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Abstammungsurkunde

Aus Jewiki
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Dieser Artikel erläutert die Personenstandsurkunde. Für Abstammungsurkunden in der Tierzucht siehe Ahnentafel.

Die Abstammungsurkunde war eine Personenstandsurkunde nach deutschem Recht zum Nachweis der Geburt eines Kindes.

Der Hauptzweck der Abstammungsurkunde war, Eheverbot bei adoptierten Kindern festzustellen. Da dieser kaum praktische Bedeutung hatte, wurde die Abstammungsurkunde zum 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.

Abstammungsurkunden wurden bis zum 31. Dezember 2008 von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie enthielt unter anderem den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. In einer Abstammungsurkunde werden auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, beispielsweise Adoption oder Namensänderung, aufgeführt.

Abstammungsurkunden waren Urkunden, die die tatsächliche Abstammung wiedergeben. Bei Eheschließungen war eine Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorging, wer die leiblichen Eltern sind. Seit 2009 wird stattdessen bei der Eheschließung ein "beglaubigter Registerausdruck des Geburtseintrags" verlangt, der auch Informationen über die leiblichen Eltern enthält. In der Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiveltern.

Die biologische Vaterschaft des laut Abstammungsurkunde oder beglaubigtem Registerausdruck angeblich leiblichen Vaters ist jedoch nicht gesichert.

Siehe auch

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