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Avoda sara (Mischnatraktat)

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Aboda Zara)
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Avoda sara/עבודה זרה (dt. „fremder Dienst“, das heißt Götzendienst) ist der achte Traktat in der Mischna in der Ordnung Nesiqin/נזיקין (dt. „Schädigungen“). Er hat eine Tosefta sowie eine Gemara in beiden Talmudim.

Inhalt

Der Traktat Avoda sara regelt den Umgang von Juden mit Nichtjuden. Das Augenmerk liegt hierbei auf der Vermeidung von Handlungen, die als „Götzendienst“ gedeutet werden könnten. Da Juden in der Antike auch in Eretz-Jisra'el in einer mehrheitlich heidnischen Umwelt lebten, betrafen solche Regelungen alle Bereiche des täglichen Lebens. Über den Grad der notwendigen Absonderung gab es unter den verschiedenen Schulen durchaus unterschiedliche Meinungen. Eine berühmte Geschichte dazu findet sich im Traktat:

„Es fragte Proklos ben Philosophos Rabban Gamliel in Akko, als jener im Bad der Aphrodite badete. Er sagte zu ihm: "Es steht in eurer Tora geschrieben: Es soll an deiner Hand nichts vom Gebannten haften (Dtn 13,18). Warum badest du im Bad der Aphrodite?" Er sagte zu ihm: "Man antwortet nicht im Bad der Aphrodite. [1] Und als er herausging, sagte er zu ihm: Ich kam nicht in ihren Bereich, sie kam in meinen Bereich. Man sagt nicht: Laßt uns ein Bad für Aphrodite machen, sondern sie, Aphrodite, ist zur Zierde für das Bad gemacht. Eine andere Sache: Wenn man dir viel Geld gäbe, trätest du in dein Götzenhaus nach einer nächtlichen Ejakulation und würdest vor ihr urinieren? Jene aber steht am Ausguss des Pissoirs und alles Volk uriniert vor ihr! [2] Die Rede ist lediglich von „ihren Göttern“ - etwas, demgegenüber man sich verhält wie gegenüber etwas Göttlichem, ist verboten. Etwas, demgegenüber man sich nicht verhält wie gegenüber etwas Göttlichem, ist erlaubt.“

mAvoda sara 3,4

Im einzelnen werden folgende Fragen behandelt:

  • Kapitel I und II besprechen den Umgang mit heidnischen Festen, welche Waren zum Handel mit Nichtjuden geeignet sind sowie welche Waren nichtjüdischer Herkunft zur Nutznießung bzw. zum Verzehr geeignet sind. An öffentlichen Festen werden die Kalenden, die Saturnalien, die Machtübernahme[3] und der Geburtstag des Kaisers erwähnt. Daneben werden verschiedene private Feierlichkeiten genannt.
  • Kapitel III und der erste Teil von IV beschäftigen sich mit potentiellen Götzenbildern und anderen heidnischen Kultgegenständen. Da die Durchdringung des Landes mit nichtjüdischen Kulten sehr weitgehend war, ist die Tendenz der Mischna hier sehr großzügig im Sinne des obigen Zitats: Was als Götzenbild gilt, bleibt eine Frage der Interpretation.
  • Die zweite Hälfte von Kapitel IV und sowie Kapitel V befassen sich mit Bestimmungen zum Wein. Er unterliegt besonderen Reinheitsbestimmungen bzw. Vorsichtsmaßnahmen, da er potentiell als Libationsopfer genutzt werden könnte.

Literatur

Siehe auch

Weblink

Anmerkungen

  1. Nach Ansicht von Rabban Gamliel ziemt es sich nicht, im nackten Zustand und in diesem Umfeld über Worte der Tora zu diskutieren.
  2. Aus Akko ist tatsächlich eine Münze belegt, die eine Aphroditefigur an jener Stelle eines Badehauses abbildet, vgl. Krupp, 'Avoda Sara, 18.
  3. Gemeint ist der jährlich begangene Gedenktag an den Sieg Octavians über Antonius und Kleopatra bei Actium.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Avoda sara (Mischnatraktat) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.