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Anbau (Gebäude)

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Anbau links der roten Linie
Anbau von 1807 an ein Bauernhaus von 1765 (Forsthaus Waldhusen)

Unter einem Anbau versteht man sowohl eine bauliche Maßnahme mit dem Zweck, die Nutzfläche eines bereits bestehenden Gebäudes zu erweitern, als auch das Ergebnis dieser Maßnahme, den entstandenen Gebäudeteil. Für einen Anbau muss eine Baugenehmigung vorliegen und er muss dem Vorgaben des öffentlichen Baurechts entsprechen.

Ein Anbau ist direkt an das bestehende Gebäude angebunden. Im Gegensatz zum Begriff Gebäudetrakt handelt es sich bei Anbauten um kleine Erweiterungen ohne eigene architektonische Charakterisierung.

In Deutschland findet man Anbauten vor allem im ländlichen Bereich bei älteren Gebäuden. Diese wurden oft so errichtet, dass zuerst das Wohnhaus gebaut wurde. Ein Anbau, etwa eine Waschküche, Stall etc. wurde nachträglich durchgeführt, „wenn wieder Geld da war“. Ehemalige landwirtschaftliche Nutzräume in Anbauten, wie etwa Stallungen, werden heutzutage aufgrund ihrer nicht mehr vorhandenen Ursprungsverwendung gerne anderweitig benutzt, etwa als Hauswirtschaftsraum, um Waschmaschine und Trockner aus dem Wohnhaus zu verbannen oder als Werkstatt oder Partyraum.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Anbau (Gebäude) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.