Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Amortisation

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Amortisierung)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Begriffe Amortisation oder Amortisierung (von französisch amortir, ‚tilgen‘) umfassen mehrere Bedeutungen. Die gebräuchlichste bezeichnet den Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird Amortisationszeit genannt.

Amortisation wird sowohl in wirtschaftswissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen als auch in energietechnischem Kontext gebraucht. Ursprünglich, vom Mittelalter bis weit ins 20. Jahrhundert, bedeutete Amortisation vor allem den Vermögenserwerb der Kirche, da diese Güter als dem weltlichen Wirtschaftskreislauf entzogen (abgestorben) galten – daher die Rede von der „Toten Hand“ (manus mortua). Die „Amortisationsgesetze“ des 19. Jahrhunderts (z. B. Preußen 1870, Bayern 1899, Frankreich 1901) bestimmten die Höhe des zulässigen Kirchenbesitzes bzw. hoben ihn auf.

Amortisationszeit

Die Amortisationszeit (englisch Payback-period) ist ein Zeitraum, innerhalb dessen das in einer Investition gebundene Kapital zurückgeflossen ist. In einer gemittelten Betrachtungsweise bedeutet das:[1]

Wann sich eine Investition dynamisch, also unter Berücksichtigung der zu zahlenden Zinsen, amortisiert hat, lässt sich wie folgt berechnen:

durchschnittlicher Gewinn = durchschnittlicher Gewinn nach Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen

Wirtschaft

Wirtschaftswissenschaft

Hauptartikel: Tilgung (Geldverkehr)

Hier ist zum einen die termingerechte Rückzahlung einer langfristigen Geldschuld (oft öffentliche Anleihen oder Hypotheken) in festgesetzten Raten gemeint.

Zum anderen bezeichnet die Amortisation in den Wirtschaftswissenschaften den Prozess, in welchem die Anschaffungsausgaben einer bestimmten Investition durch die dadurch entstehenden Einzahlungen gedeckt werden. Die hierfür notwendige Dauer wird Amortisationszeit genannt und kann mit Hilfe einer Amortisationsrechnung ermittelt werden. Bei solchen Rechnungen sind neben Erfolgskriterien (z. B. Rentabilität) zur Beurteilung einer Investition auch Risikoaspekte zu berücksichtigen. Während die statische Amortisationsrechnung allein aufgrund der Ein- und Auszahlungen die Amortisationszeit berechnet, bezieht die dynamische Amortisationsrechnung die unterschiedlichen Zeitpunkte der Ein- und Auszahlungen und dadurch entstehende Zinsen mit ein.

Durch die Rationalisierung von Menschen durch Maschinen kommt es ebenfalls zur Amortisation → die laufenden Kosten werden gesenkt, also "amortisiert" sich die Investition (Kauf teuerer Maschine) im laufe der Zeit.

Energietechnik

Die Amortisationszeit in der Energietechnik bezeichnet die Zeitspanne, die ein Kraftwerk benötigt, um genauso viel Energie abzugeben (in Form von elektrischem Strom), wie bei seinem Bau benötigt wurde.

Siehe unter: Erntefaktor.

Informatik

Siehe Amortisierte Laufzeitanalyse

Rechtswissenschaft

Fiskalrecht

Ausgehend von der angelsächsischen Bedeutung der Amortisation im Steuerrecht, bezeichnet dort Amortisation die Abschreibung auf immaterielle Wirtschaftsgüter. Im deutschen Steuerrecht hat dies insbesondere dann Bedeutung, wenn im Gesetzestext auf das EBITDA Bezug genommen wird, insbesondere in der Zinsschrankenregelung.

Urheberrecht

Das Urheberrecht erkennt dem Urheber von geistigen Werken einen Schutz zu, weil dieser ein sog. Amortisationsinteresse besitzt, d. h. die Aufwendungen, die er in das Werk investiert hat, durch dessen Verwertung ersetzt bekommen will.

Gesellschaftsrecht

Deutschland

Die Amortisation im Gesellschaftsrecht, wie sie in § 34 GmbH beschrieben ist, ist die Einziehung von Geschäftsanteilen einzelner Gesellschafter. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn es im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde.

Weiter wird hier unterschieden zwischen der einfachen Amortisation, bei welcher der Gesellschafter zuzustimmen hat, und der Zwangsamortisation. Die Voraussetzungen hierzu befinden sich im § 34 Abs. 2 GmbHG.

Liechtenstein / Schweiz

In Liechtenstein und der Schweiz wird unter "Amortisation" iSv Art 351 Sachenrecht (Liechtenstein) bzw. Art 870 ZGB die Kraftloserklärung von Pfandtiteln (Schuldbrief oder Gült) oder Zinsscheinen (Zinscoupons) verstanden.

Einzelnachweise

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Amortisation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.