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Common Law

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Angelsächsischer Rechtskreis)
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Common Law (Begriffsklärung) aufgeführt.
Heutige Verbreitung des Common Law (dunkelblau) und der Mischsysteme die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau).

Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und auch durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder, das auf von den jeweiligen Gesetzgebern kodifizierten Gesetzen basiert und in dem das Richterrecht eine untergeordnete Rolle spielt.

Innerhalb dieses Rechtskreises wird die Bezeichnung common law auch zum einen als Gegensatz zum statute law benutzt, d. h. den von Parlamenten erlassenen, kodifizierten Gesetzen. Zum anderen bezeichnet es innerhalb dieser zweiten Bedeutung den Gegensatz zu equity, d. h. Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausgleich von Härten, die dieses bei konsequenter Auslegung verursachen würde, nach richterlichem Ermessen (vergleichbar mit dem Begriff der Billigkeit).

Abgrenzung

Die Bezeichnung common law hat ihren Ursprung in dem französisch geprägten Begriff comune ley (lateinisch communis lex). Damit war, in Abgrenzung zu den bis ins hohe Mittelalter existierenden unterschiedlichen Rechten der einzelnen germanischen Stämme (Angeln, Sachsen, Jüten usw.), das englische, auf ungeschriebenen Gewohnheiten beruhende, durch richterliche Entscheidungen fortgebildete gemeine Recht gemeint. Der Begriff des Common Law wird dabei in der Literatur heute in zweierlei Weise definiert: Unter dem heute vorherrschenden, weiten Begriff des Common Law wird das gesamte englische Recht einschließlich der Equity und auch des Statute Law verstanden, und zwar in Abgrenzung zum Begriff des Civil Law, der das kontinentaleuropäische Recht kennzeichnet. Der andere, enger verstandene Begriff des Common Law kennzeichnet als Gegenbegriff zur Equity das gemeine Recht, welches von reisenden Richtern (itinerant justices oder justices in eyre) des königlichen Gerichts zu Westminster gebildet wurde.

Geschichte des englischen Rechts

Literatur

  • Geoffrey Samuel: Common law. In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1-84542-013-0, S. 145–160.
  • Marc Gerding: Trial by Jury. Die Bewährung des englischen und des US-amerikanischen Jury-Systems. Eine Idee im verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Wandel. Julius Jonscher Verlag, Osnabrück 2007, ISBN 978-3-9811399-0-7 (Zugleich: Dissertation, Universität Trier, 2006).
  • Dominik Nagl: No Part of the Mother Country, but Distinct Dominions Rechtstransfer, Staatsbildung und Governance in England, Massachusetts und South Carolina, 1630–1769. LIT, Berlin 2013, S. 39-62, 717f. ISBN 978-3-643-11817-2.[1]
  • Frederick G. Kempin: Historical Introduction to Anglo-American Law. 3. Aufl., West Group Publishing Group, St.Paul 1990, ISBN 978-0314747082.
  • Mary Ann Glendons, Paolo G. Carozzas, Colin B. Pickers: Comparative Legal Traditions in a Nutshell. 3. Aufl., West Group Publishing Group, St. Paul 1999, ISBN 9780314747082.
  • Theodore F. Plucknett, Concise History of the Common Law. 5. Aufl., Butterworth, London 1956, ISBN 0865978077 Online.
  • William Holdsworth, History of English Law. 17 Bde., Sweet & Maxwell, London 1903-1966, ISBN 9780421313408.
  • John H. Baker (Hg.), Oxford History of the Laws of England. 13 Bde., OUP, Oxford 2003ff., ISBN 978019925883-3.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Common Law aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.