Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Albert Mosse

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Isaac Albert Mosse (geb. 1. Oktober 1846 in Grätz, damals Provinz Posen in Preußen; gest. 31. Mai 1925 in Berlin) war Jurist und Rechtsberater der Meiji-Regierung in Japan.

Albert Mosse

Mosse besuchte die Gymnasien in Lissa und in Goben. Anschließend studierte er an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Jura und legte die beiden juristischen Staatsprüfungen (1868 bzw. 1873) ab. Er war Freiwilliger Kriegsteilnehmer des deutsch-französischen Kriegs. 1873 wurde er Gerichtsassessor.

1875 wurde er Hilfsrichter beim Kreisgericht in Berlin, 1886 schließlich Landrichter und 1888 wurde er zum Landgerichtsrat ernannt. Auf Einladung der japanischen Regierung war er von 1886–1890 Kabinettsberater.

Nach seinem Japan-Aufenthalt ließ er sich als Staatsanwalt in Königsberg nieder. 1903 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Königsberg, wo er im Folgejahr Honorarprofessor für Zivilverfahrensrecht und Handelsrecht wurde. 1907 gab er seinen Gerichtsposten auf, weil er aufgrund seiner jüdischen Abstammung bei einer Beförderung übergangen worden war. So kehrte er nach Berlin zurück, wo er sich in öffentlichen Angelegenheiten als Stadtrat und in der jüdischen Gemeinschaft engagierte.

Mosses Bedeutung liegt in seinem Beitrag bei der Ausarbeitung der japanischen Meiji-Verfassung und in seiner Weiterführung des Handelsrechtskommentars von Felix Litthauer. Des Weiteren hat an der Revision internationaler Verträge Japans mitgearbeitet. Mosse hatte maßgeblichen Einfluss bei der Erarbeitung der japanischen Gemeinde-, Kreis-, und Provinzialordnungen.

Mosses Bruder war der Berliner Verleger Rudolf Mosse. Seine Tochter Martha Mosse war die erste Polizeirätin Preußens.

Werke

  • Handelsgesetzbuch. (Ohne Seerecht.) Mit den ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und einem Anhang, enthaltend das Einführungsgesetz ... Nebst Erläuterungen. Begr. von F[elix] Litthauer. Neu bearb. von A[lbert] Mosse. 16. Aufl. Guttentag, Berlin & Leipzig 1920. (Neudruck 1925.) Seit der 13. Aufl. 1905 hrsg. von A. Mosse; fortges. in der 17. Aufl. 1925 von Ernst Heymann.
  • Der Gesetzentwurf betr. Aenderung des § 63 HGB. In: Deutsche Juristenzeitung 12 (1907), Sp. 1293–1298. ZDB-ID 2173669-8. Online.
  • Der Entwurf eines Reichsgesetzes „über die durch innere Unruhen verursachten Schäden“. In: Deutsche Juristenzeitung 24 (1919), Sp. 711–716. ZDB-ID 2173669-8. Online.

Literatur

  • Ishii Shirō: Fast wie mein eigen Vaterland: Briefe aus Japan 1886–1889. München: Iudicium-Verlag 1995. ISBN 3-89129-273-2.
  • Hans Jaeger: Mosse, Albert. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 18, Duncker & Humblot, Berlin 1997, S. 216–218 (Onlinefassung).
  • Elisabeth Kraus: Die Familie Mosse: deutsch-jüdisches Bürgertum im 19. und 20. Jahrhundert. München: Beck 1999. ISBN 3-406-44694-9.
  • Werner E. Mosse: Albert Mosse. A Jewish judge in imperial Germany. In: Yearbook / Leo Baeck Institute 28. 1983, S. 169–184.
  • Joachim Rott: Albert Mosse (1846–1925), deutscher Jude und preußischer Richter. In: Neue juristische Wochenschrift. München: Beck Bd. 58 (2005), 9, S. 563.
  • Personalien. In: Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 21 (1916), Sp. 973.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Albert Mosse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.