß zu verwenden. Es gibt zu diesem Begriff zahlreiche Bezeichnungen (z. B. Gebrauchsanleitung, Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Benutzerhandbuch usw.) und Formen (z. B. Buch, Flyer, Schild, Etikett, Touchscreen), die jedoch nichts an der rechtlichen Bedeutung ändern. In vielen Fällen wird eine Gebrauchsanleitung nicht in gedruckter Form mitgeliefert, sondern ausschließlich als Datei auf einem Datenträger oder im Web zur Verfügung gestellt.

Die Form und der Inhalt von einer Gebrauchsanleitung sind abhängig vom Produkt und vom Land, da der Gesetzgeber vorschreibt, bei welchem Produkt welche Informationen mitgeliefert werden müssen.

Erstellung

Gebrauchsanleitungen sind Teil der externen Technischen Dokumentation und werden häufig von Technischen Redakteuren verfasst. Für die Erstellung gibt es Redaktionssysteme, in denen häufig eine Translation-Memory-Software zur Übersetzung der Texte und eine Bilddatenbank integriert sind.

Rechtliches

Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt; diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz): Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel – genauso wie ein Fehler am Produkt selbst – und kann zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko werden.

Aus Normen, Richtlinien und Gesetzen ergeben sich rechtlich relevante Anforderungen an Form und Inhalte einer Gebrauchsanleitung.

Der juristische Sprachgebrauch weicht von dem in der anwendenden Industrie ab: Die genannten Dokumente zählen hier zu den Instruktionen. Dokumentation im engeren juristischen Sinn umfasst dagegen nur Protokolle und Belege zum Werdegang eines Produktes, also über Entwicklung, Produktion, Prüfung, Auslieferung(sweg).

Bedienungsanleitungen von Fahrzeugen

Die Bedienungsanleitung eines Fahrzeugs kann einige hundert Seiten umfassen. Um die Unterlagen übersichtlicher und benutzerfreundlich zu gestalten, werden umfangreichere Ausstattungen wie Navigationssystem, audiovisuelle Systeme oder Telefon oft in separaten Heften beschrieben. Die meisten Bedienungsanleitungen beschreiben alle möglichen Ausstattungen eines Fahrzeugs. Der Kunde muss dann die für seine Fahrzeugausstattung zutreffenden Texte und Daten selber heraussuchen, was sehr umständlich ist und zu Missverständnissen oder sogar zu Bedienungsfehlern führen kann. Daher übergeben einige Automobilhersteller ihren Kunden inzwischen eine individualisierte Bedienungsanleitung, in der nur noch die tatsächlich im Fahrzeug vorhandenen Ausstattungen beschrieben werden.[1] Einige Hersteller liefern zusätzlich auch eine Bedienungsanleitung auf CD-ROM mit oder stellen bestimmte Informationen über das Internet bereit. Aufgrund der heutigen Medienvielfalt ist es sinnvoll, die Bedienungsanleitungen layoutneutral mit Hilfe von SGML oder XML zu erstellen. Dadurch wird der Erstellungsaufwand erheblich reduziert. Für die Ausgabe und Präsentation erfolgt dann eine medienbezogene Umsetzung der Informationen, z. B. für die Druckausgabe, die Erstellung einer CD-ROM oder für das Internet.

Betriebsanleitungen von technischen Anlagen und Maschinen

Die Anleitungen für das Aufstellen (Montage), Betreiben, Warten und Reparieren von technischen Anlagen oder Maschinen sind für den Nutzer extrem wichtig und gehören deshalb zur Baumusterprüfung und zum Lieferumfang bei der Übergabe der Anlage oder Maschine. Zudem ist es erforderlich, dass bei Inbetriebnahme die Anlage oder Maschine entsprechend erklärt wird. Eine fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche oder unverständliche Betriebsanleitung kann zu einem unwirtschaftlichen und unsachgemäßen Einsatz führen und stellt eine erhebliche Gefahrenquelle für Personen und Gegenstände dar.

siehe dazu: Produkthaftung

Gebrauchsanleitungen von Arzneimitteln

Einem pharmazeutischen Produkt bzw. Arzneimittel muss eine Packungsbeilage beigelegt werden, in der u. a. auf die Risiken und Nebenwirkungen bei Einnahme hingewiesen wird. Ebenso müssen die wesentlichen Wirkstoffe, die Art und Dosierung der Einnahme erklärt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Herlyn, W.: "Individuelle Bedienungsanleitung ..", ZWF, (2005), Nr. 5. S. 291 ff.

Literatur

  • Joachim Kallinich (Hrsg.): Erst lesen – dann einschalten! Zur Geschichte der Gebrauchsanleitung. Museum für Post und Kommunikation, Berlin 1997, ohne ISBN (Inhaltsverzeichnis als PDF)
  • Jasmin Meerhoff: „Read me!“ Eine Kultur- und Mediengeschichte der Bedienungsanleitung. Transcript Verlag, Bielefeld 2011, ISBN 978-3-8376-1625-5.
  • Herlyn, W.: Individuelle Bedienungsanleitung für variantenreiche Serienprodukte, in: Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb, (ZwF), Jg. 100 (2005), Nr. 5, Hanser Verlag, S. 291 ff.
  • Herlyn, W.: Die 'Onboard'-Bedienungsanleitung im Kraftfahrzeug, in: Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb, (ZwF), Jg. 101 (2006), Nr. 12, Hanser Verlag, S. 746 ff.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gebrauchsanleitung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.