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Absolution

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Absolution (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Wort Absolution (lat. absolvere „loslösen“, „freisprechen“) bedeutet im religiösen Kontext das Vergeben einer Sünde nach dem Schuldbekenntnis (Beichte).

Römisch-katholisches Verständnis

In der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution bei der Einzelbeichte die sakramentale Lossprechung von den Sünden durch einen Priester, der dabei die Absolutionsformel spricht: „„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus. Mit der Absolution findet die Feier des Bußsakraments seinen Abschluss. Vorher muss der Sünder sein Tun bereuen und die ernste Absicht zur Besserung haben („guter Vorsatz“). In Todesgefahr kann der Priester ohne vorheriges Einzelbekenntnis der Sünden allen Beichtenden eine Generalabsolution erteilen. Das Einzelbekenntnis darin vergebener schwerer Sünden muss, falls der Gläubige die Notsituation übersteht, so bald wie möglich nachgeholt werden (Can. 962 CIC).

Die Lossprechung durch einen an einer Sünde gegen das sechste Gebot (Ehebruch) mitschuldigen Priester (sog. absolutio criminalis) ist außer in Fällen der Todesgefahr ungültig (can. 977) und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1).

Evangelisch-Lutherisches Verständnis

In der Evangelisch-Lutherischen Kirche bildet die Absolution den Abschluss und Höhepunkt der Beichte – dem heiligen Bußsakrament. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den (ordinierten) Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet durch den Pönitenten (Beichtender) vergeben (gilt zumindest für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche). Die Absolution kann sich entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei ereignen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte aber nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In den Gliedkirchen der VELKD kann die Beichte jedoch von jedem getauften Christen abgenommen werden, wobei der Rechtsschutz nur beauftragten Personen zukommt. Die Lutherischen Kirchen (in Anlehnung an den Großen Katechismus) verstehen die Beichte bzw. die Absolution als Rückkehr zur – oder Wiederhineinkriechen in die – Taufe (reditus ad baptismum). Die Taufe ist also die unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. Ungetauften kann die Absolution nicht gespendet werden. Neben der Confessio Augustana von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im Kleinen Katechismus Dr. Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. Martin Luther hat zeitlebens die Beichte sehr hoch geachtet und sie bis zum Schluss praktiziert. (Zitat: „Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.“) Aus der Beichte mit dem Höhepunkt der Sündenvergebung folgt nach lutherischem Verständnis, von der Sünde zu lassen und das Leben zu bessern.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Absolution aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.