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Ahnentafel

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Ahnentafel des Sigmund Christoph von Waldburg-Zeil-Trauchburg, Domherr in Konstanz ab 1776 (spätes 18. Jahrhundert)

Ahnentafel bezeichnet eine Bildtafel mit der Darstellung der Vorfahren (den Ahnen) eines Individuums, geordnet nach ihren Verwandtschaftsbeziehungen zueinander. Ahnentafeln werden in der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) und der Tierzucht angelegt, um die Vorfahrenschaft einer Person oder eines Tieres (als Proband bezeichnet: „Testperson“, auch als Ego „Ich“) auf einen Blick erfassen und mit anderen Ahnentafeln oder Ahnenlisten vergleichen zu können. Sie enthalten beide Elternteile und deren namentlich bekannte Voreltern; von diesen stammt eine Person oder ein Tier in gerader Linie ab. Während es bei Tieren um die rein biologischen Abstammungslinien geht (Blutsverwandtschaft), können bei Menschen auch rechtlich verwandte Vorfahren enthalten sein (durch Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsfeststellung oder Adoption).

Formen der Ahnentafel

Eine Ahnentafel über vier Generationen
I II III IV
1 Proband 2 Vater 4 Großvater väterlicherseits 8 Urgroßvater
9 Urgroßmutter
5 Großmutter väterlicherseits 10 Urgroßvater
11 Urgroßmutter
3 Mutter 6 Großvater mütterlicherseits 12 Urgroßvater
13 Urgroßmutter
7 Großmutter mütterlicherseits 14 Urgroßvater
15 Urgroßmutter

In diesem Beispiel der Generationsbezeichnungen wird die heute allgemein übliche Kekulé-Zahl verwendet:
Das Individuum, dessen Ahnen dargestellt werden, erhält somit als Proband die Nummer 1, der Vater die 2, die Mutter die 3 usw. Der Vater jedes Individuums erhält so als Nummer das Doppelte seines Kindes, die Mutter das Doppelte plus 1. Mit Ausnahme des ersten Individuums sind alle geraden Nummern männlich, alle ungeraden weiblich. – Füllt die Tafel eine Seite aus, so wird mit der Kekulé-Zahl des jeweiligen Schlussahns eine neue Tafel bzw. Seite begonnen, die mit der Kekulé-Zahl (also nicht mit der Seitenzahl) nummeriert wird.

So sehr sich die Tafelform zur raschen Orientierung als unterstützende Skizze empfiehlt, so hat doch die Darstellung der Ergebnisse in Listenform als Ahnenliste in der Genealogie so viele schreib- und drucktechnische Vorzüge, dass sich die Listenform seit 1920 in Deutschland durchgesetzt hat.

Die Ahnengalerie im Residenzschloss Ludwigsburg

Die in Ahnentafeln häufig verwendeten familiengeschichtlichen genealogische Zeichen – einschlägige Kürzel und Symbole – dienen dazu, die Tafel kompakt zu halten.

Besonders anschaulich ist die Bildnisahnentafel, die Porträts enthält, oder die heraldische Darstellung, die die Wappen der Vorfahren, und deren eheliche Vereinigung, das jeweilige Ehewappen darstellt.

In Klöstern war und ist zum Teil noch üblich die Äbte oder Äbtissinen zu porträtieren. Diese Porträts wurden dann zumeist in den Gängen als Porträtgalerie zeitlich aneinandergereiht präsentiert. Eine weitere Sonderform ist die Freundschaftsgalerie.

Ahnentafeln in der Ständegesellschaft

In verschiedenen Kontexten war im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit der Nachweis standesgemäßer Abstammung in väterlicher und mütterlicher Linie bis zu einer bestimmten Vorfahrengeneration zu erbringen [1]. Für einen solchen Nachweis (Ahnenprobe bzw. beim Adel auch Adelsprobe) wurden häufig Ahnentafeln eingesetzt. Bewerber um exklusive Ämter oder Pfründen (z.B. Stellen in kirchlichen oder weltlichen Gemeinschaften) veranschaulichten darauf ihre Abstammung, in der Regel unter Verwendung von Wappen[2]. Die Herkunft und Reinheit des Geschlechts wurde auf den Ahnentafeln von Standesgenossen beglaubigt.

Hat man zunächst oft nur die Familienwappen der acht Urgroßeltern oder der sechzehn Ururgroßeltern hintereinander abgebildet, wurde schließlich die grafische Darstellung in Form eines Baumes üblich (Stammbaum). Neben diesen auch als Aufschwörungstafeln bezeichneten Dokumenten finden sich Sammlungen von Ahnentafeln auch in genealogischen und juristischen Abhandlungen des 17. und 18. Jahrhunderts[3][4].

Mathematische Betrachtung

Im Gegensatz zur Nachkommentafel hat die Ahnentafel eine regelmäßige Struktur, da jedes Individuum regulär immer zwei Elternteile hat. Allerdings können dieselben Ahnen in einer Ahnentafel mehrfach auftreten, wenn die Elternteile miteinander verwandt sind. Dieses Vorkommen wird als Ahnenschwund bezeichnet. In räumlich oder sozial eingeengten Menschengruppen, wie dem Hochadel, religiösen Minderheiten oder in abgelegenen Gebieten kann der Inzuchtkoeffizient beträchtliche Ausmaße erreichen (siehe Inzucht beim Menschen), in der Tierzucht sind Inzuchtkoeffizienten über 10 Prozent keine Seltenheit.

Die Ahnentafel ist mathematisch gesehen ein Binärbaum. Die Zahl der Knoten verdoppelt sich in jeder Generation, so hat jedes Individuum zwei Eltern (21), vier Großeltern (22), acht Urgroßeltern (23), und so weiter.

Dies gilt allerdings nur für eine begrenzte Betrachtung. In der vierten Generation (eine Generation wird zu 25 Jahren angenommen, also vor ungefähr hundert Jahren) hat ein Mensch 16 Vorfahren (24), vor 200 Jahren 256 Vorfahren (28), und vor etwa 1.000 Jahren 1.099.511.627.776 Vorfahren (240). Das liegt über dem 1000-fachen der damaligen Weltbevölkerung, die unter 1 Milliarde betrug.[5] Es gibt daher zwangsläufig Kollisionen innerhalb der Generation und über Generationen hinweg. Der gesamte Baum ist somit nur ein zyklenfreier gerichteter Graph, kein Baum im Sinne der Graphentheorie: Die Äste und Zweige vereinen sich zwangsläufig wieder.

Nebenbei wird aus dieser Überlegung deutlich, dass es zwar eine Besonderheit ist, Napoléon Bonaparte (1769–1821) unter seinen Ahnen zu haben, es jedoch höchst unwahrscheinlich ist, Karl den Großen (747–814) nicht darunter zu haben.[5]

Ahnentafeln in der Hundezucht

Ahnentafeln in der Hundezucht, umgangssprachlich oft als „Papiere“ bezeichnet, sind Abstammungsurkunden und dienen dem Nachweis der Abstammung von Rassehunden. Die englische Bezeichnung für die Dokumente ist Pedigree. Ahnentafeln werden von Rassezuchtvereinen ausgestellt und in Übereinstimmung mit den Zuchtbüchern geführt. International gibt es Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Ahnentafeln, das gilt insbesondere für die FCI und ihre Vertragspartner.

In der Zucht von Gebrauchshunden im VDH sind teilweise farbige Ahnentafeln üblich. Die Farbe gibt Auskunft über den Zuchtstatus der Elterntiere. Rote Ahnentafeln (umgangssprachlich: Rote Papiere) werden in einigen Vereinen für Hunde verwendet, die einer Kör- und Leistungszucht entstammen[6]. Das bedeutet, dass beide Elterntiere Leistungsprüfungen abgelegt haben und gekört sind. Die genauen Regelungen treffen die jeweiligen Zuchtvereine, sie weichen voneinander ab. Das gilt insbesondere für die Art der jeweils vorgeschriebenen Leistungsprüfungen. So darf mit Deutschen Schäferhunden im SV nach § 4.1.1 der Zuchtordnung überhaupt nur mit Hunden gezüchtet werden, die ein Ausbildungskennzeichen haben, also eine Leistungsprüfung erfolgreich absolviert haben[7], Zuchtverbände anderer Rassen fordern das nicht unbedingt. Die Ahnentafel eines Hunds (und deren Farbe) sagt etwas über seine Eltern und nur bedingt über den Hund selbst aus.

Ahnentafeln werden jedoch nicht nur von Zuchtverbänden ausgestellt, Verkäufer von Welpen stellen diese auch selbst aus. Derartige Ahnentafeln korrespondieren mit keinem Zuchtbuch und werden von keinem Zuchtverband anerkannt. In der Regel haben sie auch keine Aussagekraft bezüglich der Reinzucht der Hunde, für die sie ausgestellt sind.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Elizabeth Harding und Michael Hecht (Hg.): Die Ahnenprobe in der Vormoderne. Selektion – Initiation – Repräsentation. Münster 2011. ISBN 978-3-86887006-0
  2. Beispiele im Artikel Adelsprobe des Lexikon Bayerns
  3. Gabriel Bucelin: Germania Topo-Chrono-Stemmato-Graphica Sacra Et Profana, 4 Teile. Ulm 1655–1678
  4. Philipp Jacob Spener: Theatrum Nobilitatis Europeae, 4 Bde. Frankfurt a.M. 1668–1678.
  5. 5,0 5,1 Abschnitt Karl der Große. Peter Chr. Clemens: Familienforschung und Mecklenburg. Diverse Aspekte. In: Forschung. Verein für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e.V., 24. Januar 2004, abgerufen am 26. Juni 2009.
  6. Zuchtordnung des Rassezuchtvereins für Hovawart-Hovawart-Hunde. Stand 15. Mai 2010 S. 16
  7. Zuchtordnung des SV in der Fassung von 2011
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